Liebe Mitglieder der DGVT-Niedersachsen!
Im Rahmen von drei Treffen der DGVT-Landesgruppe wurde das Thema Fort- und Weiterbildung der PKN diskutiert: Alle Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) hatten im Mai 2007 Post erhalten. Das Schreiben der PKN informierte über die neuen curricularen Fortbildungen Sexualtherapie und Palliative Psychotherapie zum Erwerb des ankündigungsfähigen Titels Sexualtherapie PKN bzw. zur Aufnahme auf eine Liste qualifizierter Palliativbehandler.
Wir begrüßen es sehr, dass unsere KammervertreterInnen das Thema Weiterbildung vorerst von uns abgewendet haben (sieht man von der Weiterbildung zum Neuropsychologen einmal ab) und stattdessen curriculare Fortbildungen beschlossen haben. Andererseits enthält auch die Entwicklung hin zu curricularen Fortbildungen, die zum Erwerb bestimmter Titel führen bzw. zur Aufnahme in eine Liste qualifizierter BehandlerInnen berechtigen, bestimmte Probleme, auf die wir Sie im Folgenden aufmerksam machen möchten.
Fortbildungen machen wir alle selbstverständlich seit Jahren, auch solche Fortbildungen, für die wir dann ein Zertifikat erhalten bzw. beim jeweiligen Fachverband auf einer Liste geführt werden. Dies sollte unserer Ansicht nach auch weiterhin so bleiben – allerdings gilt es der Gefahr entgegen zu wirken, dass nur diejenigen TherapeutInnen, die auf solchen Listen stehen, für die Behandlung der jeweilige Patientengruppe qualifiziert erscheinen!
Auch ist zu bedenken, dass die Kammer als Körperschaft mit Pflichtmitgliedschaft in gewisser Weise ein Monopol auf die Vertretung der Berufsangehörigen hat, und diese Konstellation nicht als Wettbewerbsvorteil gegenüber den bisherigen Fortbildungsträgern nutzen darf.
Nachdem durch das Psychotherapeutengesetz das Psychologie-Diplom zu einer Art Zugangsberechtigung zur Psychotherapieausbildung wurde, besteht die Gefahr, dass die Fortbildungen der PKN zu einer Entwertung der Approbation führen, indem man eines Tages als PP/KJP trotz Approbation nicht mehr das breite Spektrum aller psychischen Störungen wird behandeln dürfen.
Curriculare Fortbildungen wurden bisher nicht von der Psychotherapeutenkammer, sondern in der Regel von Fachverbänden angeboten. Mit dem oben genannten Schreiben legt die PKN jedoch erstmals ein detailliertes Curriculum für eine Fortbildung vor, wirbt für ein bestimmtes Fortbildungsangebot und will den ankündigungsfähigen Titel Sexualtherapie PKN für die Teilnahme daran vergeben.
Der entscheidende Unterschied liegt unseres Erachtens darin, dass in Fachverbänden die Mitgliedschaft freiwillig erfolgt, während die Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts, in denen jeder approbierte TherapeutIn Mitglied sein muss, die Berufsvertretung aller PP und KJP sind. Die Fortbildung einer solchen öffentlichen Institution und die von ihr geführten Listen qualifizierter Therapeuten haben sowohl was die öffentliche Wahrnehmung, als auch was die möglichen gesundheitspolitischen Konsequenzen einer solchen Fortbildung angeht, eine völlig andere Bedeutung als Fortbildungsangebote verschiedener Fachverbände: Wenn es in Zukunft Kolleginnen und Kollegen mit dem Titel Sexualtherapie PKN gibt, so besteht die Gefahr, dass Kostenträger eines Tages die Behandlung von Menschen mit sexuellen Störungen nur noch denjenigen KollegInnen bezahlen, die diesen offiziellen Titel erworben haben.
Diese Gefahr scheint uns bei Fortbildungen von Fachverbänden deutlich geringer. Unserer Ansicht nach sollten sich alle Kollegen und Kolleginnen je nach ihren Bedürfnissen und Interessen frei fortbilden können, ohne dass die Gefahr besteht, dass einem einzelnen Fortbildungsangebot – nur weil hinter diesem die Kammer steht – eine besondere Bedeutung zugeschrieben werden kann.
Inhaltlich problematisch erscheint uns an dem Fortbildungscurriculum Sexualtherapie der PKN, dass dieses sich in weiten Teilen mit dem Inhalt der Psychotherapieausbildung nach dem PsychThG und dem Gegenstandskatalog für die schriftliche Prüfung (vgl. www.impp.de) überschneidet. Diese Tatsache wurde offensichtlich bei der Orientierung an dem Gegenstandskatalog der Deutschen Gesellschaft für Sexualmedizin und Sexual-therapie (DGSMT) und dem geplanten europäischen Diplom für Sexualmedizin und Sexual-therapie übersehen. Gerade die jungen KollegInnen, die in ihrer Psychotherapieausbildung den Studiumsstoff ein zweites Mal lernen mussten, weil sie sich die Inhalte des Studiums nicht mehr für die Therapieausbildung anerkennen lassen können, sehen sich nun der Tatsache gegenüber gestellt, dass sie den gleichen Stoff ein drittes Mal vorgesetzt bekommen.
Wir würden es begrüßen, wenn sich die Kammer (auch weiterhin) dafür einsetzt, eine Entwertung der Approbation zu verhindern. Dies bedeutet auch, deutlich zu machen, dass approbierte PsychotherapeutInnen bereits durch ihre Therapieausbildung in der Lage sind, das breite Spektrum aller psychischen Störungen qualifiziert zu behandeln. Eine zusätzliche Liste „qualifizierter Behandler“ für Störungen, die wir bereits jetzt erfolgreich behandeln, erachten wir diesbezüglich nicht als hilfreich. Das gleiche gilt für curriculare Fortbildungen zum Erwerb ankündigungsfähiger Titel.
Wenn Sie dieser Brief angeregt hat, mit uns zu diskutieren, so sind Sie herzlich zum nächsten Treffen der Landesgruppe eingeladen: Dienstag, 22.1.08, 19.30 Uhr, Freizeitheim-Linden, Windheimstr. 4, 30451 Hannover, Raum U5.
Ihre Meinung können Sie auch per E-mail schicken an niedersachsen@dgvt.de oder sich telefonisch mit einem der LandessprecherInnen in Verbindung setzen.
Mitglieder der DGVT-Landesgruppe Niedersachsen
und die Landessprecher
Klaus Ditterich, Elisabeth Jürgens
Kontakt: niedersachsen@dgvt.de