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Bericht aus Brandenburg ('Rosa Beilage' zur VPP 2/2002)

Zur Revision des Heilberufsgesetzes von 1992: Bericht über das Treffen am 11.12.01 im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF)


Quelle: Rosa Beilage zur VPP 1/2002
Rubrik: Länderberichte

Teilgenommen haben von Seiten des Ministeriums Herr Schmidt, Referatsleiter, Frau Dr. Rahner, Frau Niemeyer, Frau Baumgart, Herr Becke. Als VertreterInnen des Arbeitskreis psychologischer Psychotherapeuten Brandenburg (APPB) waren zugegen: Herr Uhl (Vereinigung), Frau Busse-Engelhardt (DPTV), Herr Färber (DPV), Frau Köhler (Vereinigung analytischer KJP), Herr Barchmann (VT-Ausbildungsinstitut Lübben), Frau Schäfer und Herr Belz (DGVT).
Nach Begrüßung und Einführung durch Herrn Schmidt stellt Frau Dr. Rahner die Diskussionspunkte dar. Sie plädiert für eine Herausnahme des psychotherapeutischen Notfalldienstes. Nach kontroverser Diskussion kommt eine Einigung auf ein Optionsmodell zu Stande. Die Möglichkeit, einen Notfalldienst einzurichten, wird gesetzlich festgeschrieben. Im Weiteren wird die Notwendigkeit einer gesetzlichen Festschreibung von Ethikkommissionen von Seiten des Ministeriums angezweifelt. Der Gesetzentwurf des Ministeriums wird somit keine Ethikkommissionen vorschreiben.
Der Weiterbildungsparagraf bleibt unverändert. Die vom APPB geforderte Veränderung der Bedingungen von Weiterbildung wurde von den Ministeriumsvertretern mit dem Hinweis auf eine einheitliche Regelung bei allen Heilberufen abgelehnt. Es wurde aber immerhin eine Art Öffnungsklausel eingefügt, die abweichende Regularien ermöglicht.
Herr Schmidt beschrieb abschließend folgenden Zeitplan als möglich: Eine Verabschiedung des Gesetzes im Sommer 2002 erscheint ihm realistisch. Im Herbst 2002 könnte dann die Errichtungskommission ihre Arbeit aufnehmen.

Der neue Honorarverteilungsmaßstab (KV) in der KV Brandenburg

Leider konnte bisher keine Änderung des Entwurfes erreicht werden. So werden vermutlich psychotherapeutische Leistungen nicht mit dem einheitlichen Punktwert von 8 Pf vergütet, sondern getrennt in genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Leistungen mit 7,05 oder 6,5 bzw. 5,0 Pf. vergütet werden. Trotz massiver Proteste der Psychotherapeuten setzte sich hier eine kleine Gruppe in der Vertreterversammlung der KV durch.

Aufruf zur Mitarbeit

Alle DGVT-Mitglieder in Brandenburg sind herzlich eingeladen, sich aktiv an der Verbandsarbeit und -politik zu beteiligen. Zur Zeit gibt es sehr viel Bewegung und Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade bei den Vorbereitungen zur Kammer zeigt sich, dass es bisher keine VertreterIn aus dem angestellten/verbeamteten Bereich gibt. Es wurde angeregt, Informationsveranstaltungen für angestellte PsychotherapeutInnen; zum Beispiel in Rehabilitationskliniken, anzubieten. Kontakt und Informationen über:
Friedemann Belz
Wattstraße 17
16761 Hennigsdorf,
Tel. 03302-203180
eMail: Brandenburg(at)dgvt(dot)de


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