29.10.2021
Damit die Qualität der zukünftigen Psychotherapieweiterbildung auf hohem Niveau erhalten bleibt, hält es die DGVT für wichtig, die inhaltliche und konzeptuelle Verzahnung der einzelnen Weiterbildungsteile sicherzustellen. Wie dies in der Musterweiterbildung (aktuelle Fassung) juristisch fundiert erreicht werden könnte, haben wir durch ein Rechtsgutachten des renommierten Medizinrechtlers Dr. Rainer Hess prüfen lassen. Das Gutachten finden sie hier.