Tarifstreit im Öffentlichen Dienst – Die Lage der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Ver.di hat einen Erfolg zu verbuchen, der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst ist Ende März 2008 ohne Streiks und mit einer Lohnerhöhung für alle Berufsgruppen erreicht worden.
Anfang Januar begann die Arbeitgeberseite mit einem Angebot von fünf Prozent für die Laufzeit von zwei Jahren sowie mit der Forderung nach einer bundeseinheitlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Die Arbeitnehmerseite, vertreten durch ver.di, hatte acht Prozent mehr Lohn für die Laufzeit von einem Jahr, mindestens jedoch 200 Euro mehr für die unteren Lohngruppen verlangt und eine Arbeitszeitanhebung zurückgewiesen. Nach der sechsten Tarifrunde, am 31.3.2008, war es überraschend zu einer Einigung gekommen.
| DER ABSCHLUSS Der Tarifabschluss für die rund 1,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen enthält folgende Vereinbarungen:
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Auszug aus den neuen Tariftabellen, gültig seit dem 1.4.2008
Mehr Geld im Geldbeutel – auch für die Psychologen, Sozialpädagogen und Pädagogen sowie für die Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) – das wurde mit Erleichterung aufgenommen. Doch die Eingruppierung der PP und KJP in die Entgeltstufen des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) wurde immer noch nicht realisiert. Gerd Dielmann, Bereichsleiter Berufspolitik im Fachbereich Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen der ver.di Bundesverwaltung, erwartet Gespräche zur Einstufung im Frühsommer 2008. Einen Abschluss werde es erst 2009 geben.
Dabei sein oder hinterher gucken?
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Für die PP und KJP wird eine Vergütung angestrebt, die mit Fachärzten vergleichbar ist, also Entgeltgruppe 15, da es sich um vergleichbare Qualifikationen und Tätigkeiten handelt. Bisher werden viele PP noch nach der alten Eingruppierungstabelle des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) gemäß des Hochschulabschlusses ihres Grundberufes als Diplom-Psychologen (Entgeltstufe 13) oder als Diplom-/Sozialpädagogen (Entgeltstufe 9) eingestellt. Für die PP und insbesondere für viele KJP würde daher eine Einigung einen großen finanziellen Aufstieg bedeuten. Doch es scheint, dass die Kliniken sich mit der Frage bisher wenig befasst haben, der Ausgang der Verhandlungen ist noch ungewiss. Ein Argument, das von Arbeitgebervertretern immer wieder ins Feld geführt werde, ist – der PP/KJP sei kein Arzt, könne nicht als Stationsleitung eingesetzt werden und keine Medikamente verschreiben, daher könne er auch nicht wie ein Arzt bezahlt werden.
Ein positives Beispiel für eine gerechte Eingruppierung der PP/KJP ist der Tarifvertrag der Damp Holding AG, die alle bisherigen Tabellen in eine einheitliche Konzerntabelle überführen konnte, innerhalb derer die PP mit dem ärztlichen Dienst gleichgestellt worden sind.
Weitere Informationen: http://verdi.de
Mitgliedschaft bei ver.di: Tel: 0180 – 2 22 22 77, http://darum-verdi.de
Gehaltstabellen und Überleitungsvorschriften:
http://tarif-oed.verdi.de/tarifvertraege/tvoed/
Literatur:
Dielmann, G. (2006). Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). In: Rosa Beilage zur VPP (1), 40-48.
Dielmann, G. (2007). Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst – TvöD/TV-L. Die Eingruppierung von PP/KJP – Wie sieht es aus mit der Facharztäquivalenz? Psychotherapeutenjournal (3), 228–239.
Schaffmann, C. (2008). Wie lange noch? Erfolge im Tarifkampf – Verzögerung bei der Eingruppierung in Entgeltgruppen. Gespräch mit Gerd Dielmann von der ver.di Bundesverwaltung. In: report psychologie 35 (5), 234–236.
| Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA): Vertretung der Interessen durch die Gewerkschaft ver.di Die ver.di Bundesfachkommission für Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) fordert die angemessene Vergütung der Praktischen Tätigkeit und eine Reform der Psychotherapieausbildung. Es fanden von Gewerkschaftern organisierte Informationsveranstaltungen für PiA statt. In Hamburg haben sich gewerkschaftlich organisierte PiA an Warnstreiks beteiligt, um eine bessere Bezahlung für PiA in der Praktischen Tätigkeit zu erstreiten. Nun soll ein bundesweiter Zusammenschluss von PiA im Rahmen der Gewerkschaft ver.di gebildet werden, die „ver.di-PiA-AG“. Die PiA sind ein Spezialfall in der Eingruppierung von Berufsgruppen. Einerseits verfügen sie über einen Universitätsabschluss (entweder Diplom-Psychologie an einer Universität oder Diplom-Pädagogik/Sozialpädagogik an einer Universität oder Fachhochschule), andererseits führen Sie Tätigkeiten „unter Anleitung“ durch. „Wenn Sie nicht selbständig arbeiten, wäre es auch nicht fair, sie wie voll arbeitende Diplom-Psychologen zu bezahlen“, so Gerd Dielmann, Bereichsleiter Berufspolitik im Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen der ver.di-Bundesverwaltung. Kontakt: Jürgen Tripp PiA und Mitglieder der ver.di Bundesfachkommission PP/KJP Email: juergen.tripp@googlemail.com |