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Bericht der Landesgruppe Baden-Württemberg (Rosa Beilage zur VPP 4/2007)

Regionale MV in Stuttgart: Erster PiA als Landessprecher gewählt


Die regionale Mitgliederversammlung der DGVT-Landesgruppe fand am 21.9.07 in Stutt-gart statt. Ein Diskussionspunkt war die geplante Änderung der Umlageordnung der Kammer. Vertreten waren die Kammerdelegierten Günter Ruggaber, Jürgen Pitzing und Renate Han-nak-Zeltner. Im August wurde von den Landessprechern und der Geschäftstelle der DGVT dazu eine Umfrage unter dem Titel „Blitzlicht BaWü“ verschickt, die dankenswerterweise von vielen approbierten DGVT-Mitgliedern beantwortet wurde. Katja Kühlmeyer aus der DGVT-Geschäftsstelle stellte die vorläufigen Ergebnisse vor. Eine eindeutige Aussage zu-gunsten eines Beitragsmodells konnte nicht getroffen werden. Die Ergebnisse werden in dieser Rosa Beilage im Anschluss an diesen Landesbericht ausführlich dargestellt.
Die Neuwahl der LandessprecherInnen stand ebenfalls an: Gewählt wurden Renate Hannak-Zeltner und Kai-Uwe Jörß. Mit Letzterem konnte ein Psychotherapeut in Ausbildung (PiA) für die ehrenamtliche Mitarbeit gewonnen werden, der die jüngeren und in Psychotherapieausbildung befindlichen Mitglieder aus eigener Erfahrung kennt.
Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer fand am 13.10.07 statt.
Anlässlich der jährlichen Wirtschaftsprüfung der LPK-BW waren Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung der Kammer festgestellt worden, die sich auf eine bei der Kammer angestellte Person mit Zugriffsmöglichkeiten in der Buchhaltung zurückführen ließen. Um größeren Schaden von der Kammer abzuwenden, übernahm Renate Hannak-Zeltner die politische Ver-antwortung und kündigte ihren Rücktritt vom Vorstandsamt der Rechnungsführerin in der LPK-BW an. Dieser Schritt hat bei der Kammerversammlung für großen Respekt gesorgt, zumal Wirtschaftsprüfer und Vorstandskollegen nochmals ausdrücklich deutlich gemacht haben, dass eine persönliche Verantwortung der Rechnungsführerin ausgeschlossen werden kann.
Auf Wunsch der Vertreterversammlung wird sie ihr Amt noch bis zur nächsten VV im März 2008 kommissarisch ausüben, erst dann kann eine Neuwahl stattfinden. Eine strukturelle Neu-regelung steht aus diesem Anlass ebenfalls an: So kann eine Haushalts- und Kassenordnung zwar nicht alle Verfehlungen verhindern, aber doch für klare Strukturen im Finanzbereich sorgen. Für die Gründungsphase der LPK-BW waren die einfachen Standards verständlich. Nun ist der Zeitpunkt erreicht, in dem vorliegende Regelungen systematisch auf den Prüfstand gestellt werden müssen und in Form einer Haushalts- und Kassenordnung verbindlich verab-schiedet werden sollten. Diese Ordnung ist nun bis zur nächsten VV angekündigt.
Uns als DGVT-Vertretern in der Kammer war die „schlanke Kammer“ ein Anliegen. Für das Jahr 2006 sah die Bilanz nicht schlecht aus: Nach einem Minus im Jahr 2005 ergab der Jahresabschluss 2006 einen deutlich über dem Plan liegenden Jahresüberschuss und die prozentuale Rücklage erreichte wieder das vorgeschriebene Minimum. Für 2007 wurde von der Rechnungsführerin ein ausgeglichener Haushalt prognostiziert, vorbehaltlich weiterer Er-kenntnisse (siehe unten). Dennoch wurde mit den Stimmen unserer Liste (Psychotherapeuten-bündnis) eine Beitragserhöhung von 320 Euro um 40 Euro auf 360 Euro pro Mitglied be-schlossen. Die bestehende Beitragsordnung mit dem Regelbeitrag für alle wurde beibehal-ten. Zuvor war nach kontroverser Diskussion eine Assistenzstelle für eine ebenfalls neu ein-gerichtete Geschäftsführerstelle beschlossen worden. Da auch die Beiträge zur BPtK pro Mitglied um 9 Euro im nächsten Jahr erhöht werden und einige Projekte von Seiten des Vorstandes geplant sind, mussten diese Aufwendungen gegenfinanziert werden. Eine vorgesehene Änderung der Umlageordnung wurde aus Zeitgründen nicht behandelt.
Kommentar zur Umlageordnung (Beitragsordnung)
Zwei Modelle lagen vor, ein Modell wurde vom Haushaltsausschuss erarbeitet, ein weiteres Modell war von Vertretern einer Liste eingebracht worden. Beide Modelle sollten soziale Aspekte besser berücksichtigen als das derzeitige Modell mit Einheitsbeitrag, entweder sollten Reduktionsmöglichkeiten für Geringverdiener eingeführt werden (z.B. Reduktion auf 60 % des Mitgliederbeitrages bei einem Jahreseinkommen unter 23.520 Euro), oder die Mitgliedsbeiträge sollten direkt proportional zum Verdienst aus psychotherapeutischer Tätigkeit erhoben werden.
Die Vertagung der Änderungsanträge zur Umlageordnung ist für Geringverdiener unter den Kammermitgliedern besonders schmerzlich. Nach der jetzt beibehaltenen Umlageordnung zahlt z.B. ein Mitglied mit einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro genau den gleichen Beitrag von 360 Euro wie jemand mit vollem Verdienst. Auch ein Antrag für geringere Mitgliedsbeiträge bei Angestellten wurde nicht behandelt, ebenfalls aus Zeitgründen. In anderen Psychotherapeutenkammern wurden die Belange dieser Kammermitglieder bereits weit reichend berücksichtigt, entweder durch Beschlüsse der Vertreterversammlungen, Vorgaben aus dem Ministerium oder auch durch erfolgreiche Klagen vor Verwaltungsgerichten. Seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz, in dem der hälftige Beitrag einer Halbtagsangestellten für rechtens erklärt wurde, haben einige Kammern von sich aus dieses Urteil bei Änderungen berücksichtigt. In BAWÜ wurde die eigentlich erforderliche Anpassung der Umlageordnung wieder vertagt! Alles in Allem sind die Ergebnisse der letzten Vertreterversammlung der Kammer für uns nicht befriedigend.
Weitere Informationen: www.lpk-bw.de
Kai Uwe Jörß, Renate Hannak-Zeltner
Kontakt: baden-wuerttemberg@dgvt.de

Blitzlicht Baden-Württemberg

Schon lange ist eine Änderung der Beitragsordnung der Landespsychotherapeutenkammer (LPK-BW) im Gespräch und nach langer Vorbereitung sollte im Oktober 2007 in der Kammerversammlung eine Entscheidung gefällt werden. Die LandessprecherInnen BaWü starteten deshalb im August 2007 eine Mitgliederbefragung zur DGVT-internen Meinungserkundung.
Der als „Blitzlicht BaWü“ an alle DGVT-Mitglieder in Baden-Württemberg (ca. 470 Personen), versandte Fragebogen speziell für die Mitglieder der LPK-BW (schätzungsweise 270 Approbierte) ist nun ausgewertet.
Immerhin 47 Mitglieder der DGVT, die auch Kammermitglieder sind, haben an der Befragung teilgenommen. Der Rücklauf, bezogen auf die angeschriebenen approbierten Psychotherapeuten, liegt bei ca. 17 %. Die Stichprobe hat ein Durchschnittsalter von 53 Jahren (was etwa dem Durchschnittsalter der Berufsgruppe bundesweit entspricht). Es antworteten jedoch mehr Männer (N=30) als Frauen (N=17). Es antworteten 42 Psychologische PsychotherapeutInnen (PP) und 12 Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (KJP), davon sind 7 PsychotherapeutInnen doppelt approbiert. Die meisten Befragten gaben an, in Vollzeit zu arbeiten (N=41). Im Angestelltenverhältnis (inklusive Honorarkräfte in Institutionen) arbeiten 31 Personen und als Niedergelassene mit und ohne KV-Zulassung arbeiteten 26 Personen (eine Doppelnennung war möglich). Ein Großteil der Befragten (N=37) hat sich zum Jahreseinkommen geäußert. Dieses lag im Schnitt bei 57.000 Euro Jahresbrutto. Nur 3 Personen gaben an, weniger als 30.000 Euro zu verdienen. Nur 1 Person lag in dem Bereich, der aktuell als Besondere Härte eine Beitragsreduktion ermöglicht (< 13.000 Euro). Immerhin 14 Personen gaben an, mehr als 61.000 Euro zu verdienen.

1. Beitragsgestaltung: Welche Beitragsordnung befürworten Sie?

Die Befragten konnten sich äußern, ob sie eher einen Einheitsbeitrag für alle Mitglieder, einen gestaffelten Beitrag nach Einkommenshöhe oder zwei Beitragsstufen – für Angestellte und Niedergelassene befürworten.

Abb. 1: Beitragsgestaltung

Eine Mehrfachnennung (auch sich widersprechender Alternativen) war möglich. Die Ergebnisse sind in der Abbildung 1 abgebildet.

Abb. 2: Beitragsgestaltung nach Einkommen

Insgesamt waren die wenigsten für eine unterschiedliche Beitragshöhe für Angestellte und Niedergelassene.
Für die Staffelung des Kammerbeitrags nach Einkommenshöhe sprachen sich immerhin 19 Mitglieder aus. Die Mehrheit stimmte für einen einheitlichen Kammerbeitrag.

Wir haben eine Auswertung der Präferenzen bei der Beitragsgestaltung nach Einkommen vorgenommen. Es wurden nach Augenschein drei Gruppen gebildet, die Gruppe der „Geringverdiener“ (weniger als 30 000 Euro Jahreseinkommen, N=3), Die Gruppe der „Normalverdiener“ (zwischen 30 000 und 60 000 Euro, N=19) und die Gruppe der „Besserverdiener“ (mehr als 61 000 Euro, N=14). Die Ergebnisse entnehmen Sie Abbildung 2.
Deutlich wird, dass alle Personen mit geringem Einkommen eine Beitragsgestaltung nach Einkommenshöhe wünschen, während die deutliche Mehrheit der „Besserverdienenden“ sich für den Einheitsbeitrag ausspricht. Die „Normalverdiener“ sind unentschlossen.

Abb. 3: Beitragsgestaltung nach Beschäftigungsverhältnis

Im Folgenden wurde eine Auswertung nach Art des Beschäftigungsverhältnisses vorgenommen. Für Angestellte kommt eher eine unterschiedliche Beitragshöhe nach Berufstätigkeit in Frage als für Niedergelassene. Es ist davon auszugehen, dass sich Angestellte eher einen Vorteil von so einer Regelung versprechen, z.B. mit der Begründung, dass Niedergelassene die Kammer mehr in Anspruch nehmen würden. Es gibt allerdings auch Diskussionen, die Angestellten mehr zu belasten, z.B. indem man die Sozialabgaben des Arbeitnehmers in die Einkommensberechnungen mit einbezieht.

Die ersten Ergebnisse wurden bei der Regionalen Mitgliederversammlung im September 2007 den Teilnehmern vorgestellt. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass durch die Mehrfachnennungen unscharf bliebe, wie viele Personen für eine Beitragsstaffelung in irgendeiner Form seien. So wurden beide Antwortalternativen (Staffelung nach Einkommenshöhe und nach den Kategorien Angestellte/Niedergelassene) zusammengefasst und die sich widersprechenden Meinungsäußerungen aus der Auswertung herausgenommen. Abbildung 4 gibt Aufschluss über das Ergebnis.

Abb. 4: Beitragsordnung: Für oder gegen den Einheitsbeitrag

Die Hälfte der Mitglieder wünscht einen Regelbeitrag, die andere Hälfte bevorzugt eine Anpassung an Einkommen oder Berufstätigkeit. Die Wünsche an die Beitragsregelung zeigen, dass kein Modell auf überwiegende Zustimmung stößt. Das Ergebnis spiegelt das Dilemma wieder, in dem sich auch die Politischen Vertreter der DGVT befinden. Jede Votierung für die eine Lösung, erzeugt ebenso viele unzufriedene Personen, wie die Befürwortung der anderen Lösung.

2. Aufgaben der Kammer: Was für eine Kammer möchten Sie?

Die Gelegenheit einer regionalen Mitgliederbefragung wurde genutzt, um die Erwartungshaltung der DGVT-Mitglieder an die Kammer zu erfassen. Organisationen tendieren zu Wachstum und Ausdehnung. In einigen Landeskammern für Psychotherapeuten ist eine Aufgabenausweitung zu beobachten, so auch in der baden-württembergischen Landeskammer. Entspricht diese Entwicklung auch den Vorstellungen der DGVT-Mitglieder in der Kammer?

Welche Aufgaben der Psychotherapeutenkammern sind Ihnen besonders wichtig?
  1. Berufspolitische Vertretung oder Interessensvertretung ist mehr als der Hälfte der Befragten wichtig (N=28).
  2. Rund um Fortbildungen benennen die Befragten, die Zertifizierung (N=5), die Registrierung der Fortbildungspunkte (N=1) und das Angebot von Fortbildungsveranstaltungen (N=6).
  3. Viele Befragte nennen Serviceleistungen, wie eine juristische Beratung (N=10).

Es werden darüber hinaus eine Vielzahl von differenzierten Wünschen und Ansprüchen an die Landeskammer genannt, z.B. „Schutz vor Anwürfen von Außen nicht nur von Ärzten sondern von Patienten.“ „Nicht nur kontrollieren sondern steuern und lenken.“ „Die Interessen als unabhängige Psychotherapeuten schützen“ und „Methodenvielfalt zulassen!“.

Was möchten Sie uns für die weitere Kammerarbeit mit auf den Weg geben?

Hier wurde zum großen Teil mit anderen Kommentaren geantwortet.

  1. Explizit benannt wurde der Abbau von Bürokratie (N=5) und die Reduktion des Kammerbeitrags (N=6) (Zitat „small is beautiful“).
  2. Es wurde zur Kooperation mit und Offenheit gegenüber anderen (z.B. Psychotherapieschulen, Berufsgruppen) aufgefordert (N=3).
  3. Die Anliegen der Angestellten sollten stärker berücksichtigt werden (N=5).
  4. Darüber hinaus wurden eine Reihe von Einzelanliegen kommuniziert, die zum Teil die eigene berufliche Situation betrafen: z.B. Kostenerstattung, Zulassung von Psychotherapeuten in die Kassenärztliche Versorgung (N=3), Änderung der Richtlinienpsychotherapie, Master-Abschluss als Zulassung für die KJP, bei der Beitragsbemessung nicht das Gehalt des Partners hinzuziehen, Anerkennung der Gesprächspsychotherapie und Neuropsychologie, Reallohnverlust, da Beiträge steigen und Honorare sinken.
  5. Die Kammer sollte stärker in der Öffentlichkeit präsent sein (N=2).
  6. Immerhin 3 Personen nutzten die Gelegenheit, die DGVT zu loben und ihr gute Wünsche mit auf den Weg zu geben.

Das Ergebnis zeigt, dass die DGVT-Mitglieder differenzierte Wünsche und Ansprüche an ihre Psychotherapeutenkammer haben. Die Mitglieder wünschen eine Kammer, die ihre Interessen in der Öffentlichkeit vertritt und sie in ihrer Arbeit (unbürokratisch) unterstützt. Die Wünsche gehen in Richtung Offenheit der Kammer für andere Psychotherapierichtungen und Methodenvielfalt - keine Kontrolle, sondern Angebote an die Mitglieder. Gleichzeitig fordern sie geringere Beiträge von ihren Pflichtmitgliedern.
Unproblematisch ist der Begriff der Interessenvertretung jedoch nicht, darunter können mannigfaltige Aktivitäten subsumiert werden. Wenn wir dem Expansionsstreben und damit auch dem Streben nach Beitragserhöhung Einhalt gebieten wollten, sollten wir uns Gedanken machen, in welcher Form wir eine Interessenvertretung sinnvoll finden. Die Worthülse sollte mit Inhalt gefüllt werden.

Grenzen der Übertragbarkeit, Ausblick

Wenn wir die Sozioökonomischen Daten der Befragung betrachten, können wir die Ergebnisse nicht auf die gesamten Mitglieder der LPK-BW übertragen. Die Männer sind überrepräsentiert. Sie interessieren sich womöglich mehr für Berufspolitik als die Frauen.
Andererseits kann angenommen werden, dass sich eher Personen auf die Befragung gemeldet haben, die zu den „Besserverdienern“ zählen, was womöglich auch auf Männer zutrifft. Vielleicht wurde hier versucht, die mit einer Beitragsstaffelung verbundene Mehrbelastung für Besserverdiener abzuwenden.
Die Antworten der Befragten sind eher durch persönliche Interessen geleitet. Wir nahmen an, dass viele DGVT-Mitglieder sich eher für soziale Gerechtigkeit einsetzen, als ihren eigenen Vorteil zu suchen.
Über die Selbstverwaltung sind Berufsgruppen in der Lage, ihre ureigenen Interessen direkt einzubringen. Das Modell einer selbstverwalteten Körperschaft, wie es die Kammern generell sind, hat die demokratische Legitimierung. Sofern es eine Vertreterversammlung allerdings nicht schafft, übergeordnete gerechte Beitragslösungen zu finden, zeigt sich die Kehrseite von Mehrheitsentscheidungen zugunsten der eigenen Interessenlage.
Die Frage der Beitragsgerechtigkeit stellt sich gerade deshalb so dringend, da für die Berufsgruppen eine Zwangsmitgliedschaft besteht und Kammerbeiträge den Einzelnen nicht über Gebühr belasten dürfen. Die Beitragsstaffelung wurde nicht in der Kammerversammlung im Oktober 2007 entschieden, sondern aus Zeitnot auf die nächste Sitzung vertagt. Unser Blitzlicht erweckt den Eindruck, dass mit diesem Vorhaben genau so viele Mitglieder zufrieden wie unzufrieden gemacht werden können.
Renate Hannak-Zeltner
(Landessprecherin)
Unterstützung bei der Fragebogenauswertung:
Belgin Canbay, Katja Kühlmeyer (DGVT Geschäftsstelle)

Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg

In der Rosa Beilage zur VPP 3/2007 haben wir über die Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) in Baden-Württemberg berichtet. Die DGVT hat sich direkt und in der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg für eine Aufnahme der Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) im Gesetzestext und für weitere Präzisierungen eingesetzt. Der Brief an den Sozialausschuss und alle darin vertretenen Fraktionen wurde in der Rosa Beilage abgedruckt.
Die gemeinsamen Bemühungen des DGVT-Vorstands, der LandessprecherInnen und einzelner engagierter Mitglieder hatten leider nur teilweise Erfolg. Unsere Änderungsvorschläge lagen den Delegierten des Sozialausschusses bei der Sitzung vor. Die SPD-Landtagsfraktion hat Änderungsanträge eingebracht, in denen sie einen Teil unserer Anregungen aufgegriffen hatte. Sie machte deutlich, dass sie dem Sachverhalt Rechnung tragen wolle, dass mit dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) die nichtärztlichen Psychotherapeuten den ärztlichen Psychotherapeuten gleichzustellen seien. Die Fraktion der Grünen hat diesen Antrag unterstützt.
Leider hat die Regierungsfraktion die Änderungsanträge der SPD-Fraktion abgelehnt. Sie hätte die Ablehnung damit begründet, dass andere in Krankenhäusern tätige Berufsgruppen auch keine Berücksichtigung im Gesetz finden würden.
Diese Haltung kommt nicht der Gleichstellung der PP und KJP mit den Ärzten nach, sondern degradiert die PP und KJP eben zu „sonstigen Berufsgruppen in Kliniken“.
Im Nachgang können Sie den Brief der Abgeordneten Mielich an die DGVT lesen. Sie ist für die Grünen im Sozialausschuss und hat uns zugesichert, unser Anliegen im Auge weiter zu verfolgen und für Gespräche mit unseren Vertretern zur Verfügung zu stehen.
Katja Kühlmeyer


Abs.: Bärbl Mielich MdL

An die DGVT

Sehr geehrte Frau Kühlmeyer,

vielen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme zum Änderungsgesetz der Krankenhausplanung. Das Gesetz wurde bereits in erster Lesung im Parlament eingebracht, nur kurz beraten und anschließend im Sozialausschuss behandelt.
Die Forderungen der Psychotherapeutenkammer lagen uns zu dem Zeitpunkt vor, die SPD-Fraktion hat entsprechende Änderungsanträge gestellt, die trotz der Unterstützung der grünen Abgeordneten alle abgelehnt wurden.
Ihr Anliegen ist sehr richtig und auch sehr wichtig. Denn letztlich funktioniert die kurze Liegezeit in Krankenhäusern, wie Sie auch schreiben, nur, wenn sie eingebettet ist in ein enges Vor- und Nachsorgekonzept. Der Hebel, doch noch etwas an den Strukturen zu ändern, ist für uns  dabei die Diskussion um die Weiterentwicklung der Pflege im Rahmen eines neuen Einrichtungs- und Dienstrechts. Qualitätssicherung, Kontrolle und Transparenz sind die zentralen Eckpunkte die wir deutlich stärken wollen. Dazu gehört auch die Anerkennung psychosomatischer Ursachenbekämpfung von Krankheiten und ihre qualifizierte Beratung und Begleitung. Vor allem im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologischen Betreuung ist dringender Handlungsbedarf angesagt. Die Unterversorgung auch in Baden-Württemberg führt zu nicht hinnehmbar langen Wartezeiten.
Wir werden Ihr Anliegen im Auge behalten, immer wieder einbringen und darauf setzen, dass wir irgendwann die dicken Bretter durchgebohrt haben werden. Viel Diskussionen und Öffentlichkeitsarbeit werden dazu noch nötig sein.
Für die Grüne Landtagsfraktion stehe ich Ihnen gerne für weitere Gespräche und einen Ideenaustausch zur Verfügung.
Schönen Gruß

Bärbl Mielich


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