Gesundheitspolitik: In BaWü ist die AOK besonders aktiv; sie fällt auch bundesweit häufig durch ihre Vorschläge und das Gehen neuartiger Wege in der Gesundheitspolitik auf. Neuester Coup: Ab 2008 wird die AOK BaWü einen eigenen Vertrag, ohne die anderen Krankenkassen, zur hausärztlichen Versorgung abschließen. Sie hat diesen europaweit ausgeschrieben und der Ärzteverband Mediverbund und die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft e.G. (HÄVG) stehen jetzt in Verhandlungen mit der AOK für die Sicherstellung der Versorgung nach § 73b SGB V. Nicht mit im Boot ist die Kassenärztliche Vereinigung BaWü.[1] Die AOK BaWü ist damit Vorreiter, die von der Gesundheitspolitik seit langem angedachte Veränderung des klassischen Kollektivvertragssystems (Kollektivvertragssystem: Kassenärztliche Vereinigungen haben Sicherstellungsauftrag und dafür das Behandlungsmonopol bei gesetzlich Krankenversicherten) zugunsten eines Selektivvertragssystems zu überwinden. Der § 73b SGB V, der mit dem letzten Gesundheitsreformgesetz (GKV-WSG) neu gefasst wurde, eröffnet diesen Weg. Was diese Entwicklung für eine kleine „Arzt“-gruppe, wie die Psychotherapeuten, die in der Außendarstellung häufig genug mit den Psychiatern in einen Topf geworfen werden, bedeutet, ist noch nicht absehbar. In sehr unterschiedlichen Kontexten, in Mailinglisten, in den Verbändegesprächen und anderenorts wird darüber intensiv diskutiert. In BaWü, wo ja auch vor über 150 Jahren die ersten leidvollen Erfahrungen mit Demokratie in Deutschland gemacht wurden, wird man die Ergebnisse dieser Veränderungen in Bälde beobachten können.
Landespsychotherapeutenkammer (LPK): Zum 29.02.2008 hat die Rechnungsführerin (gleichzeitig Landessprecherin der DGVT für BaWü) ihren Rücktritt vom Vorstandsamt der LPK-BW schriftlich bekannt gegeben. In der nächsten Vertreterversammlung im März 2008 wird das Amt neu besetzt.
Für die kommende Vertreterversammlung stehen außerdem an: Verabschiedung einer neuen Umlageordnung [die alte ist wegen der fehlenden Berücksichtigung des Urteils von Koblenz (Az: 7K 1875/04.NW und 7K 1878/04.NW) zur Beitragsgestaltung von Halbtagskräften auf Dauer nicht zu halten – abgesehen davon auch sozial nicht zu vertreten (Rosa Beilag zur VPP 1/2006 (S. 38)]. Die Beitragsfreiheit der PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA) als Mitglieder in der Landeskammer soll bereits für 2008 beschlossen werden.
Renate Hannak-Zeltner, Kai Uwe Jörß
Kontakt: baden-wuerttemberg@dgvt.de
[1] Weitere Informationen: Deutsches Ärzteblatt PP Heft 1, Januar 2008, S. 7 f., oder im Internet: www.aerzteblatt.de