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Bericht der Landesgruppe Schleswig-Holstein ('Rosa Beilage' zur VPP 2/2006)

Von: Detlef Deutschmann, Bernd Schäfer

Die wichtigsten Informationen über die 9. Kammerversammlung vom 24.03.2006:


Auch die 9. Kammerversammlung dauerte, wie aufgrund der langen Tagesordnung nicht wirklich anders zu erwarten, wieder deutlich über 5 Stunden. Ich konzentriere mich hier daher auf die Darstellung der wichtigsten Themen, d.h. die Themen, die besonders eingehend bzw. kontrovers behandelt wurden bzw. die Informationen, die wahrscheinlich für viele Leser inte­ressant sein dürften:

Zunächst sei jedoch auf zwischenzeitliche personelle Veränderungen in der Kammerver­sammlung hingewiesen. Marita Bade und Antje Doll waren von ihren Ämtern zurückgetre­ten, so dass als Nachrücker Dietmar Ohm und Franz Seifert erstmals als Kammerversamm­lungsmitglieder an der Sitzung teilnahmen. Das Ausscheiden von Marita Bade bedauern wir als DGVT-Vertreter sehr, weil wir in der Kammer in den meisten Fällen für gemeinsame Po­sitionen gekämpft haben. Wir freuen uns andererseits, mit Dietmar Ohm nun einen zweiten DGVT-Kandidaten in der Kammerversammlung zu haben.
Weiter hatte Peter Koch zwischenzeitlich seinen Rücktritt aus dem Vorstand erklärt. Als neues Vorstandsmitglied wurde unter TOP 6 Christiane Förster gewählt.

Doch nun zu den Inhalten:

Kontroverse um Haushaltsabschluss und Bericht des Rechungsprüfungsausschusses und schließlich nur knappe Mehrheit für Entlastung des Vorstandes:

Herr Wohlfarth (Geschäftsführer der PKSH) stellte zunächst seinen Haushaltsabschluss für 2005 vor. Danach lagen die Ausgaben 2005 ca. 54 000 € unter dem Haushaltsplan, die Ein­nahmen ca. 13 000 € über Plan. Daraus ergab sich insgesamt also ein Haushaltsüberschuss für 2005 von ca. 67 000 €, was sehr erfreulich ist. Zusammen mit Überschüssen aus den Vor­jahren von insgesamt ca. 147 000 € ergab sich zum Jahresende 2005 ein Bestand von ca. 215 000 €. Die finanzielle Lage der Kammer ist damit grundsolide. Die Haushaltspläne wa­ren, wie vom Finanzausschuss beabsichtigt, eher konservative Ausgaben- und Einnahme­schätzungen. Einsparungen gegenüber dem Haushaltsplan waren insbesondere durch geringere Ausgaben für Personal in der Geschäftsstelle sowie EDV begründet.
Eine sehr kontroverse Diskussion entwickelte sich aufgrund des Rechnungsprüfungs­berichtes von Juliane Dürkop und Detlef Deutschmann. In ihrem Prüfbericht hatten sie auf fragliche Unstimmigkeiten, zumindest aber mangelnde Transparenz in den Darstellungen zum Unterkonto „Gründung des Versorgungswerkes“ hingewiesen. Diese Unstimmigkeiten führen dazu, dass im Haushaltsabschluss die Gesamtkosten der Gründung des Versorgungswerkes fälschlicherweise mit nur 1 780 € ausgewiesen werden, obwohl allein schon ein einziger  Teil­betrag (nämlich der für die von der Kammer zu tragenden anteiligen Kosten für das Grün­dungsgutachten) mit 2 610 € größer ausfällt. Als Ursache wurde auf falsche Zuordnung von Ausgaben zu Unterkonten hingewiesen. Eine hitzige Diskussion entwickelte sich weiter über die Bemessung der Höhe der Erstattung des Versorgungswerkes an die Kammer für die Nutzung von Personal und Rechtsberatung, Räumlichkeiten, EDV, Büromaterial etc. Dies sind alles Verwaltungskosten des Versorgungswerkes, die nur von den Mitgliedern des Ver­sorgungswerkes (aktuell ca. 300) getragen werden müssen, und nicht von allen Kammermit­gliedern. Herr Kühnelt, Justiziar der Kammer, aber auch Mitglied des Verwaltungsrates des Versorgungswerkes, führte dazu aus, dass Mieten und Rechtsberatungskosten schließlich für die Kammer sowieso angefallen wären, er deshalb in seiner Funktion als Verwaltungsratsmit­glied nicht eingesehen habe, weshalb das Versorgungswerk diese Kosten anteilig hätte mittra­gen sollen. Die Personalkosten seien auf pauschal 1443 €, die Büromaterialkosten auf 157 € geschätzt worden. Von den Rechnungsprüfern wurde eingewandt, dass die Höhe der Gesamt­erstattung mit 1600 €, was etwa 1% der Gesamtkosten der Kammer in den entsprechenden Bereichen entspricht, zumindest nicht nachvollziehbar erscheine. In ihrem Prüfbericht for­derten sie wegen der beiden dargestellten Probleme im Sinne einer transparenten und nach­vollziehbaren Haushaltsführung eine Korrektur des Haushaltsabschlusses als Voraussetzung für die Entlastung des Vorstandes. Entgegen dieser Empfehlung wurde der Vorstand dennoch mit einer knappen Mehrheit von 6 gegen 4 Stimmen entlastet.

Aktuelles zum Stand des Versorgungswerkes (VW) der PKSH

Ein ausführlicher Wirtschaftsbericht des Versorgungswerkes über das Geschäftsjahr 2005 soll der Kammerversammlung auf der nächsten Sitzung im Juni vorgelegt werden. Auf Grund der niedrigen Zinsen sei es aktuell schwierig, eine Rendite von 3 - 3,5% brutto zu erzielen. Daher sei man darauf angewiesen, die gesamte Verwaltung weitgehend in Eigenleistung zu machen, ein Geschäftsbesorgungsvertrag werde aktuell deshalb nicht für sinnvoll erachtet, zumindest solange, wie keine Rentenberechnungen erstellt werden müssten, denn dafür notwendige Pro­gramme seien extrem teuer. Eine Geldanlage im 2-jährigen Bereich werde aktuell favorisiert. Der Aufsichtsausschuss habe inzwischen eine Anlagerichtlinie erstellt, die auch auf der nächsten Kammerversammlung vorgestellt werden soll.

Diskussion über die Bildung eines Angestelltenausschusses - Entscheidung vertagt

Dieser TOP war vom Vorstand als Resultat des 1. Angestelltentages im Dezember 2005 ein­gebracht worden. Der Vorstand äußerte die Erwartung, durch einen solchen Ausschuss u.a. auch in der eigenen Arbeit entlastet zu werden, wenn die Ausschussmitglieder die Koopera­tion mit den anderen Landeskammern sowie dem Bundesausschuss bezüglich der Angestell­tenthemen übernehmen würden. Einige relevante Themenbereiche seien auf dem Angestell­tentag zusammengetragen worden. Als Gegenargument wurden insbesondere zusätzliche Kosten genannt, aber auch, dass dann genauso auch ein Ausschuss für Freiberufler gefordert werden müsste. Juliane Dürkop und Detlef Deutschmann wiesen hier darauf hin, dass die An­gestellten wahrscheinlich auch deshalb einen solchen Ausschuss für wünschenswert halten, da verhindert worden sei, dass Angestellte im Vorstand bzw. allen Ausschüssen repräsentiert seien. Den Vorschlag, die Angestellten durch einen zu benennenden Angestelltenbeauftragten vertreten zu lassen als Alternative zu einem eigenen Ausschuss, wiesen sie wegen der Kom­plexität der Themen und der Heterogenität der Angestelltengruppe (tätig in Kliniken, Bera­tungsstellen etc. als Beamte, im öffentlichen Dienst bzw. bei privaten Trägern ...) zurück. Eine Beschlussfassung zu diesem Punkt wurde schließlich auf die nächste Kammerversamm­lung verschoben.

Ausgabensteigerung durch Beschluss zur Änderung der Entschädigungs- und Reisekostenordnung (ERO)

Zu diesem TOP lagen 4 sehr unterschiedliche Anträge vor, die entweder mit erheblichen Kosteneinsparungen oder Kostenerhöhungen verbunden gewesen wären. Die Auswirkungen der Vorschläge waren als Ergebnis der letzten Kammerversammlung inzwischen vom Finanz­ausschuss genau beziffert worden. Modell 1 von Detlef Deutschmann sah eine generelle Re­duktion aller Entschädigungen von 40 € auf 30 € je Sitzungsstunde vor (Einsparung pro Jahr ca. 13 600 €), das Modell 2 von Marita Bade schlug zusätzlich den Wegfall der Entschädi­gungen für die Vorstandssitzungen vor, diese seien durch die entsprechenden Pauschalen für Vorstandsmitglieder bereist hinreichend abgegolten (Einsparung pro Jahr: ca. 26 600 €). Modell 3 von Uwe Speckenbach beinhaltete die Einführung einer neuen Entschädigung, nämlich 500 € für vom Vorstand veranlasste Dienstreisen für nicht Vorstandsmitglieder bei Abwesenheit von mehr als 8 Std. (Mehrkosten pro Jahr geschätzt auf ca. 2 500 €). Das Modell 4, das mit der größten Kostenausweitung verbunden war, hatte der Vorstand selbst einge­bracht. Es sah vor, Entschädigungen in Höhe von 40 € je Std. (max. 480 € pro Tag) zusätzlich einzuführen für vom Vorstand veranlassten zeitlichen Aufwand (begrenzt auf eine Gesamt­summe von 9 000 €/ Jahr). Weiter sah der Vorschlag vor eine Anhebung der Kilometer­pauschale auf 0,30 € je km und eine Erstattung von Fahrtkosten in Höhe DB 1. Klasse statt bislang 2. Klasse. In der zum Teil sehr polemischen Diskussion traten wieder, wie schon bei früheren Ent­scheidungen zur Höhe von Entschädigungen, altbekannte gegensätzliche Auffassung bezüg­lich einer angemessenen „Entschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Kammer“ hervor. Bedauerlicherweise wurde am Ende entgegen der Argumentationen der DGVT-Ver­treter und einiger weiterer Kammerversammlungsmitglieder eine mit einer entsprechenden Kostenausweitung verbundene Änderung der ERO entsprechend dem vom Vorstand einge­brachten Modell 4 mehrheitlich beschlossen.


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