Nach Vorlage eines Referentenentwurfs sollte nach der Kabinettsbefassung ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen am 5. Juni zur ersten Lesung in den Bundestag eingebracht werden. Danach Einbringung in den Gesundheitsausschuss mit den entsprechenden Anhörungen, dann zweite und dritte Lesung in der ersten Juliwoche und Beschlussfassung im Bundesrat am 26. September oder 17. Oktober 2003. In der Zwischenzeit scheint es zweifelhaft, ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann.
Unsicherheiten im Ablauf gibt es vor allem noch durch die Sonderparteitage der Parteien der Regierungskoalition. Bei einer Einbringung nach den Sonderparteitagen von SPD (1.6.2003) und den Grünen (15.6.2003) käme es dann zu einer ersten Lesung frühestens am 26. oder 27. Juni. Ein Abschluss des Bundestagsverfahrens vor der Sommerpause wäre dann nicht mehr möglich.
Der Gesetzentwurf vom 9. Mai sei noch kein offizieller Referentenentwurf, so Franz Knieps, für die Gesundheitsreform zuständiger Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit (BMGS), auf der MedInform-Konferenz zur Gesundheitsreform am 13. Mai 2003 in Berlin. Die Parteien sind sich aber offenbar noch nicht einig, ob nur ein Fraktionsentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird oder lieber doch ein echter Regierungsentwurf, um die Bundesländer durch den dann erforderlichen sog. "Ersten Durchgang"im Bundesrat frühzeitig einzubinden. Ein Abschluss des Bundestagsverfahrens vor der Sommerpause wäre auch in diesem Fall nicht mehr möglich. Der Bundesrat hat ja bekanntermaßen ein gewichtiges Wort mitzureden und nachdem die Opposition offenbar zu Verhandlungen über das GMG im Rahmen des Bundestagsverfahrens nicht bereit ist, wird es zu Verhandlungen über den dann vorliegenden Gesetzesbeschluss des Bundestages wohl frühestens nach den Landtagswahlen in Bayern am 21. September 2003 kommen. Die erste Sitzung des Bundesrates nach der Sommerpause ist am 26. September. Wir werden uns also sicher noch auf einigeÄnderungen im GMG einstellen müssen.