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Bericht von der 1. OPK-Delegiertenversammlung

Von: Anne Fallis, Friedemann Belz, Jürgen Friedrich, Johannes Weisang, Silke Langen u

Vom 30.3. bis 1.4.07 tagte die erste Kammerversammlung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) in Leipzig.

Aus allen in der OPK vertretenen fünf Bundesländern waren KandidatInnen der DGVT in die Kammerversammlung gewählt worden (Brandenburg: Anne Fallis (KJP) und Friedemann Belz, Mecklenburg-Vorpommern: Jürgen Friedrich und Johannes Weisang (KJP), Sachsen: Jörg Schumacher, Sachsen-Anhalt: Barbara Zimmermann, Thüringen: Silke Langen und Wolfgang Pilz (KJP). Bei einem Treffen vor der Kammerversammlung trugen wir Informationen aus den Bundesländern zusammen. So konnten wir ein sinnvolles gemeinsames Vorgehen bei den anstehenden Personalentscheidungen in der Kammer abstimmen.
Alles in allem war festzustellen, dass dann in der Kammerversammlung in recht vielen Punkten Konsens, ja geradezu Einmütigkeit über Therapieschulen und Bundesländer hinweg erzielt werden konnte.

Für das Amt des Präsidenten der OPK kandidierten zwei Personen, die sich über ihr jeweiliges Bundesland hinaus bereits einen Namen gemacht hatten. Gewählt wurde schließlich Andrea Mrazek, was nach ihrem hervorragenden Abschneiden bei der sächsischen Kammerwahl nicht verwunderte. Frau Mrazek ist gebürtige Österreicherin, hat Jahre des Lernens in Deutschland und den USA verbracht und ist seit 1993 in Radebeul als Psychotherapeutin niedergelassen. Sie leitet die Ausbildungsambulanz am Zentrum für Psychotherapie in Chemnitz.

Die Wahl ihres Mitbewerbers Dr. Wolfram Rosendahl zum Vizepräsidenten unterstrich, dass sich innerhalb der Kammerversammlung eine breite Mehrheit fand, der - ebenso wie den DGVT-Vertretern - an Schulenintegration und breiter demokratischer Legitimation des Vorstands viel lag.
Wolfram Rosendahl ist Geschäftsführer des Mitteldeutschen Instituts für Psychoanalyse in Halle und dort niedergelassener Psychotherapeut. Bekannt wurden einige seiner Veröffentlichungen zum Katathymen Bilderleben.

Durch den Sieg Rosendahls (gegenüber seinem sächsischen Mitbewerber um die Vizepräsidentschaft, Frank Massow) ist eine günstige regionale Verteilung im Vorstand gegeben.

Auch die drei Beisitzer, die jeweils einem Bundesland zuzuordnen sind, wurden mit großer Stimmenzahl gewählt. Zumeist hatte es hier Einmütigkeit innerhalb der Bundesländer im Vorfeld gegeben. Gewählt wurden Dietmar Schröder (Brandenburg), Helga Bernt (Mecklenburg-Vorpommern, sie gewann gegen Ragna Richter) und Gregor Peikert (Thüringen).

Schließlich setzte sich Johannes Weisang, KJP aus Rostock (dgvt), gegenüber Frank Massow in der Bewerbung um das Amt des KJP-Beisitzers im OPK-Vorstand durch.

Am Samstag, dem 31.3., wurden die zu bildenden Ausschüsse diskutiert und die jeweiligen Mitglieder gewählt. Folgende Ausschüsse wurden gebildet:

Ausschuss für Satzung und Geschäftsordnung:

Friedemann Belz, Anne Fallis, Jürgen Friedrich, (alle dgvt), Jens Kühn, Christiane Rottmayer (Ausschussvorsitzender) und Margitta Wonneberger.

Die Ausschüsse für Berufsordnung und Berufsethik wurde personenidentisch besetzt. Eine Zusammenlegung war nicht möglich, weil lt. Satzung beide Ausschüsse gefordert werden. So entschloss sich die Kammerversammlung auf Vorschlag von Herrn Hommel vom sächsischen Sozialministerium, die beiden Ausschüsse personenidentisch zu besetzen. Die Kammerversammlung beschloss weiterhin, dass der Vorstand die Aufträge an diesen Ausschuss festlegt.

Ausschuss für Finanzen

Silke Langen, Barbara Zimmermann (beide dgvt), Klemens Färber, Ragna Richter, Angela Gröber.

Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung und Qualitätssicherung
Die Kammerversammlung beschloss, dass der Ausschuss zwei Arbeitsgruppen bildet.

Ausschuss für Aus, Fort- und Weiterbildung: Wolfgang Pilz (dgvt), Martina Bahnsen, Jürgen Golombek,. Thomas Guthke und Martina Hartmann
Fortbildungsveranstaltungs-Zertifizierungsanträge gehen ab sofort an:
Herrn Dr. Thomas Guthke, Uniklinik Leipzig, Liebigstr. 22a, 04103 Leipzig
Ausschuss für Qualitätssicherung: Jörg Schumacher (dgvt), Beate Caspar, Hans-Joachim Meisel

Gemeinsamer Ausschuss/Beirat mit den Ärztekammern

Nach § 8 Absatz 2 der Satzung werden die Mitglieder vom Vorstand berufen. Der Vorstand berief auf Vorschlag der Länder : Frank Massow, Heidi Krüger, Beate Caspar, Klemens Färber, H.-J. Hannich.

Schlichtungsausschuss

Kerstin Reisner, Johannes Pabel, Michael Stein

Ausschuss für besondere Angelegenheiten der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Anne Fallis, Wolfgang Pilz, Johannes Weisang (alle dgvt), Frank Massow, Michael Stein,
Der Ausschuss, der vor allem von Seiten des Vorstandes kritisch hinterfragt wurde, wurde zunächst auf 1 Jahr begrenzt. Bereits zur nächsten Kammerversammlung ist er gehalten, einen Bericht vorzulegen. Sein Auftrag lautet: Erhebung des KJP-Versorgungsgrades sowie Ausrichtung am Versorgungsgrad von PT in den ostdeutschen Ländern insgesamt.

Mitgliedschaft in der Bundeskammer und Wahl der Bundesdelegierten:
Die Kammerversammlung stimmte einstimmig für den Beitritt zum 1.4.2007. Es wurden die Präsidentin und der Vizepräsident entsandt, ein KJP und zwei Vertreter pro Bundesland von der Kammerversammlung gewählt.

Vertreter der Bundesländer
Thüringen: Volker Schmidt und Christiane Rottmayer, Stellvertreterin: Silke Langen (dgvt).
Brandenburg: Dietmar Schröder u. Jürgen Golombek, Stellvertreter: Klemens Färber.
Mecklenburg-Vorpommern: Ragna Richter u. Martina Bahnsen, Stellvertreter: Jürgen Friedrich (dgvt).
Sachsen: Jörg Schumacher (dgvt) u. Thomas Guthke, Stellvertreterin: Margitta Wonneberger.
Sachsen-Anhalt: Johannes Pabel u. Steffen Dauer. Stellvertreterin: Barbara Zimmermann (dgvt).
KJP-Vertreter:Frank Massow, Stellvertreter: Johannes Weisang (dgvt).

Die Entschädigungsordnung führte erwartungsgemäß zu einer hitzigen Diskussion. Vor allem der große Unterschied zwischen der angemessenen Entschädigung für den Vorstand und der eher sehr geringen Entschädigung für die Mitglieder der Kammerversammlung wurde diskutiert. Erst nach schnellen Berechnungen durch den bisherigen Finanzausschuss konnte unter großem Zeitdruck ein Entschädigungsmodell vorgelegt werden, mit dem sich die Kammerversammlung dann einverstanden erklärte. Dieses Modell wird aber in der nächsten Kammerversammlung neu zu diskutieren sein, da eine stundengenaue Abrechnung vielen Delegierten gerechter scheint. Die Umsetzung dieser Abrechnungsform warf aber unter dem bestehenden Zeitdruck zu viele Fragen auf, die nun vom Finanzausschuss zu beraten sind. Die Entschädigungshöhen orientieren sich in etwa an den z.Zt. mit Therapiesitzungen zu erzielenden Einnahmen. (Die Präsidentin erhält 3900 €, der Vizepräsident 2600 €, jeder Beisitzer 1300 € pauschal monatlich. Die Mitglieder der Kammerversammlung erhalten Aufwandsentschädigungen nach Abwesenheitszeiten am Tag: bis 3 Std. 120 €, bis 6 Std. 240 € und über 6 Std. 360 €. )

Kontrovers diskutiert wurde, dass die Hinterbliebenen eines Vorstandsmitgliedes 3 Monate lang weiterhin die Aufwandsentschädigung erhalten. Dieser Regelung wurde mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Bleibt im Interesse der Gesundheit aller Vorstandsmitglieder zu wünschen, dass dieser Fall nie eintritt. Sehr wahrscheinlich eintreten wird ein anderer Fall, die Zahlung eines gestaffelten Übergangsgeldes an ausscheidende Vorstandsmitglieder (nur 8 Delegierte stimmten dem nicht zu). Die Präsidentin begründete diesen ihren Antrag übrigens mit den Verdiensteinbußen beim ‚Wiederhochfahren’ einer Praxis. Im Weiteren erklärte Frau Mrazek, dass sie zur Transparenz ihres Arbeitsaufwandes für die Kammermitglieder bis zur nächsten Versammlung ihren Zeitaufwand notieren wolle. Um Fahrtkosten (sowie CO2 Emissionen) zu vermeiden, wurde festgelegt, dass nun auch Telefonkonferenzen und Heimarbeiten entschädigt werden können. Das macht Sinn bei den weiten Entfernungen in der Ostkammer.

Die Geschichte der Kammergründung war lang und immer von ehrenamtlicher Arbeit begleitet. Einstimmig beschlossen die 33 Delegierten, die bis zum 22.3.03 (Beginn der gemeinsamen Arbeit noch vor er Berufung des OPK-Errichtungsausschusses am 8.4.06) entstandenen Ansprüche auf Aufwandsentschädigung prüfen und begleichen zu lassen, aber nur bis zur Höhe des von den damaligen Einzelländer-Errichtungsausschüssen bereits verbindlich genannten Betrags von insgesamt knapp 100.000 Euro.

An all dem wurde deutlich, dass die Grenzen zwischen Idealismus und Professionalität bei diesen Ehrenämtern fließend sind. Die Produktivität der Kammerarbeit wird für die Vermittelbarkeit unserer eigenen Personalkosten nach außen entscheidend sein. Für ihre Produktivität sollte die Kammerversammlung selbst ein Regulativ werden. Die Wählerschaft wird letztlich darüber nur dann urteilen können, wenn sie gut informiert wird.
An der verabschiedeten Gebührenordnung ist neu, dass Zertifizierungsanträge für einfache Fortbildungen, so sie denn vollständig sind, von der OPK künftig kostenfrei bearbeitet werden. Das ist gut, weil 1.) einige KVen es ebenfalls umsonst machen, 2.) weniger Monopolisierung des Fortbildungsmarktes droht und 3.) gemäß Bundesgesetz nun wohl bald auch Angestellte Fortbildungspunkte zum Erhalt ihrer Approbation sammeln werden.

Die Haushaltsplanung 2007 musste auf relativ vagen Schätzungen aufbauen, da das Jahr 2007 das erste reguläre Rechnungsjahr wird. Die Ausgaben hängen z. B. von der Anzahl der Kammerversammlungen ab. Dieses Jahr soll noch eine stattfinden, am 23. (Festakt!) -24.11.2007. Dort soll dann auch über eine mögliche Senkung des Mitgliederbeitrages 2008 diskutiert werden. Die im Plan relativ hoch avisierten Rücklagen geben Anlass zur Hoffnung, dass ein geringerer Kammerbeitrag möglich sein könnte. Die genaue Einnahmenentwicklung bleibt allerdings abzuwarten. Zur Ermöglichung einer Beitragsermäßigung können übrigens alle Kammermitglieder mithelfen: würden wir nur einen Teil der 784 ‚inaktiven’ Mitglieder dazu bringen, ihre Beiträge zu zahlen, wäre uns allen finanziell gedient. Insgesamt beeindruckte der demokratische Geist in der ersten OPK-Versammlung, die ein wenig an ein Parlament souverän entscheidender Einzeldelegierter erinnerte. Bei lebendigen Diskussionen gab es dennoch konstruktive Einigungsprozesse, obwohl die Binnenstruktur unserer 5-Länder Kammerversammlung komplexer ist als anderswo. So sind wir guten Mutes, dazu beitragen zu können, dass die OPK nach der nötigen Selbstverfassung schon bald inhaltliche Wirkung entfalten wird.


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