Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e. V.
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Ärztestreiks im Öffentlichen Dienst und die tarifliche Eingruppierung der PsychotherapeutInnen

Die angestellten PsychotherapeutInnen hatten vom Psychotherapeutengesetz vor acht Jahren eigentlich eine tarifliche Besserstellung bzw. eine Gleichstellung mit Fachärzten erwartet. Bis heute scheint sich diesbezüglich - abgesehen von Ausnahmen - noch nicht viel bewegt zu haben.

Der TVöD, der im öffentlichen Dienst den BAT abgelöst hat und auf den die PP/KJP viele Hoffnungen gerichtet hatten, steht noch als Torso da, weil die Eingruppierungsvorschriften bislang noch nicht verhandelt sind und eine Eingruppierung wie bisher nach den BAT-Vorschriften erfolgt.

In den zurück liegenden Monaten hat nun der Marburger Bund (MB), der sich vor kurzem als Ärztegewerkschaft gemausert hat, durch Streiks in den Universitätskliniken und kommunalen Krankenhäusern für viel Furore gesorgt und - zumindest der Selbstdarstellung nach - viel Positives für die Ärzte erreicht. Die Streiks in den kommunalen Krankenhäusern waren noch nicht abgeschlossen, ein Tarifvertrag noch nicht unterzeichnet, da beginnt der MB auch schon, neue Zielgruppen zu umwerben und verspricht, sich zur Gesundheitsgewerkschaft oder etwas Ähnlichem weiterzuentwickeln (vgl. diverse Pressemeldungen zum Thema).[1]

Was sollen die PsychotherapeutInnen (PP/KJP) davon halten? Ist durch eine Mitwirkung der PP/KJP unter dem Dach des MB oder nahe assoziiert, wirklich eine Verbesserung der tariflichen Situation und die gewünschte Gleichstellung mit Fachärzten zu erreichen? Oder ist der MB-Vorsitzende Dr. Montgomery als ‚Rattenfänger von Hamburg’ unterwegs, um den zweifelhaften Charme des MB als eine traditionalistische ärztliche Standesgewerkschaft zu zerstreuen, aber gleichzeitig den Anspruch der Ärzteschaft auf die Führungsrolle entsprechend den klassischen Hierarchien der Krankenhäuser zu stabilisieren? Die Antwort fällt nicht leicht und muss unterschiedliche Aspekte berücksichtigen.

Die Ausgangssituation

Nach dem deutschen Tarifrecht werden Tarifverträge zwischen Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer geschlossen. Hier gibt es eine lange Tradition und auch einen im Prinzip hohen gesellschaftlichen Konsens. Sie gelten zunächst für die Betriebe/Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Mitglieder in den jeweiligen Arbeitgeber-/Arbeitnehmerorganisationen sind. Um nach Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes die Definition einer neuen Berufsgruppe (PP/KJP) im Tarifvertrag zu verankern, war es also zunächst notwendig, die Gewerkschaft/en davon zu überzeugen, dass sie dies in ihren Forderungskatalog erheben. Die Gruppe der Psychologischen Psychotherapeuten/innen (PP) und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen (KJP) war aber zu klein und bei den damals zuständigen Gewerkschaften ÖTV und DAG zu schlecht vertreten, als dass diese Forderung bei den Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern auf den Tisch gelegt worden wäre[2]. Anders war es dann nach dem Zusammenschluss dieser Gewerkschaften zur neuen Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di - hier gab es recht bald eine Fachkommission PP/KJP und die gewünschte bessere Eingruppierung wurde auch in der Gewerkschaft als Forderung formuliert. Allerdings stand inzwischen der BAT gänzlich zur Disposition und in den letzten zwei Jahren ging es bei den Tarifauseinandersetzungen somit nur noch um Gehaltsverbesserungen, nicht mehr um strukturelle Veränderungen, wie es die Einfügung einer neuen Berufsgruppen darstellte. Dann kam im vergangenen Jahr endlich der neue Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), allein: zunächst ist er nur ein Rahmengerüst - ausgefüllt von einem Überleitungsvertrag, der u.a. die früheren BAT-Tarifgruppen neu sortiert. Die abschließenden Verhandlungen zum TVöD (mit dem Bund und den kommunalen Arbeitgebern) im September 2005 sahen neben dem Zeitplan für die weitere Ausformulierung des TVöD auch eine moderate Gehaltsanpassung vor. Wieder war es vorläufig nichts mit der neuen und angemessenen Einordnung der PP und KJP.[3]

Mit dem TVöD wurde das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes umfassend neu gestaltet - mit Ausnahme der Entgeltordnung, für die eine neue Eingruppierungssystematik entwickelt und erprobt werden soll. Lediglich für Ärzte wurde bereits auf Grund der Forderungen des MB, der damals noch bei Ver.di mitwirkte, eine neue Entgelttabelle vereinbart (s.u.). Der Versuch von Ver.di, die PP/KJP bereits zu diesem Zeitpunkt in die Ärztetabelle einzubeziehen, misslang zunächst. Für die komplizierte Neuregelung der Eingruppierungssystematik verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf Verhandlungen im Jahre 2006 und Erprobungen in 2007, die bis zum 31.12.2007 zu abschließenden Vereinbarungen führen sollten. So lange gelten die Eingruppierungsregelungen des BAT weiter. Die in Ver.di organisierten PP und KJP sind über ihre Bundesfachkommission an der Erarbeitung der neuen Eingruppierungssystematik beteiligt und haben frühzeitig ihre Forderungen eingebracht.

Wie kam der Marburger Bund ins Spiel?

Kurz vor dem Abschluss dieses Vertrags im September 2005 verlangte der MB plötzlich besondere Arzttarife. Die von den Gewerkschaften erkämpften Arbeitszeitregelungen seien für die Ärzte nicht so wichtig, Ärzte seien auch bereit, regelmäßig bis zu 48 Std. zu arbeiten (mit Öffnungsklauseln bis zu 66 Std./Woche), Hauptsache man bekomme das entsprechende Gehalt. In einer kurzfristigen und hektischen Verhandlungsrunde wurde diesem Drängen nachgegeben, und es wurden eigene Arzttarifgruppen im TVöD verankert, die viele dieser Forderungen berücksichtigten. Dem Marburger Bund reichte das nicht, er stieg aus den Verhandlungen kurz vor der Unterschrift unter das fertige Vertragswerk aus und entwickelte eigene Forderungen.

Im Frühjahr kam es nun zu separaten Tarifauseinandersetzungen von Ver.di und vom MB mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL). Die Übernahme des TVöD für den Länderbereich war noch immer offen gewesen und der MB wollte diese Regelungen für seine Mitglieder ohnehin nicht akzeptieren (sondern 30% mehr Gehalt etc.) und die Streiks der Ärzte begannen. Bei den abschließenden Gesprächen von Ver.di mit der Tarifgemeinschaft der Länder wurde von Seiten von Ver.di noch einmal versucht zu verdeutlichen, dass PP und KJP in gleicher Weise wie Fachärzte zu behandeln seien und entsprechend auch in die Ärztetarifgruppen einzuordnen seien. Allerdings erneut ohne Erfolg. Für den Tarifvertrag zwischen Ver.di und TdL (TV-L) gelten die gleichen Vereinbarungen zur Entwicklung einer neuen Entgeltordnung wie für den TVöD, und es gibt bereits eine abschließend geregelte Ärztetabelle, die bei längerer Arbeitszeit auch höhere Einkommen für Ärztinnen und Ärzte vorsieht. An den weiteren Verhandlungen der TVöD-Entgeltordnung ist daher der MB nicht mehr beteiligt. Der MB verhandelte noch einige Zeit weiter. Er erreichte einen Tarifabschluss, der im Wesentlichen den vorher auch von Ver.di vertretenen und schon ausgehandelten Regelungen in Bezug auf die Ärztetarife im TV-L entspricht. Für viele MB-Mitglieder war dies sehr ernüchternd. Die großartigen Forderungen des MB vom Beginn der Auseinandersetzungen (s.o.) erschienen ihnen nunmehr wie Seifenblasen.

Was ist nun von den Beziehungsangeboten des MB gegenüber den Psychotherapeuten und anderen Gesundheitsberufen zu halten?

Der Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) hat die Avancen des MB bereits früh scharf zurück gewiesen – sie würden die frühere Solidarität der Gesundheitsberufe aufkündigen und Verbesserungen der eigenen Situation zu Lasten der übrigen Heilberufe anstreben. Die Psychotherapeutenkammern und hier insbesondere die Ausschüsse für Angestellte PsychotherapeutInnen haben sich mit einer eindeutigen Bewertung bislang zurückgehalten. Sie sehen einerseits, dass die derzeitige Vertretung der PP/KJP bei Ver.di mit einer eigenen Fachkommission, die unmittelbar auf die Tarifverhandlungsprozesse einwirken kann, auf den ersten Blick recht komfortabel wirkt. Andererseits ist nicht zu verkennen, dass der Anteil der PP/KJP unter den Ver.di-Mitgliedern weiterhin verschwindend gering ist und ihre speziellen Wünsche und Forderungen in den intensiven und üblicherweise sicher hektischen Tarifverhandlungen ohne Frage niemals an erster Stelle stehen werden. Wie aber könnte es unter dem Dach oder in einer Kooperation mit dem MB laufen? Darf man erwarten, dass der Oberarzt Frank-Ulrich Montgomery (siehe www.montgomery.de) für PP/KJP ernsthaft eine gleiche Eingruppierung wie für Fachärzte fordern wird? Solange darüber nicht gesprochen wurde, sind Zweifel begründet. Deshalb gibt es gute Gründe, den MB zunächst beim Wort zu nehmen und nachzufragen, wie er sich eine Kooperation vorstellt und welche Rolle er dabei für die PP/KJP wie auch für die anderen Gesundheitsberufe sieht: partnerschaftlich / gleichberechtigt, auch im Gehalt? oder als Teil der traditionellen ärztlichen Hierarchie? Über die Ergebnisse entsprechender Gespräche wird berichtet werden.

Andrea Benecke, Johannes Broil, Renate Hannak-Zeltner, Heiner Vogel


[1] vgl. auch die Ausführungen auf der Homepage der Psychotherapeutenkammer Bayern
(www.ptk-bayern.de => Aktuelles => Meldung vom 22.6.2006)

[2] Für einige wenige kleinere Tarifverträge ist dies gelungen (z.B. Verband der Privatkrankenanstalten Bayern, Klinikgruppe Damp), nicht aber für den im Sinne eines Leit-Tarifvertrags wesentlich wichtigeren BAT.

[3] vgl. die Erläuterungen zum TVöD von G. Dielmann in der Rosa Beilage 1/2006, S. 40 ff., und von H. Gerlach im Psychotherapeutenjournal 1/2006, S. 22 ff., und 2/2006, S. 141 ff.

Quelle: 'Rosa Beilage' zur VPP 3/2006