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BGW: Gleicher Gefahrtarif für Psychotherapeuten und Ärzte

Im zurückliegenden sechsjährigen Beobachtungszeitraum für den 3. Gefahrtarif belegte nach Aussage des Gesamtbereichsleiters für Aufbringung und Verwaltung der Haushaltsmittel der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Helmut Ertel, das Datenmaterial, dass sich Art, Schwere und Häufigkeit von Versicherungsfällen von selbstständig im Gesundheitsdienst tätigen Psychotherapeuten und niedergelassenen Ärzten sehr ähneln.


Die Vertreterversammlung der BGW beschloss daher für den seit dem 01.01.2007 gültigen 3. Gefahrtarif, die selbstständig tätigen Psychotherapeuten in die Tarifstelle der niedergelassenen Ärzte zu überführen.

Da die Erhebung des Pflichtbeitrages bei den Berufsgenossenschaften im Wege einer nachträglichen Bedarfsdeckung erfolgt, wirkt sich die neue Gefahrklasse 2,3 (bisher 3,0) erst im Beitrag für das Jahr 2007 aus. Je geringer die Gefahrklasse, desto niedriger sind die Beiträge bei gleichem Entgelt. Die Bescheide hierfür ergehen im April 2008. Davon ausgenommen sind die Unternehmer, die eine freiwillige Versicherung abgeschlossen haben. Im Rahmen der im April 2007 ergangenen Vorschussbescheide für das Jahr 2007 wurden hier bereits die neuen Gefahrklassen zugrunde gelegt.


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