Änderungsbeschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Psychotherapie-Richtlinien
Mit Schreiben vom 3. März 2008 hat das BMG mitgeteilt, dass es den Beschluss des G-BA vom 20. Dezember 2007, bei der Zulassung von Psychotherapieverfahren deren Versorgungsrelevanz zu berücksichtigen, nicht beanstanden wird. Damit ist der Beschluss zum 21. März in Kraft getreten.
Änderungsbeschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Psychotherapie-Richtlinien
Mit Schreiben vom 3. März 2008 hat das BMG den Beschluss des G-BA vom 20. Dezember 2007, bei der Zulassung von Psychotherapieverfahren deren Versorgungsrelevanz zu berücksichtigen, nicht beanstandet. Damit ist der Beschluss zum 21. März in Kraft getreten.
Die Richtlinien über die Durchführung der Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung
(Fassung vom:11.12.1998), letzte Änderung: 20.06.2006 Bundesanzeiger 2006, in Kraft getreten am:17.09.2006
Änderung der Psychotherapie-Richtlinien vom Bundesgesundheitsministerium abgelehnt – Chance für einen kreativen Neuanfang in der ambulanten Vertragspsychotherapie?
Im Jahr 1991 haben Meyer et al. in ihrem 'Forschungsgutachten zu Fragen eines Psychotherapeutengesetzes' im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG, damals BMJFFG) geschrieben (S. 98): „Angesichts des gegenwärtigen Entwicklungsstandes aber wäre es ein Anachronismus und fachwissenschaftlich nicht zu rechtfertigen, wenn man den Beruf des Psychotherapeuten in verschiedene, nach Therapieschulen getrennte Sparten einteilen würde und dieses womöglich auch noch gesetzlich festschriebe.“
Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherungen fordern Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Juristen stellen den G-BA sogar in Frage
Bundesministerium für Gesundheit beanstandet teilweise die vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgesehene Änderung der Psychotherapie-Richtlinien
Die Änderungen des Abschnittes D (Anwendungsbereiche) der Psychotherapie-Richtlinien waren vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet worden. Der Beschluss wurde am 16. 09. 2006 im Bundesanzeiger veröffentlicht, ist also seit dem 17. 09. 2006 in Kraft.