Die Wahl zur KV-Vertreterversammlung ist für die Liste, auf der wir DGVTler in Bayern kandidiert haben, insgesamt sehr erfolgreich abgelaufen. Die "Gemeinsame Liste" hat 3 der 5 für PP/KJP vorgesehenen Mandate errungen. Leider sind unsere Vertreter nur Stellvertreter in der KV-Vertreterversammlung, werden aber an allen Sitzungen teilnehmen können, wenn auch ohne Stimmrecht. Dadurch bleiben wir aber immer "am Ball" und sind informiert. Eine wichtige Entscheidung ist bei der ersten Versammlung gefallen. Unser Listenführer DP Rudi Bittner ist als Vertreter der Psychotherapeuten in den zweiköpfigen KV-Vorstand gewählt worden.
Sehr unangenehm war der Konflikt zwischen dem alten und neuen KVB Vorsitzenden Dr. Axel Munte und seinem bisherigen Stellvertreter Dr. Wolfgang Hoppenthaller. Hier wurde mit Rundbriefen und -Faxen (an die niedergelassenen Ärzte u.a.) vor der Wahl eine Schlammschlacht ausgetragen, die auch jetzt noch weitergeht. Hoppenthaller ist Vertreter der Hausärzte und wurde nicht in den neuen KV-Vorstand gewählt. Nun hat er sich als Vertreter der Hausärzte mit einem Schreiben an die bayerischen Gesundheitsministerin gewandt, um die Wahl des KV-Vorstandes annullieren zu lassen. Besonders stark wendet er sich gegen den Psychologischen Vertreter im neuen KV-Vorstand. Hier werden zur Zeit Konflikte zwischen den Haus- und Fachärzten in einer Art und Weise ausgetragen, die unseres Erachtens unwürdig ist und - so hoffen wir - in der nächstens Zeit zugunsten eine sachorientierten Zusammenarbeit überwunden werden können. Die Wahlanfechtung hat aus unserer Sicht sicherlich keine Aussicht auf Erfolg.
Eine weitere wichtige Frage, die der Sonderbedarfzulassungen im Kinder- und Jugendlichenpsychotherapiebereich, wurde ebenfalls in den letzten Wochen von der KV-Bezirksstelle München behandelt. Im Sommer hieß es noch, dass mit Sonderbedarfzulassungen großzügig umgegangen werden solle. Doch nun hat die KV München erklärt (nachdem die Wahl zur Vertreterversammlung gelaufen war), dass es keine Notwendigkeit für weitere Sonderbedarfszulassungen gäbe. Begründet wurde dies damit, dass die bisher niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen zu wenig Therapiestunden anbieten würden. Dies dürfe nicht durch Sonderbedarfzulassungen quasi legitimiert werden.
Die vierte Delegiertenversammlung der Kammer am 28.10.04 zeigte sich diesmal in sehr konstruktiver Arbeitsatmosphäre. Es gab insbesondere drei Schwerpunkte: Zunächst die abschließende Beratung zum Versorgungswerk, zweitens die Berufsordnung und schließlich drittens: Haushalt und Beiträge.
Das Thema Versorgungswerk war nunmehr, nachdem die Delegierten sich bei der letzten Versammlung nicht in der Lage sahen, eine abschließende Entscheidung zu finden, gut vorbereitet. Nach diversen Beratungen über die in Frage stehenden Alternativen (Beitritt zum niedersächsischen Psychotherapeutenversorgungswerk versus Gründung eines eigenen Bayerischen VW, evtl. unter Beteiligung einer anderen Kammer, insbesondere von Baden-Württemberg), unter Beteiligung der Aufsichtsbehörde und der anderen Kammern wurden landesweit vier Mitgliederversammlungen durchgeführt, die auf regen Zuspruch bei den Kammermitgliedern stießen (insgesamt ca. 500 Teilnehmer/innen). Das Meinungsbild unter den Mitgliedern war ebenso eindeutig wie dann auch der einhellige Beschluss in der Delegiertenversammlung: Die Kammer soll die Gründung eines eigenen Versorgungswerkes in Bayern unter dem Dach der bayerischen Versorgungskammer vorantreiben. Die Eindeutigkeit in der Bevorzugung der bayerischen Lösung, ggf. unter Beteiligung von Baden-Württemberg, war auch dadurch beeinflusst, dass das Aufsicht führende Ministerium zuvor seine Bedenken angekündigt hatte, wenn die Mitwirkung in einem nicht-vollrechtsfähigen Versorgungswerk wie dem niedersächsischen angestrebt werden würde. Nun wird angestrebt, im Laufe des nächsten Jahres die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung des Versorgungswerkes zu schaffen.
Ausführlich wurden schließlich die einzelnen Paragrafen des Entwurfes zur Berufsordnung beraten. Es gab noch einzelne Änderungen und Anpassungen an dem bereits zuvor mit der Aufsicht abgestimmten Entwurf, die jedoch für die letztliche Genehmigung unproblematisch sein dürften, weil der Vertreter des Ministeriums an der Beratung beteiligt war und seine Zustimmung signalisiert hatte. Für den Kammervorstand war dies ein wichtiger Schritt, weil es nunmehr eine Grundlage gibt, um in den durchaus nicht seltenen Fällen von Beschwerden durch Mitglieder oder Patienten eine justiziable Orientierung zu besitzen.
Kritisch wird's immer, wenn's ums Geld geht. Der Haushaltsentwurf 2005 war, das wurde von allen Delegierten anerkannt, knapp und verantwortungsvoll ausgelegt. Gleichwohl sollte die Kammer zukunfts- und Mitglieder orientiert ihre Arbeiten fortsetzen können. Auch waren Mehrausgaben für die Bundeskammer bereits lange beschlossen worden und somit zu berücksichtigen. Letztlich schlug der Vorstand in Abstimmung mit dem Finanzausschuss eine Erhöhung des Mitgliederbeitrags ab 2005 um durchschnittlich 50 Euro vor, weil nur so der größere Haushalt zu finanzieren sei. Die Beitragserhöhung wird - ebenso wie der Haushalt - mit großer Mehrheit beschlossen. Ein ergänzender Antrag von den Delegierten der Gruppe der Systemiker und der DGVT, gleichzeitig die stundenbezogenen Entschädigungen für Delegierte und Vorstände von 50 EUR/Std. auf 40 bzw. 30 EUR zu senken, wurde damit begründet, dass es dann leichter fallen dürfte, die Erhöhung bei den Kammermitgliedern zu begründen. Die Kammer könne dann nämlich verdeutlichen, dass sie nicht nur die Belastungen für die Mitglieder erhöhe, sondern dass die Funktionäre auch selbst einen Anteil zur Sicherung der Finanzen leisten. Der Antrag wurde jedoch - erwartungsgemäß - abgelehnt.
Gegen Ende der Versammlung konnte leider erst der Entwurf einer Resolution zur Initiative einiger Bundesländer, insbesondere von Bayern und Nordrhein-Westfalen, beraten werden. Von beiden Ländern gibt es in letzter Zeit verschiedene Initiativen, zur Entlastung der Kommunen von Kosten im Sozialhilfe- und im Kinder- und Jugendhilfebereich. Die letzte größere Initiative wird in der Föderalismuskommission von Bund und Ländern beraten und zielt auf eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz im Kinder- und Jugendhilfebereich (SGB VIII) vom Bund auf die Länder. Dies dürfte dazu führen, dass die Länder, je nach Finanzkraft, die Leistungen sehr unterschiedlich ausgestalten und insgesamt aber zurückfahren. Viele Verbände, insbesondere aus dem Sozial- und Jugendhilfebereich sehen darin einen Verstoß gegen die Verpflichtung des Grundgesetzes, einheitliche Lebensverhältnisse in Deutschland zu gewährleisten. Der Resolutionsentwurf von Merod, Vogel und Scheurer-Englisch spricht sich dafür aus, dass die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene bleibt, und verlangt, dass die Kammer sich in dieser Richtung eindeutig positioniert. Leider war zu dieser Zeit bereits die vorgeplante Sitzungszeit der Kammer überschritten. Viele Delegierte waren gegangen, und es war keine Beschlussfähigkeit mehr gegeben. Gleichwohl: Ein Meinungsbild am Ende zeigte eine überwältigende Zustimmung zu dieser Resolution, so dass der Vorstand sich darauf entsprechend beziehen kann.