Quelle: Rosa Beilage zur VPP 1/2001
Rubrik: Länderberichte
Der folgende Bericht gibt Informationen zur Novellierung des Heilberufsgesetzes (HBG) sowie zur Errichtung einer Psychotherapeuten-Kammer in Rheinland-Pfalz:
Die Anhörung zum "Referentenentwurf eines Zweiten Landesgesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes (HBG)" hat am 11. Januar 2001 in Mainz stattgefunden und wurde am 14.2.2001 nach dritter Lesung im Landtag verabschiedet.
Die Allianz psychotherapeutischer Berufs- und Fachverbände Rheinland-Pfalz hat während der Anhörung zum HBG ihre Positionen dargelegt: Insbesondere wurden die Änderungswünsche bzgl. § 20 HBG nochmals vorgetragen. Sie waren schon früher schriftlich dem zuständigen Referenten im Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Herrn Dr. Faltin zugeleitet worden.
Im folgenden werden die Eingaben der Allianz (hier im Text fett und kursiv gesetzt) nochmals angeführt (vgl. auch Rosa Beilage zu VPP 4/2000, S. 40 f.):
§ 20 Satz 4 lautet: "Die Ausübung psychoth. Tätigkeit erfolgt in stationären oder ambulanten Einrichtungen der medizinischen oder psychotherapeutischen kurativen, rehabilitativen oder präventiven Versorgung....".
Bemerkungen / Erläuterungen:
- Satz 4 enthält 2 Bestimmungen i.S. der Änderung von § 20:
1. "...medizin. oder psychotherapeutisch..." statt nur "medizinisch"
2. "...kurative(n), rehabilitative(n) oder präventive(n) Versorgung..."
Begründung:
Weiter brachte die Allianz folgende Änderungsvorschläge ein:
Bemerkungen / Erläuterungen:
Satz 5 enthält die 3. Bestimmung zur Änderung von § 20:
Die ausdrückliche und gleichgeordnete Nennung der Beschäftigungsformen (Niederlassung und Anstellung) ist ein Beitrag zur Korrektur einer weiteren konzeptuellen Schwäche des HBG (angelegt aber auch im PsychThG bzw. dortigen Formulierungen, die problematische Interpretationen begünstigen oder zumindest zulassen).
Zu dieser Problematik noch eine allgemeine Anmerkung:
Die DGVT forderte von Anfang an eine angemessene Berücksichtigung der angestellten / beamteten Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) in Kliniken, aber auch in Beratungsstellen. Diese tragen seit langem - früher sogar in besonderem Maße - und in erheblichem Umfang zur psychotherapeutsichen Versorgung bei.
Werner Kneller nahm als Vertreter der DGVT an der Anhörung teil. Er gibt im folgenden eine Einschätzung der Anhörung:
Die DGVT strebt zusammen mit anderen Verbänden ein modernes, zukunftsweisendes und leistungsfähiges Konzept psychotherapeutischer Versorgung an, nach welchem sich verschiedene psychotherapeutische Angebote (verschieden nach Methode, Setting, Angebotsbereich und Versorgungsfunktion) arbeitsteilig ergänzen und synergetisch stützen und verstärken.
Die DGVT hat zur Verfolgung eines solchen Ziels besonders gute Voraussetzungen, da sie sowohl niedergelassene als auch angestellte/verbeamtete PPs und KJPPs vertritt, die zudem in vielen verschiedenen Tätigkeitsbereichen arbeiten.
Die DGVT-Landesgruppe Rheinland-Pfalz orientiert sich dabei an der DGVT-Stellungnahme zur Diskussion um Kammergründungen und den dort formulierten Minimalforderungen (Rosa Beilage VPP 1/2000, S. 10)