Als Tagesordnungspunkte sind bislang geplant: Wahl von zwei LandessprecherInnen, Berichte aus der DGVT, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landespsychotherapeutenkammer. Die gewählten DGVT-VertreterInnen in der LPK-BW und in der Kassenärztlichen Vereinigung BW haben ihr Kommen zugesagt und stehen für Fragen zur Verfügung. Eine schriftliche Einladung erfolgt vor den Sommerferien.
Die Aktiven in diesen Bereichen stehen in einem engen Diskussionsprozess. Eine wichtige Frage ist dabei, wie die DGVT-Mitglieder auf Landesebene verstärkt einbezogen werden können. Wichtig ist insbesondere die Beteiligung an der Meinungsbildung. Deshalb überlegen wir eine Anfrage an die Mitglieder, damit wir zu auf der Landesebene anliegenden Entscheidungen die Interessen unserer Mitglieder gesicherter vertreten können. Darüber, wie dies gestaltet werden soll, haben wir allerdings unsere eigene Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen.
In vorangegangenen Landesbericht wurde spekuliert, ob zwischen der Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Zustimmung der Landesregierung zur Gesundheitsreform ein Zusammenhang bestehen könnte. Die Landesregierung hat bekanntermaßen zugestimmt (trotz möglicher höherer struktureller Belastungen der hiesigen Krankenkassen), und die Regierung in Berlin gibt nun tatsächlich von ihrer Seite "grünes Licht" bzw. Finanzierungszusagen für das Projekt Stuttgart 21. Womit zwei Themenbereiche angeschnitten wären: Einerseits Großprojekte und die Umverteilung von Steuergeldern dafür, andererseits die Gesundheitsreform und deren Auswirkungen innerhalb des Landes.
Im Bereich Niederlassung steht die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte an. Im Landkreis Heilbronn soll die Einführung getestet werden. Ob dieses "Großprojekt" bei genauerer Analyse die Versprechen einhalten kann? Die Ärzteschaft diskutiert zum Teil entschieden dagegen, zumindest kontrovers.
Von der Umsetzung der Gesundheitsreform ist derzeit naturgemäß noch wenig im Land zu spüren, tendenziell sind die Kostenträger stärkere Vertragspartner geworden. Für Beratungsstellen mit ihren spezialisierten Angeboten kann dies durchaus vorteilhafte Auswirkungen haben. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg will sich stärker an der Finanzierung der Nachsorge nach Beendigung einer Sucht-Rehabilitation beteiligen, die entsprechenden Vereinbarungen mit einzelnen Suchtberatungsstellen sind vor dem Abschluss. Wir werden weiter beobachten und berichten.
Der CDU-Fraktionschef Stefan Mappus hat beim Besuch der Karlsruher Drogenambulanz seine Zustimmung zur Fortführung der Heroinvergabe für schwerstabhängige Menschen signalisiert. Damit konnte nicht nur für Baden-Württemberg, sondern auch für die Zustimmung in der Bundesregierung eine bedeutsame Hürde genommen werden. Die Haltung der Sozialministerin Monika Stolz, die bereits im vergangenen Jahr für eine Fortführung des Heroinprojektes und für eine Übernahme in eine Regelversorgung warb, fand jetzt Bestätigung. Auf Bundesebene sind nun Gesetzesänderungen gefordert - und wahrscheinlicher geworden. Im Detail fallen allerdings bei den Vorschlägen zur Umsetzung der weiteren Diamorphingvergabe Ungereimheiten auf: Die psychiatrischen Zentren des Landes alleine sollen für die Vergabe zuständig sein. Wer die idyllische Lage der Zentren kennt, kommt ob deren (täglich mehrfach notwendigen) Erreichbarkeit ins Grübeln. Eine stationäre Behandlung - wie als Möglichkeit genannt - scheint angesichts einer notwendigen psychosozialen Rehabilitation nicht ausreichend zu sein. Immerhin wird die psychosoziale Betreuung ausdrücklich empfohlen. Dies macht zuversichtlich, dass für das Problem der der Einbeziehung der Ambulanzen noch weitere Möglichkeiten gefunden werden, sofern auf der gesetzlichen Ebene die Voraussetzungen geschaffen werden.
Ralf Adam, Renate Hannak-Zeltner (Kontakt: baden-wuerttemberg@dgvt.de)
[1]vgl. hierzu auch den Bericht über die Heroinstudie in dieser VPP (Heft 2/07, Jg. 39)