Die Hamburger Ärztekammer hat eine Weiterbildungsordnung veröffentlicht, in der auch die Weiterbildung für ärztliche PsychotherapeutInnen geregelt ist. In kürzlich geführten Gesprächen mit Vertretern der Ärztekammer ist der politische Wille erkennbar, von der Psychotherapeutenkammer anerkannte Weiterbildungsqualifikationen ebenfalls anzuerkennen, obwohl dies in der Weiterbildungsordnung noch anders geregelt ist.
Die Vorstände der Nordkammern (insgesamt 20 Personen) haben sich getroffen und unter anderem lange über die Regulierung der obligatorischen Fortbildung diskutiert. Dabei hat sich der Trend herausgeschält, die Regulierung der Fortbildung in den Nordländern zu koordinieren. Zur Zertifizierung von Fortbildungen ist eine gemeinsame zentrale Stelle angedacht. Voraussetzung dafür sind jedoch ähnliche Kriterien für die Anerkennung von Fortbildungsangeboten und Akkreditierung von Fortbildungsangeboten. Ansonsten ist eine solche Zentralstelle nicht ökonomisch zu betreiben. Der Geschäftsführer der Niedersachsen-Kammer wird dies konkreter berechnen.
Der Vorstand der Hamburger Psychotherapeutenkammer ist sich nach gegenwärtigem Erkenntnisstand einig, keine generelle Anerkennung für Anbieter von Fortbildungen, sondern eine stets für konkrete Fortbildungsangebote ausgesprochene Anerkennung anzustreben.
Der Hamburger Ausschuss für Fort- und Weiterbildung hat 2003 bereits dreimal getagt und einige Eckpunkte der zu erarbeitenden Fortbildungsordnung fixiert. Das Thema Fortbildung wird aufgrund des relativen Zeitdrucks im Interesse der Kammermitglieder für prioritär gehalten.