Die Vertreterversammlung der BGW beschloss daher für den seit dem 01.01.2007 gültigen 3. Gefahrtarif, die selbstständig tätigen Psychotherapeuten in die Tarifstelle der niedergelassenen Ärzte zu überführen.
Da die Erhebung des Pflichtbeitrages bei den Berufsgenossenschaften im Wege einer nachträglichen Bedarfsdeckung erfolgt, wirkt sich die neue Gefahrklasse 2,3 (bisher 3,0) erst im Beitrag für das Jahr 2007 aus. Je geringer die Gefahrklasse, desto niedriger sind die Beiträge bei gleichem Entgelt. Die Bescheide hierfür ergehen im April 2008. Davon ausgenommen sind die Unternehmer, die eine freiwillige Versicherung abgeschlossen haben. Im Rahmen der im April 2007 ergangenen Vorschussbescheide für das Jahr 2007 wurden hier bereits die neuen Gefahrklassen zugrunde gelegt.