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Bericht der Landesgruppe Schleswig-Holstein ('Rosa Beilage' zur VPP 2/2005)

Von: Detlef Deutschmann, Bernd Schäfer

In den letzten Ausgaben der Rosa Beilage sowie auf der DGVT-Homepage hatten wir ausführlich über das Thema Versorgungswerk (VW) und diesbezügliche Entscheidungsprozesse in den Kammerversammlungen informiert, insbesondere über die Gründe, weshalb sich die DGVT-Landesgruppe bis zuletzt vehement gegen die Gründung eines eigenen extrem kleinen und damit weniger wirtschaftlichen Versorgungswerkes und stattdessen für den unmittelbaren Anschluss an das VW der niedersächsischen Psychotherapeutenkammer (PVW) eingesetzt hatte.


Seit dem 14.2.2005, dem Datum der offiziellen Gründung des VW der PKSH, läuft nun für alle Mitglieder, die zu diesem Tag schon Kammermitglieder waren, gemäß der Übergangsregelung die 6-monatige Ausschlussfrist, innerhalb derer sie ihre Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft im VW beantragen können. Für diese Entscheidung dürfte es für sehr viele Mitglieder von großer Bedeutung sein, vorher zu erfahren, ob, wann, mit wem und zu welchen Kosten ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen wird und ob, wann und an welches größere VW ein Anschluss angestrebt wird. Beide Informationen sind schließlich nicht unerheblich für die Einschätzung der Wirtschaftlichkeit des VW und damit für die Höhe der zu erwartenden Altersversorgung. Die Tatsache, dass bis Ende April erst knapp 20 % der Mitglieder auf das offizielle Schreiben zur Mitgliedschaft im VW geantwortet haben (ca. 100 haben sich bis zu diesem Zeitpunkt für die Mitgliedschaft ausgesprochen), zeigt, dass die Mehrzahl nicht gern die Katze im Sack kaufen möchte. D. Deutschmann hat deshalb auf der 7. Kammerversammlung den Vorstand wiederholt aufgefordert, noch vor den Sommerferien die nächste Kammerversammlung anzusetzen, um dort noch rechtzeitig vor Ablauf der 6-monatigen Entscheidungsfrist für die Mitglieder Klarheit in den angesprochenen Fragen herzustellen. Der Vorstand lie�? jedoch durchblicken, dass er wohl erst im Herbst die nächste Kammerversammlung einberufen wolle, aus Sicht der DGVT-Landesgruppe zu spät. Falls sich das so bestätigen sollte, werden wir versuchen, eine außerordentliche Kammerversammlung zu dem Thema noch vor den Sommerferien zu erwirken.

"Geschäftsbesorgungsvertrag" meint, dass die Dienstleistungen zur Führung der laufenden Geschäfte des VW (z.B. Geldanlage, Mitgliederverwaltung, ...) von einem "Geschäftsbesorger" (z.B. ein größeres VW) eingekauft werden. Gerade für ein so kleines VW, wie das der PKSH, erscheint dies sinnvoll, da ansonsten der Verwaltungskostenanteil unvertretbar hoch ausfallen würde. Für einen Geschäftsbesorger wäre die Übernahme dieser Dienstleistungen jedoch nur sinnvoll, wenn er daran etwas verdienen würde. Schon auf der 5. Kammerversammlung im Oktober 2004 hatte der Vorstand den Auftrag erhalten, Verhandlungen mit potentiellen Geschäftsbesorgern aufzunehmen. Auf der 7. Kammerversammlung im April gab er bekannt, dass bisher nur Verhandlungen mit dem PVW (im März) geführt worden seien. Von Seiten des PVW sei ein Geschäftsbesorgungsvertrag zum "Selbstkostenpreis" angeboten worden unter der Bedingung, dass gleichzeitig der möglichst zeitnahe Anschluss an das PVW angestrebt werde, aus DGVT-Sicht eine sehr wünschenswerte Zielsetzung. Der Verwaltungskostenanteil läge bei diesem Vertragsangebot aktuell bei ca. 3,6%. Hinzu kämen noch, wie bei jedem anderen Geschäftsbesorgungsvertrag auch, die Kosten für den Aufsichtsausschuss, den Verwaltungsrat sowie die versicherungsmathematische Gutachten. Damit wird deutlich, dass ein Verwaltungskostenanteil von nur 2,5%, wie er in den Leistungstabellen einkalkuliert wurde, tatsächlich unrealistisch ist, wie von den DGVT-Vertretern beim Beschluss der Leistungstabellen immer wieder kritisiert. Auch diese Feststellung unterstreicht die Sinnhaftigkeit einer schnellstmöglichen Realisierung des Anschlusses an ein größeres VW, vorzugsweise das PVW.

Berufsordnung bei der 7. Kammerversammlung beschlossen

Bei der insgesamt fast 10-stündigen 7. Kammerversammlung (mit Vertagung nach ca. 5 Stunden) nahmen die ausführliche Diskussion und der Beschluss einer Berufsordnung den mit Abstand größten Raum ein. Anlass zur Diskussion gab es insbesondere bezüglich offensichtlich gewordener Konflikte unter den Mitgliedern des Berufsordnungsausschusses im Rahmen der Erarbeitung ihres Entwurfes zur Berufsordnung sowie bezüglich Regelungen, die für nicht selbstständig tätige KollegInnen schnell zu Konflikten mit arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen hätten führen können. Insgesamt konnten überwiegend sehr vernünftig erscheinende Regelungen für die Berufsordnung erarbeitet werden. Aus DGVT-Sicht ist jedoch zu bedauern, dass die Bundespsychotherapeutenkammer es immer noch nicht geschafft hat, eine Muster-Berufsordnung zu verabschieden. Dies hätte vielen Kammern, wie auch der PKSH, viel Zeit und Geld für die Entwicklung und Verabschiedung einer eigenen Berufsordnung und wahrscheinlich späteren Angleichung an eine Muster-Berufsordnung ersparen können, denn langfristig sind unbedingt in allen Kammern möglichst einheitliche Regelungen zur Berufsausübung inhaltlich anzustreben.

Neues zum Thema "Nordkammer"

In seiner Erklärung zur Forderung nach einer Nordkammer hatte der Kammer-Vorstand auf der 6. Kammerversammlung eine Reihe von Bedingungen genannt, die erfüllt sein müssten, damit aus seiner Sicht eine Nordkammer sinnvoll erscheine. Gleichzeitig hatte er schriftlich zugesichert, das Vorliegen dieser Bedingungen weiter intensiv zu prüfen, u. a. auch, ob ein Nordkammerzusammenschluss tatsächlich zu einer Kostenreduktion führen könne. In dem Bericht des Vorstandes auf der 7. Kammerversammlung gab es zum Thema Nordkammer keinerlei Informationen, auch nicht zu den Beschlüssen der vorangegangenen Sitzung, wonach der Vorstand beauftragt worden war, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Nordkammerzusammenschluss zu prüfen und in aller Form die Diskussion des Themas mit den anderen Nordkammervorständen aufzunehmen. Zwischenzeitlich waren den Kammerversammlungsmitgliedern nur schriftliche Stellungnahmen der übrigen 3 Kammervorstände zugestellt worden. Offensichtlich hatte man sich unter den Vorständen hier zuvor auf eine gemeinsame Sprachregelung geeinigt, wonach ein Nordkammerzusammenschluss übereinstimmend als "kontraproduktiv" zurückgewiesen wurde. Insgesamt verstärkt sich damit der Eindruck, dass die Vorstände sich weiterhin nicht wirklich mit der von über 1400 Mitgliedern unterstützten Forderung auseinandersetzen und insbesondere die Frage nach einer möglichen drastischen Kostenreduktion durch einen Zusammenschluss weiter ungeprüft negieren. Sowohl in der DGVT-Landesgruppe Schleswig-Holstein, als auch in Zusammenarbeit mit den DGVT-Vertretern der anderen norddeutschen Bundesländer haben wir deshalb inzwischen weitere Schritte abgestimmt, wie der Forderung weiter Nachdruck verliehen werden kann.


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