Beispielsweise wirken Vertreter der Kammer in verschiedenen Ausschüssen an der Neu-Fassung des Landespsychiatrieplans mit.
Schließlich war auch die Vorschrift des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) zur Fortbildungsverpflichtung für Niedergelassene umzusetzen, so dass Vorstand sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsausschuss intensiv bemüht waren, die gerade noch rechtzeitig bei der Delegiertenversammlung im Mai verabschiedete Fortbildungsrichtlinie "mit Leben zu erfüllen", d.h. umsetzbar zu machen und die notwendigen Ressourcen zu schaffen. Außerdem wurden entsprechend den Vorgaben der Delegiertenversammlung zahlreiche Gespräche und Beratungen zur Vorbereitung eines Versorgungswerks für die Kammer geführt, damit bei der nächsten Delegiertenversammlung im Oktober ein abstimmungsreifer Vorschlag vorliegt. Im Oktober werden zu diesem Thema insgesamt vier regionale Mitgliederinformationsveranstaltungen durchgeführt. Hier sollen die Mitglieder informiert werden, aber sie sollen auch die Gelegenheit haben, eigene Positionen rückzumelden, damit die Entwicklungen in der Kammer und insbesondere derart langfristige Entscheidungen wie die über das Versorgungswerk sich an den Wünschen der Mitglieder orientieren. Wir möchten unsere Mitglieder ausdrücklich bitten, an diesen Versammlungen teilzunehmen - die Termine finden Sie im Psychotherapeutenjournal und im Mitgliederrundschreiben der Kammer Anfang September.
In Bayern war die Vorbereitung zu dieser Wahl recht schwierig. Die Vertreterversammlung konnte sich im Frühjahr trotz mehrerer Anläufe nicht auf einen Satzungstext einigen, der mit den Anforderungen des GMG konform ging, so dass schließlich vom zuständigen Aufsichtsministerium eine Satzung per Ersatzvornahme festgelegt wurde.
Ende Juni wurde dann, auch auf Betreiben der psychotherapeutischen Vertreter in dieser Versammlung, die vom Ministerium vorgegebene Zahl von 30 Mitgliedern der Vertreterversammlung auf die nach dem Gesetz gerade noch zulässige Zahl von 50 Mitgliedern geändert. Dies hat bedeutsame Konsequenzen für die Psychologischen PsychotherapeutInnen bzw. Kinder-und JugendlichenpsychotherapeutInnen: es werden jetzt fünf und nicht nur drei Vertreter aus unseren Reihen in die KV-Vertreterversammlung gewählt. Damit haben die unterschiedlichen Richtungen eher die Möglichkeit, ihre Sichtweise in dieses Gremium einzubringen.
Bereits vor dieser Versammlung gab es verschiedene Kontakte bzgl. der Zusammenarbeit der Psychotherapeuten bei der Wahl. Es wurde auch ein Wahlbündnis wie in Baden-Württemberg angedacht, das aber nicht realisiert wurde. Dabei spielten vor allem Probleme mit analytisch-orientierten Vertretern im Zulassungsausschuss München eine wichtige Rolle. Aus diesen Gründen war für uns nur eine Zusammenarbeit mit der Vereinigung, dem DPTV und dem BDP möglich. Auch inhaltlich gab es mit diesen Verbänden mehr Gemeinsamkeiten.
Durch die Verzögerung im Zusammenhang mit der Satzung wird die Wahl erst recht spät, vom 16.-28.9.2004, stattfinden.
Die nächste Mitgliederversammlung der Landesgruppe Bayern findet am 5.11.04 im Rahmen der DGVT-Praxistage in München statt (Näheres siehe auf dieser Homepage unter Landesgruppen/Termine).