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Bericht vom 1. Angestellentag in Schleswig-Holstein ('Rosa Beilage' zur VPP 1/2006)

Von: Detlef Deutschmann und Bernd Schäfer

Aus dem Land zwischen den Meeren - manchmal wird es auch Land der Horizonte genannt - gibt es diesmal leider nicht so viel zu berichten.


Die letzte Kammerversammlung fand bereits in der letzten Rosa Beilage Berücksichtigung und die nächste wird erst Ende März stattfinden, in Sachen "Nordkammer" hat sich wenig getan und ansonsten war Weihnachten, was sich meist auch berufspolitisch eben eher ruhig gestaltet. Allerdings hatte unsere Psychotherapeutenkammer kurz vor Weihnachten, am 16.12.05, ihren 1. Angestelltentag veranstaltet. Zu ihm wollen wir gerne ein paar subjektive Anmerkungen machen, die Sachinformationen erhalten Sie sicher von der Psychotherapeutenkammer selbst.
Besucht war die Veranstaltung von geschätzten ca. 60 TeilnehmerInnen. Es gab zunächst drei Vorträge, einen zum Kündigungsschutz, einen zum Tarifrecht und einen zu den beruflichen Aussichten für angestellte PPs und KiJus, dann Arbeitsgruppen zu den Vorträgen und ein Schlussplenum. Zum Tarifrecht wurde der TVöD vorgestellt, der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, der den BAT ablösen soll, bzw. teilweise auch schon abgelöst hat. Der Aufbau des neuen Tarifwerkes wurde vorgestellt und über die letztendliche Eingruppierung unserer Berufsgruppen wird noch verhandelt. Die Bedeutung des TVöD und die Wichtigkeit gewerkschaftlichen Engagements wurde herausgestrichen, was sicher auch richtig ist, schließlich sind die Gewerkschaften per Gesetz alleinige Arbeitnehmervertreter in tariflichen Angelegenheiten und die legen sich für unsere Berufsgruppen umso mehr ins Zeug, je mehr Mitglieder sie von uns haben. Auf der anderen Seite ist die Tendenz zur Privatisierung von vorher öffentlich-dienstlichen Institution gerade auch in Schleswig-Holstein nicht zu übersehen und damit die Tatsache, dass es immer mehr Arbeitgeber in unserem Bereich gibt, die sich um ein Tarifwerk des öffentlichen Dienstes schlicht nicht scheren und nicht scheren brauchen. Diesem Aspekt wurde leider wenig Beachtung geschenkt. Die Frage, ob mit IIa oder mit Ib bezahlt wird (alter BAT-Jargon) ist zwar für viele nicht unwichtig, droht aber für einen zunehmend größer werdenden Teil unserer BerufskollegInnen zu einer Art Luxusdiskussion zu verkommen. Der TVöD - so die vertretene Ansicht oder vielmehr die vertretene Hoffnung - möge eine Art Leitfunktion für den Markt haben, hinter den dann Arbeitgeber so leicht nicht zurück können sollen. Nun, drücken wir ihm die Daumen, oder besser noch helfen wir durch entsprechendes Engagement mit, eine angemessene Bezahlung unseres Berufsstandes zu erhalten bzw. herzustellen.
Die beruflichen Aussichten für Angestellte unseres Berufsstandes wurden insgesamt verhalten optimistisch dargestellt, aber sicherlich nicht von alleine, sondern eben auch abhängig davon wie stark wir uns dafür engagieren. Der Referent gab einen ausführlichen Überblick über die Möglichkeiten für die Kammern, und hier insbesondere für die Bundespsychotherapeutenkammer, Einfluss auf die Entwicklungen zu nehmen. Er stellte das Engagement der Kammern für Angestellte als schwierig und sehr komplex dar, da sie im Gegensatz zu den niedergelassenen KollegInnen eine sehr heterogene Gruppe darstellen, die in z.T. sehr unterschiedlichen Kontexten arbeiten. Als weiteres Erschwernis wurde gewertet, dass Angestellte in den Kammerversammlungen und Kammergremien deutlich unterrepräsentiert sind, und gleichzeitig wurde auf die demokratischen Möglichkeiten verwiesen, dies zu ändern.
Offensichtlich hat unser Kammervorstand seine Vorstellungen zur Angestelltenvertretung geändert. Während bislang eine niedergelassene Kollegin im Kammervorstand für diese Fragen zuständig war, kündigte der Vorstand im Abschlussplenum an, einen Ausschuss Angestellte/Beamte ins Leben zu rufen. Wir begrüßen diese Absichtserklärung sehr und sind gespannt darauf, wie der Ausschuss sich zusammensetzen wird. Wir werden uns jedenfalls dafür stark machen, dass die angestellten KollegInnen selbst ihre Interessen in die Hand nehmen (dürfen). Ausschüsse werden übrigens von der Kammerversammlung gewählt und da können auch Leute mitarbeiten, die nicht in der Kammerversammlung sitzen. Haben Sie Interesse daran mitzuwirken?
Apropos Mitwirkung: Liebe angestellte Kolleginnen und Kollegen, laufen Sie sich schon mal warm. Im Frühsommer 2007 sind Kammerwahlen und wir werden Sie brauchen.
Zur Nordkammer gibt es zu berichten, dass wir unsere Ankündigungen vom letzten Sommer, nämlich einen Musterhaushalt für eine Nordkammer zu erstellen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten für die wenigen kritischen Punkte, die mit einem Zusammenschluss zu einer Nordkammer verbunden wären, umgesetzt haben. Wir wollen damit deutlich mehr Druck auf die Kammervorstände ausüben, sich mit diesem Thema ernsthaft auseinanderzusetzen, die ja bisher leider nicht über eine pauschale Zurückweisung des Votums von 1.400 Pflichtmitgliedern hinaus gekommen sind. Eingebracht wurde der Musterhaushalt als erstes in die Niedersächsische Kammerversammlung, die am 3.12.05 tagte, den entsprechenden Tagesordnungspunkt aber neben anderen mangels Zeit nicht mehr bearbeiten konnte. So steht eine erste offizielle Reaktion auf unsere Bemühungen noch aus. In Schleswig-Holstein werden unsere Vorlagen in die nächste Kammerversammlung Ende März 2006 eingebracht. Wir bleiben in dieser Sache jedenfalls am Ball und möchten wie immer auch um Unterstützung bitten.
Der aktive Kern der DGVT-Landesgruppe traf sich zuletzt am 24.01.06, was nach dem Redaktionsschluss dieser Ausgabe lag. Dazu also mehr in der nächsten Rosa Beilage. Dann dürfte auch der genaue Termin für die nächste Regionale Mitgliederversammlung stehen, die wir im Oktober veranstalten wollen.
Von Interesse für alle betroffenen Kammermitglieder dürfte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein sein, das der Berufung der beklagten Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein stattgab und die Klage eines Psychologischen Psychotherapeuten abwies. Gegenstand der Klage war die Frage gewesen, ob eine nach dem jeweiligen Umfang des Einkommens aus Psychotherapeutentätigkeit differenzierende Beitragserhebung geboten ist. Die Besprechung des Urteils finden Sie in diesem Heft unter der Rubrik "Alles was Recht ist".


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