Am 24.05.00 hat das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales die Beitragsordnung für das Jahr 2000 genehmigt. Diese sieht vor, dass der Grundbeitrag für Vollmitglieder 300,00 DM beträgt. Bei einer vom Kammermitglied nachgewiesenen Arbeitszeit von höchstens 50 % einer Vollzeitstelle reduziert sich dieser Betrag auf 150,00 DM (eine KV-Zulassung entspricht in jedem Fall einer vollen Arbeitsstelle). Von Kammermitgliedern, die nachweisen, dass sie arbeitslos oder im Erziehungsurlaub sind oder ihre Berufstätigkeit auf Dauer eingestellt haben, wird ein Sockelbetrag von 100,00 DM erhoben.
In Kürze werden alle approbierten Kolleginnen und Kollegen (soweit sie dem Gründungsausschuß der PT-Kammer bekannt sind) über den aktuellen Stand informiert und gebeten, die erste Beitragszahlung zu leisten. Da der Errichtungsausschuß nicht sicher sein kann, ob seine Daten vollständig sind, werden diejenigen Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen die bis Mitte Juli keine Post bekommen haben, gebeten, sich selbst bei oben erwähnten der Geschäftsstelle der PT-Kammer zu melden.