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Bericht der Landesgruppe Bayern ('Rosa Beilage' zur VPP 2/2004)

Von: Rudi Merod, Barbara John, Heiner Vogel

Die Psychotherapeutenkammer hat sich im vergangenen Vierteljahr intensiv mit der sozialpsychiatrischen Versorgung beschäftigt. Im Februar wurde ein "Runder Tisch" zur Finanzmisere der Sozialpsychiatrischen Dienste eingerichtet.


Diese, in Bayern bislang relativ gut ausgestatteten und per Mischfinanzierung getragenen Dienste sind in massive Existenznöte geraten, weil die Krankenkassen im letzten Jahr ihren Pauschalzuschuss in Höhe von 18 %, der seit vielen Jahren regelmäßig beigesteuert wurde, kurzfristig komplett gestrichen haben. Der Runde Tisch sollte die Verantwortlichen, die Politik, die Träger, die Krankenkassen, die Bezirke und die Betroffenen zusammenführen und dazu beitragen, gemeinsam - unter Berücksichtigung der deutlichen Gesamtverantwortung aller Beteiligten - nach Lösungen zu suchen.

Im Ergebnis konnte natürlich noch keine endgültige Lösung gefunden werden, jedoch waren sich die Beteiligten klar, dass man weiter nach Lösungen suchen wird (ein ausführlicher Bericht kann von der Kammerhomepage heruntergeladen werden). Die Kammer wurde daraufhin zu einer entsprechenden Anhörung im zuständigen Landtagsausschuss eingeladen und wird auch an weiteren Beratungen im Sozialministerium zur zukünftigen sozialpsychiatrischen Versorgung teilnehmen.

Delegiertenversammlung der Kammer am 6. Mai: Neben den notwendigen Themen wie Vorstandsbericht, Berichte der Ausschüsse, Jahresabschluss 2003 und Einführung einer Gebührenordnung, lag ein wichtiges und dringliches Thema an, die Fortbildungsordnung (in Bayern nunmehr offiziell "Fortbildungsrichtlinie" genannt). Sie wurde wie vom zuständigen Ausschuss und vom Vorstand beschlossen und wird - im Verhältnis zu den FoBi-Ordnungen anderer Kammern - vermutlich in verschiedener Hinsicht deutlich liberaler werden, was Verfahrensbezug und Mindestpunktzahl in einzelnen Fortbildungsbereichen angeht. Die DGVT-Positionen konnten bei der Richtlinie weitgehend berücksichtigt werden. Ein anderer Punkt war die Beratung über ein Versorgungswerk für die Psychotherapeuten in Bayern. Hierzu war am 16. April ein Expertenhearing in der Geschäftsstelle durchgeführt worden, über das ausführlich berichtet wurde. Die Diskussion zu diesem Punkt verlief unter den Delegierten hektisch, bisweilen auch bissig, was deutlich macht, dass alle Beteiligten sich der großen Bedeutung einer entsprechenden Festlegung für die Zukunft der Berufsangehörigen bzw. deren wirtschaftliche Absicherung bewusst waren. Zum Versorgungswerk wurde kein endgültiger Konsens gefunden, jedoch eine Richtung festgelegt, über die im Laufe des Sommers beraten und dann im Herbst entschieden wird. Im Ergebnis wird es wohl auf die Alternativen eines Anschlusses an ein bestehendes Versorgungswerk, vermutlich Niedersachsen (bzw. einer Mitwirkung Bayerns dort), oder die Gründung eines eigenen Versorgungswerkes im Rahmen der Bayerischen Versicherungskammer, ggf. unter Beteiligung der Kammern von Baden-Württemberg und/oder Hessen hinauslaufen.

Die Vorstandsarbeit wurde ebenso wie die Arbeit der Kommissionen, die sich ebenfalls dargestellt hatten, als engagiert und vielfältig gelobt, gleichzeitig wurde aber ein besserer Info-Fluss an die Delegierten gefordert, damit diese sich besser in die Kammerarbeit einbringen können und damit sie sie auch erfolgreicher gegenüber den Mitgliedern vertreten können.


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