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Bericht der Landesgruppe Hessen ('Rosa Beilage' zur VPP 4/2005)

Von: Wilfried Schaeben, Anke Teschner

(1) Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH)


Klage gegen die Widerspruchsbescheide zu den Honorarbescheiden aus 4 / 04

Da die KVH bislang die dringende Empfehlung des Sozialgerichtes Marburg ignoriert, "das Widerspruchsverfahren (und damit auch die Erteilung von Widerspruchsbescheiden) bis zu einer rechtskräftigen Musterentscheidung auszusetzen", empfiehlt die Landesgruppe Hessen auch weiterhin allen KV niedergelassenen Mitgliedern, gegen ablehnende Widerspruchsbescheide zum 4. Quartal 2004 binnen 4 Wochen nach Zustellung vor dem zuständigen Sozialgericht Marburg Klage einzureichen.
Unserem Aufruf aus dem letzten Quartal, sich im Falle einer Klageerhebung mit der Tübinger Geschäftsstelle oder direkt mit uns in Verbindung zu setzen (Wilfried.Schaeben@gmx.de, Subject/Betreff: "KVH-Musterklage DGVT") sind inzwischen etliche Mitglieder gefolgt. Wie angekündigt streben wir vonseiten unseres Verbandes eine Musterklage an, sodass wir auch weiterhin um eine Rückmeldung über eingereichte Klage bitten.

Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen u. -psychotherapeutischen Versorgung

Am 18.10.05 verabschiedete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Qualitätsmanagement-Richtlinie zur vertragsärztlichen Versorgung, die alle Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren verpflichtet, innerhalb von vier Jahren ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Danach sind von den einzelnen Praxen jeweils konkrete Qualitätsziele festzulegen, deren Zielerreichung systematisch zu überprüfen und die eingesetzten QM-Maßnahmen ggf. anzupassen, wobei für die Bereiche "Patientenversorgung" und "Praxisführung / Mitarbeiter / Organisation" folgende Elemente definiert werden:

  1. im Bereich "Patientenversorgung": Ausrichtung der Versorgung an fachlichen Standards und Leitlinien entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse; Patientenorientierung, Patientensicherheit, Patientenmitwirkung, Patienteninformation und -beratung; Strukturierung von Behandlungsabläufen;
  2. im Bereich "Praxisführung / Mitarbeiter / Organisation": Regelung von Verantwortlichkeiten; Mitarbeiterorientierung; Praxismanagement; Gestaltung von Kommunikationsprozessen; Kooperation und Management der Nahtstellen der Versorgung; Integration bestehender Qualitätssicherungsmaßnahmen in das interne QM.

Als Qualitätsmanagement-Instrumente werden u.a. genannt: strukturierte Teambesprechungen, Prozess- u. Ablaufbeschreibungen, Durchführungsanleitungen, Patientenbefragungen, Beschwerdemanagement; ferner Organigramme, Checklisten, Fehleranalysen, Dokumentation der Behandlungs- u. Beratungsverläufe, Notfallmanagement u. Qualitätsbezogene Dokumentation.
Für die Planung und Umsetzung praxisinterner Qualitätsmanagementsysteme sind je zwei Jahre, für ihre anschließende Überprüfung ein weiteres Jahr vorgesehen. Ihre Einführung, Dokumentation und Weiterentwicklung soll jährlich durch die Qualitätskommissionen der KVen anhand von Zufallsstichproben (2,5 Prozent aller Leistungserbringer) überprüft werden. Anstelle einer direkten Zertifizierung von Praxen soll aus den nach vier Jahren vorliegenden KV-Daten zunächst durch die KBV ein Bericht zur Einführung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements erstell werden, auf dessen Grundlage dann (fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie) eine Evaluation durchgeführt und vonseiten des G-BA "über die Akkreditierung von Qualitätsmanagementsystemen und über die Notwendigkeit von Sanktionen für Vertragsärzte, die das Qualitätsmanagement unzureichend einführen oder weiterentwickeln", entschieden werden kann.
Die DGVT und unsere Vertreter in den Gremien der KVH sind nun aufgerufen, sich entschieden dafür einzusetzen, die verabschiedeten QM-Richtlinien so auszugestalten, dass sie den spezifischen Erfordernissen unserer psychotherapeutischen Praxen gerecht werden und zum Wohle der PatientInnen realisiert werden können. Bei der Einführung und Planung ihrer praxisinternen QM-Maßnahmen möchten wir unsere Mitglieder nach Kräften beraten und unterstützen und werden zu diesem Zweck u. a. geeignete Fortbildungsangebote organisieren. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

(2) DGVT Landesgruppe gründet gemeinsame Liste "VT-AS" für Kammerwahl 2006

Da der Redaktionsschluss dieser Ausgabe eine Woche vor der 12. Delegiertenversammlung der Hessischen Psychotherapeutenkammer (4.-5.11.05 in Ffm) und zwei Wochen vor dem diesjährigen Landesgruppentreffen (11.11.05 in Ffm, mit Gastvortrag von Thomas Heidenreich "Neue Wege der Rückfallprophylaxe: Achtsamkeitsbasierte kognitive Therapie der Depression") lag, werden die entsprechenden Berichte hierzu in der nächsten Ausgabe nachgereicht.
Gerne möchten wir aber schon jetzt die Gelegenheit wahrnehmen und für die im Mai 2006 anstehenden Wahlen zur Hessischen Psychotherapeutenkammer eine Entscheidung der DGVT-Landesgruppe ankündigen, die unserer Überzeugung nach zukunftsweisend sein kann für die Vertretung verhaltenstherapeutischer Sichtweisen und Interessen in Hessen. Gemeinsam mit Vertretern des Deutschen Fachverbandes für Verhaltenstherapie (DVT) und der Fachbereiche der hessischen Hochschulen Marburg, Gießen, Frankfurt und Darmstadt haben wir uns zur Gründung einer rein verhaltenstherapeutischen Wahlliste entschieden:
Wahlliste
"VT-AS. Verhaltenstherapeutinnen und -therapeuten: Angestellt - Selbständig"
Damit bekennen wir uns zu einer berufspolitisch klaren Positionierung eines VT-Verständnisses, das ganz auf die innovative und integrative Kraft psychotherapeutischen Erfahrungswissens aus Praxis und Forschung setzt und ohne Berührungsängste den selbstbewusst selbstkritischen Dialog mit allen Impulsgebern einer entwicklungsfähigen Psychotherapie sucht.
Wir betreten damit aber auch kammerpolitisches Neuland. Zum einen scheint es in der Vergangenheit für hessische Verhaltenstherapeuten - anders als für die Vertreter psychoanalytisch psychodynamischer Traditionen - nicht Erfolg versprechend gewesen zu sein, sich über ihr verhaltenstherapeutisches Identitätsprofil nicht nur fach- sondern auch berufspolitisch zusammenzuschließen. Zum anderen wird die DGVT in Hessen nicht mehr nur als Juniorpartner eines klassischen Berufsverbandes antreten sondern im Wahlbündnis eine besondere Verantwortung für eine eigenständige Wahlliste übernehmen.


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