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Bericht der Landesgruppe Bayern ('Rosa Beilage' zur VPP 3/2006)

Von: Rudi Merod, Elke Schweizer, Sonja Stolp, Heiner Vogel

Qualitätssicherung in der ambulanten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie der KVB


In der Arbeitsgruppe Qualitätssicherung (QS) in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im Rahmen der ambulanten Vertragspsychotherapie treffen sich seit geraumer Zeit Vertreter der KJP-Verbände und der KVB, um einen gemeinsamen Vorschlag für ein QS-System für den Bereich KJP vorzuschlagen. Die Gruppe hat sich mittlerweile auf ein Vorgehen geeinigt, wie sie sich vorstellen kann, dass die gesetzlich geforderten QS-Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können. In der Diskussion kristallisierte sich jedoch heraus, dass eine gemeinsame QS für beide Verfahren (VT und Tiefenpsychologie/Analyse) nur sehr schwer umsetzbar sein würde.

Die Gruppe hat sich darauf verständigt, dass es zu Beginn und am Ende der Therapien gemeinsame Messinstrumente geben soll. Diese stellen quasi die Klammer dar. Innerhalb dieser Klammer werden beide Verfahren ihre jeweils spezifischen Messinstrumente einsetzen, um auch das Spezifische des jeweiligen Verfahrens deutlich zu machen. Durch die Klammer der gemeinsamen Prä- und Postdatenerhebung werden die Ergebnisse dennoch auch miteinander vergleichbar sein. Dies erschien uns sinnvoll, um hier den Gedanken einer vergleichbaren QS umzusetzen.

Nun geht es darum, die Gespräche mit der KVB und den Kassen voranzutreiben, um dieses Projekt, so wie es im Erwachsenenbereich der Fall ist, durch die KVB und die Kassen finanzieren zu lassen. Wenn das Konzept von der KVB befürwortet wird, muss verdeutlicht werden, das QS nicht ausschließlich als unbezahlte Zusatzleistung von den TherapeutInnen erwartet werden kann. Wir erwarten, das die Kassen, ähnlich wie es die Ersatzkassen im Erwachsenenbereich zugesagt haben, auch hier die Finanzierung der Pilotphase und dann evtl. auch der Praxisphase übernehmen werden.

Weitere Beratungen mit Verbänden und im Beratenden Fachausschuss Psychotherapie der KVB

Ein weiteres Schwerpunktthema der Arbeit ergab sich aus dem EBM 2000+. Es ging und geht weiterhin darum, die Verwerfungen bzw. die finanziellen Einbussen, die durch den neuen EBM entstanden sind, im Rahmen des beratenden Fachausschusses Psychotherapie zu korrigieren. Durch den neuen EBM sind die errechneten Stundenlöhne der niedergelassenen TherapeutInnen in Bayern real gesunken. Dies kann nicht das Ergebnis eines neuen EBM sein, vor allem weil die PsychotherapeutInnen bisher schon am Ende der Einkommensschlange standen. Wenn möglich sollten diese Probleme gelöst werden, ohne die Gerichte zu bemühen, notfalls sind wir aber auch bereit, diese Fragen wieder einmal zusammen mit anderen Verbänden gerichtlich prüfen und klären zu lassen.

Die DGVT in der Kammer - neues von der Psychotherapeutenkammer

Bei der Delegiertenversammlung am 1. Juni wurde als letztes Regelungswerk die Geschäftsordnung verabschiedet. Wie bereits in einigen anderen Landeskammer soll auch in Bayern eine Liste der qualifizierten Notfallpsychotherapeut/innen geführt werden - dazu bedarf es allerdings Regeln, die in nachvollziehbarer Weise notwendige Kompetenzen bzw. abgeleistete Fortbildungen beschreiben. Da das Heilberufekammergesetz in Bayern eine Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeuten zunächst nicht vorsieht bzw. zulässt und von Seiten der Kammer dies bislang auch nicht gewollt war, muss eine andere Form gefunden werden. In Gesprächen mit dem Aufsichtsministerium wurde vereinbart, dass als Minimalvariante immerhin ein Eckpunktepapier verabschiedet werden kann, welches Empfehlungen an notwendige Fortbildungen umfasst. Ausführlich wurde auch über die zukünftigen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildungen zum PP und KJP diskutiert. Einstimmig wurde eine Resolution verabschiedet, die für beide Berufsausbildungen den Masterabschluss als Kriterium fordert. Weitere Themen waren der Haushaltsabschluss 2005 und die Umstellung auf eine Bilanzierungsrechnung des Abschlusses (anstelle der bisherigen Einnahme-Überschussrechnung), die für die Folgejahre eine bessere Transparenz mit Blick auf Kostenstellen ermöglicht.

Wie bereits in anderen Kammern hat nun auch die bayerische eine Erhebung bei den Mitgliedern durchgeführt, in der die Tätigkeitsfelder und die Behandlungsangebote der KollegInnen sorgfältig erfragt werden. Die Ergebnisse sollen neben einer näheren Beschreibung der Verteilung der Psychotherapeuten auf die verschiedenen Felder auch Angaben über Behandlungsdefizite speziell im Bereich KJP klären können.

Schließlich hat die Kammer sich intensiv bemüht, in der letzten Phase bei der Formulierung des neuen Landespsychiatrieplans eigene Akzente einzubringen. In den vorbereitenden Arbeitsgruppen waren Vertreter der Kammer recht gut beteiligt, was sich auch in den Arbeitsgruppenempfehlungen niedergeschlagen hatte. Der zwischenzeitlich vorgelegte Entwurf des Abschlussberichtes betonte aber wiederum klassische psychiatrische Positionen und ließ viele fortschrittliche Impulse der Arbeitsgruppenempfehlungen außer Acht.


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