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Vertreterversammlung der KBV beschließt kleine Revolution ('Rosa Beilage' zur VPP 2/2003)

Ob es nun an einem plötzlichen Schub von Einsicht und Wohlwollen gegenüber den PsychotherapeutInnen lag oder an dem massiven Druck, der durch die mit dem GMG geplanten, weitgehenden Strukturveränderungen der ambulanten Versorgung (siehe vorne) auf die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) ausgelöst wird, diese Frage kann zunächst unbeantwortet bleiben.


Auf jeden Fall hat die Vertreterver­sammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 19. Mai in Köln beschlossen, eine grundlegende Veränderung ihrer Struktur, d.h. der Vertreterversammlung und des Vorstandes vorzunehmen.

Zukünftig sollen im Vorstand neben den Vorsitzenden der drei beratenden Fachausschüsse (Psychotherapeuten, Fachärzte und Hausärzte) noch zusätzlich ein Haus- und ein Facharzt sein. Damit sind die chronischen Konflikte zwischen Fach- und Hausärzten innerhalb der KBV beigelegt und den Psychotherapeuten ist ein eigener Platz im Vorstand zugebilligt wor­den. Auf Seiten der PsychotherapeutInnen entspricht dies einer langjährigen Forderung, die auch verbunden ist mit der Forderung, für ihren Bereich ein eigenes Verhandlungsmandat ge­genüber den Krankenkassen zu erhalten. Auch dies soll nach dem Beschluss zukünftig vorge­sehen werden. Es ist zwar alles zunächst nur eine Absichtserklärung, die gegenüber der rot­grünen Regierung die Geschlossenheit der Kassenärzte und Reformfähigkeit demonstrieren soll, aber es ist eine bemerkenswerte Entwicklung.

Der entsprechende Leitantrag des KBV-Vorstandes, der diese Strukturveränderungen vor­schlägt, war zuvor in intensiven Gesprächen mit den drei beratenden Fachausschüssen ausge­handelt worden. Wie jeder Kompromiss ist auch dieser nur zustande gekommen, indem einige schwierige Punkte ausgeklammert oder durch Leerformeln übergangen worden sind. Bei­spielsweise dürfte es noch ein Minenfeld sein auszuhandeln, was genau das psychotherapeuti­sche Versorgungsgebiet umfasst. Denn Psychotherapie wird ja neben Psychotherapeuten auch von Psychiatern und vielen anderen Fachärzten (quasi im Nebengeschäft) erbracht. Auch dürfte es noch kein Einvernehmen darüber geben, welcher der drei psychotherapeutischen Be­rufsgruppen der Psychotherapeut im Vorstand angehören wird (angesichts der Mehrheitsver­hältnisse innerhalb der Psychotherapeuten dürfte das für die PP klar sein; es wird aber von den ÄP sicher anders gesehen werden.)

Weitere Beschlüsse beziehen sich auf die Vertreterversammlung der KBV - sie soll zukünftig quasi abgeschafft und durch einen erweiterten Länderausschuss (der Vertreter der Psychothe­rapeuten und der außerordentlichen KV-Mitglieder umfasst) ersetzt werden. Schließlich stimmt die KBV der Einführung eines Hausarzttarifes (bei den Krankenkassenbeiträgen) zu, der zwar nicht wesentlich billiger werden wird als der Standardtarif, aber weiterhin nach dem Sachleistungsprinzip funktionieren soll, während der "Facharzttarif" (der weiterhin freien Zu­gang zu jedem Arzt ohne vorherige/n Hausarztbesuch bzw. ohne Hausarztüberweisung) ent­sprechend dem vorgeschlagenen Modell nach dem Kostenerstattungsprinzip (mit verschiede­nen Formen der Selbstbehalte) funktionieren soll. Auch dieser Kompromiss zwischen Fach- und Hausarztinteressen, der nun der Politik vorgeschlagen werden soll, wird von Insidern als kleine Sensation angesehen, und sie stellen sich nach einem so reformfreudigen Tag der KBV die ungläubige Frage, wie lange die KBV zu diesen Beschlüssen steht. ...


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