Im Folgenden wird das Wahlverfahren zur Delegiertenversammlung der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Zeit vom 30. Januar bis 13. Februar 2007 zusammenfassend erklärt.
Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landeskammer setzt sich aus ingesamt 45 Vertretern zusammen. 37 Delegierte gehören der Berufsgruppe
der Psychologischen Psychotherapeuten und 8 Delegierte der Gruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an. Die beiden Berufsgruppen wählen ihre Vertreter getrennt.
Als PP haben Sie 37 Stimmen zur Verfügung. Diese können an die "Liste 1" wie folgt vergeben werden:
Sie können durch Ankreuzen unseres Wahlvorschlags diesen unverändert übernehmen. Dies geschieht in der Weise, dass Sie ein Kreuz in den Kreis
setzen, der in der Kopfzeile des Wahlvorschlags "Liste 1" angebracht ist.
Es erhält damit jede/r KandidatIn in der Reihenfolge wie sie/er von oben auf der "Liste 1" geführt wird, eine Stimme. Und zwar so lange bis die zu
vergebende Gesamtstimmenzahl erreicht ist (bis Platz 37).
Sie können an einzelne Kandidat(inn)en der "Liste 1" jeweils bis zu 3 Stimmen vergeben (Kumulieren). Dazu setzen Sie in den Kreis neben dem
Bewerbernamen die Zahl, die Sie an die Kandidatin/den Kandidaten vergeben möchten, also die Zahl 2 oder 3. Achtung: Die Gesamtstimmenzahl von 37
Stimmen darf nicht überschritten werden.
Die vergegebenen Einzelstimmen werden dann von der Gesamtstimmenzahl (37) abgezogen. Wenn noch Stimmen übrig bleiben, werden die verbleibenden Reststimmen den Kandidat(inn)en der "Liste 1" der Reihe nach zugeteilt.
Achtung: Dazu müssen Sie den Kreis neben der "Liste 1" unbedingt zusätzlich ankreuzen.
Sie können Ihre Stimmen auch auf mehrere Wahlvorschläge verteilen (Panaschieren). Zugleich können Sie auf einzelne Bewerber/innen bis zu 3 Stimmen häufeln.
Achtung: Auch in diesem Fall können nur 37 Stimmen quer über die Listen verteilt werden.
Wenn noch Stimmen übrig bleiben, nachdem man kumuliert und panaschiert hat, werden die bereits vergebenen Einzelstimmen von der Gesamtstimmenzahl abgezogen. Die noch verbleibenden Reststimmen werden dann den Kandidat(inn)en der "Liste 1" zugeteilt, sofern Sie den Wahlvorschlag "Liste 1" angekreuzt haben.
Die Abgabe der Stimmzettel beim Wahlleiter hat in einer vorgeschriebenen Weise zu erfolgen. In den zugesandten Wahlunterlagen ist der Vorgang beschrieben. Die Stimmabgabe muss unter anderem auch in der vorgegebenen Frist erfolgen, d.h. bis zum 13. Februar 2007, 17.00 Uhr beim Wahlleiter (St.-Paul-Str. 9, 80336 München). Damit die Stimmabgabe gültig ist, ist der beschriebene Modus der Stimmabgabe genau einzuhalten.
Alle obigen Angaben zur Wahl sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch könnten sich Fehler eingeschlichen haben.
Deshalb wird zusätzlich auf die Erläuterungen des Wahlleiters, die jedem Kammermitglied zugeschickt werden, verwiesen, sowie auf die Homepage der Kammer und die Wahlordnung.