Bei der Umsetzung des Bewertungsausschuss-Beschlusses durch die KV Bayerns wurden die Vorgaben des Bundessozialgerichts (BSG) zu Lasten der Psychotherapeuten verschoben. Argumentativer Ansatzpunkt der Klage ist der bei der Honorarzuteilung zu niedrig in Ansatz gebrachte Anteil der Praxiskosten. Die Modell-Berechnung des BSG für eine wirtschaftlich geführte Praxis erachtet ausdrücklich Kosten von ca. 46.000,- € für erforderlich, um eine Praxis auf Dauer wirtschaftlich zu führen.
Psychotherapeutenkammer-News:
Mitglieder, die detailliertere Informationen wünschen oder in der Landesgruppe mitarbeiten wollen, mögen Kontakt mit den LandessprecherInnen aufnehmen oder sich direkt an die DGVT-Geschäftsstelle wenden (bayern@dgvt.de ).