In der Kammer geht es jetzt um das liebe Geld!
.... und da kann bekanntlich die beste Freundschaft (zur neuen Kammer) aufhören (noch bevor sie gewählt ist). Das könnte im Januar 2003 geschehen, denn um diese Zeit werden alle approbierten Psychotherapeuten/innen (PTs) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen (KiJus) wahrscheinlich ihre erste Beitragsrechnung im Briefkasten finden. Was darin stehen wird, darüber wird zur Zeit heftig diskutiert und wohl in den nächsten Wochen entschieden. Es steht zu befürchten, dass die angehenden Funktionäre in unserem Land sich nicht davon abhalten lassen werden, sich selbst ganz ungeniert nach meiner Meinung wahrhaft "fürstliche" Entschädigungen zu genehmigen.
Was ist der aktuelle Stand der Dinge? Der Finanzausschuss, bestehend aus Frau Dürkop (BDP, 1. Vorsitzende des EA, Vorstandsmitglied), Herrn Rogner ( BVP, stellv. Vorsitzender des EA, Vorstandsmitglied) Herrn Mekelnburg (DGIP) und Detlef Deutschmann, hat inzwischen seinen ersten Auftrag, einen Entwurf einer Entschädigungsordnung für den Errichtungsausschuss (EA) zu erstellen, erledigt. Darin wird im wesentlichen geregelt, in welcher Höhe Arbeitsaufwand und Reisekosten der EA-, Vorstands- und Ausschussmitglieder entschädigt werden. Nach langer Diskussion haben wir uns auf ein Modell mit Entschädigungspauschalen geeinigt, u.a. weil dieses die anfallenden Kosten für den Haushalt weitgehend genau kalkulierbar macht, nicht uneffektives und zeitschindendes Arbeitsverhalten noch belohnt und weniger bürokratischen Aufwand mit sich bringt.
Zur Festsetzung der Pauschalen wurde eine Schätzung des monatlichen Arbeitsaufwandes vorgenommen und mit einem Entschädigungssatz pro Stunde multipliziert. Und hier wird es spannend! Frau Dürkop und Herr Rogner beharren abgeleitet aus Vergütungssätzen für ambulante Therapiestunden auf einem Stundensatz von nicht weniger als 55 €. Das würde bedeuten, dass allein an Entschädigungen noch ohne Reisekosten jeden Monat 16.000 € anfallen würden, davon allein 2.950 € für die 1. Vorsitzende, so sieht es der Entwurf vor, der am 6.11. im EA abgestimmt werden soll. Dieser Stundensatz lässt aber außer acht, dass es sich nach dem Heilberufegesetz um "ehrenamtliche Tätigkeiten" neben dem eigentlichen Beruf handelt, bei denen nur der Zeitaufwand, nicht aber Praxiskosten etc. zu "entschädigen", nicht aber zu "vergüten", sind. Ich habe darüber hinaus im Finanzausschuss weiter zu verdeutlichen versucht, dass 55 € verglichen mit üblichen Stundenvergütungen von im Angestelltenverhältnis arbeitenden PTs/KiJus nur als unverhältnismäßig und Zeichen ungenierter Selbstbedienungsmentalität aufgefasst werden können, da ein angestellter PT/KiJu selbst mit einem "Spitzengehalt" nach BAT Ib (höchste Altersstufe, verheiratet, 3 Kinder) incl. einer Überstundenzulage von 25% (schließlich wird die Tätigkeit zusätzlich zum Beruf ausgeübt) nur auf einen Stundensatz von knapp 35 € käme. Selbst dies wäre aus meiner Sicht immer noch ein höchst komfortabler Entschädigungssatz. Zudem gibt/gab es vergleichbare Stundensätze auch in anderen Bundesländern (Berlin, Niedersachsen, Bremen ...), während Schleswig-Holstein. mit 55 € absolut in der Spitzengruppe läge. Mein Antrag, den Entwurf der Entschädigungsordnung daher auf der Basis eines Stundensatzes von 35 €, dies stellt aus meiner Sicht die absolut oberste Grenze des kollegial vertretbaren dar, zu formulieren, fand im Finanzausschuss aber keine Mehrheit. Ich werde daher am 6.11. einen entsprechenden Änderungsantrag in den EA einbringen und versuchen, die EA-Mitglieder von meiner Position zu überzeugen. Was gegen mich spricht: die EA-Mitglieder stimmen nicht über irgendwelche, sondern ihre eigenen Entschädigungen ab!
Wie die Sache ausgeht, wird hoffentlich schon vor der nächsten Ausgabe der VPP auf der Internetseite der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein zu lesen sein (auch daran, an der HP, wird mit Hochdruck gearbeitet).
Aktuell wird im Finanzausschuss an einem ersten Entwurf eines Haushaltsplanes gearbeitet. Nach einer ersten Aufstellung wird sich der Haushalt auf ca. 450.000 € pro Jahr belaufen, was einen durchschnittlichen Kammerbeitrag von 450 € 500 € bedeuten würde. Die von mir geforderte Reduzierung der Entschädigungssätze würde den Haushalt um immerhin 85.000 EURO entlasten und entsprechend den Beitrag um ca. 85 € reduzieren.
Bezüglich der Beitragsordnung zeichnet sich übrigens der nächste größere Streitpunkt ab. Während ich nicht zuletzt aufgrund entsprechender Rechtsprechung, die unterschiedliche Kammerbeiträge verlangt für Kammermitglieder, die unterschiedlich viel von der Kammer profitieren, gestaffelte Beiträge nach dem Modell der Beitragsordnung aus Niedersachsen fordere (dort zahlen Freiberufler 330 €, Angestellte (Vollzeit) 270 €, Angestellte (Teilzeit <50%) 165 € und nicht berufstätige 65 €), hat der Vorstand schon klar zu verstehen gegeben, dass er sich für einen Einheitsbeitrag einsetzt. Aus meiner Sicht dürfte dies nur zu einer geringeren Akzeptanz und vermehrten, für alle Seiten teuren Klagen führen.
Ich hoffe, dass sich alle DGVT-Mitglieder in Schleswig-Holstein durch Bernd und mich gut vertreten fühlen, ansonsten bitten wir um konstruktive Verbesserungsvorschläge! Aber auch für positive Rückmeldungen sind wir natürlich dankbar. [Bericht SH, Teil I: siehe VPP 4/02]