Leider war die Kammeröffentlichkeit diesmal noch weniger zahlreich vertreten als auf der konstituierenden Versammlung (s. Bericht in der Rosa Beilage der VPP 4/2003). Ganze zwei "normale" Kammermitglieder wurden Zeugen, wie über Haushalt, Beitrag und Entschädigungsregelungen z.T. sehr kontrovers diskutiert und dann entschieden wurde.
Zum Ablauf der Sitzung: Da bereits im Mitgliederbrief der Kammer Nr. 5 vom 19.12.2003 ausführlich über die Kammerversammlung berichtet wurde, möchten wir uns im Folgenden auf einige ergänzende bzw. aus DGVT-Perspektive besonders wichtige Aspekte beschränken:
Im Bericht des Vorstandes wurde deutlich, dass bislang Verwaltungstätigkeiten (Ermäßigungsanträge, Beitragsmahnverfahren, Anfragen zu Anerkennungsfragen, Zeugnisverweigungsrecht und zu erlaubter/nicht erlaubter Werbung sowie Patientenbeschwerden...) im Vordergrund der Vorstandsarbeit standen. Erklärtes Ziel des Vorstandes sei jedoch der Aufbau von Serviceleistungen für die Kammermitglieder. Als Stichworte wurden hierzu genannt: Fortbildungsregelungen/-angebote, Berufsrecht, Meldewesen, berufsständisches Versorgungswerk, eine Datenbank für Auskünfte. Aus DGVT-Sicht sind gerade solche Serviceleistungen in einer kleinen Kammer wie der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (pksh) isoliert in einem wünschenswerten Umfang kaum finanzierbar, zudem sollte hier Kleinstaaterei vermieden und möglichst länderübergreifend einheitliche Regelungen angestrebt werden. Dies sowie Möglichkeiten der Reduktion der Kosten für die Verwaltung sprechen für die von uns schon im DGVT-Wahlprogramm als Zielvorstellung formulierte Schaffung länderübergreifender Kammerzusammenschlüsse (Stichwort Nordkammer).
Bei der sich an den Bericht des Vorstandes anschließenden Wahl der Mitglieder des Berufsordnungsausschusses (gewählt wurden Frau Katz, Frau Baade, Herr Borchers und Herr Stolz), des Rechnungsprüfungsausschusses (gewählt wurden Herr Deutschmann und Frau Dürkop) sowie der Schlichtungskommission (gewählt wurden Herr RA Kühnelt sowie Herr Eichberger und Frau Dürkop und als Stellvertreter Frau RA Soltau sowie Frau Doll und Herr Rathje) fiel auf, dass es jeweils schwierig war, ausreichend Bewerber für die �?mter zu finden. Die Mehrheit der 13 dem "Bündnis Psychotherapie in Schleswig-Holstein" (Wahlbündnis bei der Kammerwahl, im Wesentlichen bestehend aus DPTV und Vereinigung, die nach aktuellen Informationen offensichtlich fusionieren wollen) angehörenden Kammverversammlungsmitglieder machte diesmal keine bzw. kaum Bewerbervorschläge aus den eigenen Reihen. Dies war umso erstaunlicher, als sie in der konstituierenden Sitzung entgegen eindringlicher Appelle an ihre politische Fairness verhindert hatten, dass auch nur ein einziges nicht dem Bündnis angehörendes bzw. auch nur ein einziges überwiegend angestellt tätiges Kammerversammlungsmitglied in den Vorstand bzw. irgend einen der politisch wichtigeren Ausschüsse gewählt wurde.
Zum TOP Beitragssatzung entzündete sich nicht nur bezüglich der Festlegung der Beitrages für Rentner eine kontroverse Diskussion, sondern auch zur Frage der Einführung gestaffelter Beiträge für Angestellte und Selbstständige nach dem Vorbild Niedersachsens. Dort zahlen Angestellte 270 € Jahresbeitrag im Vergleich zu 330 € Jahresbeitrag für die Selbstständigen. Die Argumentation für gestaffelte Beiträge bezieht sich auf das aus dem Grundgesetz abgeleitete �?quivalenzprinzip. Danach seien bei wesentlichen Unterschieden hinsichtlich des Nutzens für die Zwangsmitglieder einer Kammer auch entsprechende Unterschiede in der Beitragsbemessung vorzunehmen. Da für Angestellte der Arbeitgeber/Dienstherr im Wesentlichen die Aufsicht über die Berufsausübung übernimmt, und nicht die Kammer, und da das Thema berufsständisches Versorgungswerk für Angestellte keine Relevanz besitzt, gibt es mindestens zwei große Aufgabenbereiche einer Kammer, von denen eigentlich ausschließlich die niedergelassen tätigen Mitglieder "profitieren". Dies sollte sich entsprechend in gestaffelten Beiträgen abbilden. Ein Antrag, wonach der Beitrag für nicht-freiberuflich tätige Mitglieder um 10% gemindert werden sollte, fand jedoch keine Mehrheit.
Auch ein Antrag, konkrete und leicht überprüfbare Beitragsermäßigungsgünde (Berufs-/Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Mutterschutz-/Elternzeit) festzuschreiben, um damit mehr Transparenz für die Mitglieder und weniger Verwaltungsaufwand für den Vorstand herzustellen, wurde abgelehnt. Es blieb leider bei der allgemeinen Formulierung, wonach der Vorstand über Ermäßigungsanträge entscheidet, ohne konkret genannte Kriterien.
Eine sehr kontroverse Diskussion entstand über die Entschädigungs- und Reisekostenordnung in Verbindung mit dem Haushaltsentwurf für 2004, insbesondere über ein offensichtlich sehr unterschiedliches Verständnis des Wortes "Entschädigung" (im Gegensatz etwa zu "Entgelt" oder "Lohn") für die ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Kammer. Die Vorgabe für den Finanzausschuss, eine Beitragserhöhung für 2004 unbedingt zu vermeiden, hatte diesen zwar gezwungen, in dem Entwurf der neuen Entschädigungs- und Reisekostenordnung im Vergleich zum Errichtungsausschuss zum Teil deutlich reduzierte Entschädigungssätze (z.B. 40 €/Std. statt 55 €/Std.) bzw. Erstattungssätze bei den Reisekosten (z.B. Fahrkosten je gefahren Kilometer mit dem eigenen PKW von 0,28 € statt 0,40 €, DB 2. Klasse statt DB 1. Klasse) vorzuschlagen, und damit zumindest teilweise Forderungen, mit denen die DGVT im Errichtungsausschuss noch absolute Minderheitenpositionen vertreten hatte, umzusetzen, dennoch handelt es sich hier immer noch um Größenordnungen, die längst nicht jeder Psychotherapeut als "Entgelt" für seine berufliche Tätigkeit erzielt. So sieht der Haushalt allein für den Vorstand, der neben den Stundensätzen für Sitzungen weiterhin zusätzlich pauschale monatliche Entschädigungen erhält (in Abhängigkeit von der Funktion im Vorstand zwischen 1.890 € und 690 €), insgesamt über 85.000 € plus Entschädigungen für Tätigkeiten in den Ausschüssen im Jahr vor. Die Summe aller Entschädigungen/Erstattungen insgesamt wird mit ca. 138.000 € im Haushalt angesetzt. Der Beitrag für die Bundespsychotherapeutenkammer beträgt ca. 29.500 € (30 € je Kammermitglied), eine Erhöhung für 2005 erscheint hier so gut wie beschlossen. Dieses Geld dürfte für eine wirkungsvolle berufspolitische Interessenvertretung und die Schaffung länderübergreifend einheitlicher Regelungen für den Berufsstand vom Prinzip her sinnvoll angelegt sein
Der größte Posten im Haushalt sind die Kosten der Geschäftsstelle (insgesamt ca. 220.000 €, davon allein ca. 156.000 € für Personal- und Beratungskosten). Da eine funktionsfähige Geschäftsstelle eine gewisse Mindestausstattung benötigt, lassen sich diese Kosten wahrscheinlich höchstens marginal reduzieren, und genau hierin liegt eine zentrales Problem aller mitgliederschwachen Länderkammern, wie der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (pksh), da diese Kosten von relativ wenig Mitgliedern aufgebracht werden müssen. Eine Kostenreduktion bei gleichzeitiger Steigerung von Kompetenz und Service einer Geschäftsstelle ließe sich nur durch länderübergreifende Zusammenschlüsse, z.B. durch eine gemeinsame Geschäftsstelle der Nordländer erreichen (s. dazu auch die aktuelle Postkartenaktion der norddeutschen DGVT-Landesgruppen für einen Zusammenschluss der Psychotherapeutenkammern der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein).
Die oben im Groben skizzierten Vorschläge/Entwürfe des Finanzausschusses für die Entschädigungs- und Reisekostenordnung, den Haushaltsplan 2004 und die Festsetzung des Kammerbeitrages für 2004 (430 €) wurden von der Kammerversammlung jeweils mehrheitlich beschlossen. Soweit der Bericht über die 2. Kammerversammlung.
Für alle, die sich dadurch zur aktiven Mitarbeit in der Landesgruppe der DGVT motiviert fühlen und sich noch genauer informieren oder über berufspolitische oder fachliche Dinge mit anderen DGVT-lern diskutieren und austauschen möchten, sei an dieser Stelle schon einmal auf die
nächste Mitgliederversammlung der DGVT-Landesgruppe Schleswig-Holstein am Dienstag, den 30.3.2004 um 19.30 Uhr wieder in den Räumen der Psychosomatischen Klinik Bad Bramstedt
hingewiesen.