Am 25. und 26. April fand die dritte OPK-Kammerversammlung in Leipzig statt. Wir – die Delegierten der DGVT in der Kammerversammlung der OPK - möchten hier wieder einige Begleitinformationen und subjektive Eindrücke mitteilen, auch als Ergänzung zum sicher bald vorliegenden offiziellen Protokoll und zum gerade versandten 3. OPK-Mitteilungsblatt.
Profilierter Bericht des Vorstandes
Mit ihrem diesmal vorgelegten Bericht hat die Präsidentin Andrea Mrazek Profil gezeigt. In vielen Gesprächen und Terminen in für PsychotherapeutInnen relevanten Gremien hat sich der Vorstand bemüht, die OPK als Vertretung der approbierten Psychotherapeuten der fünf neuen Länder bekannt zu machen. Wir glauben, dass der Vorstand im vergangenen Jahr wichtige Schritte auf diesem Weg unternommen hat. Hervorzuheben ist das Engagement zur Abschaffung der Mindestquote für ärztliche PsychotherapeutInnen, um weiteren Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen die Niederlassung zu ermöglichen und damit die in Teilen der ostdeutschen Bundesländer bestehende Unterversorgung zu lindern. Zuletzt waren weit über 500 der für Ärzte reservierten Sitze unbesetzt.
Gesprächspsychotherapie war wichtiger Bestandteil der in früheren Jahrzehnten in Ostdeutschland praktizierten Psychotherapie. Die OPK pflichtete in einer Stellungnahme der kritischen Position der BPtK zum ablehnenden Ergebnis der Expertenkommission bei.
Erste Informationsveranstaltungen des Vorstandes in den einzelnen Bundesländern wird es schon 2008 geben, so z. B. in Sachsen-Anhalt am 18. Juni in Magdeburg, in Mecklenburg-Vorpommern am 9. Juli um 16 Uhr im Hörsaal der Ärztekammer M.-V., August-Bebel Str. 9a, 18055 Rostock. Themen werden sein: Berufsordnung, Fortbildungsnachweis sowie die eben erwähnte Ärztequote.
Ein wichtiger künftiger Termin ist sicher der Deutsche Psychotherapeutentag am 14. und 15.11.2008, er findet zum ersten Mal in Leipzig, dem Sitz der OPK, statt. Für 2009 plant der Vorstand übrigens eine Tagung zur Psychotherapie in Osteuropa.
Der Geschäftsführer Herr Jacknau berichtete von der in den Gründungsjahren intensiven Mitgliederpflege. Auf die Beitragsbescheide 2008 folgten ca. 150 bearbeitete Widersprüche. Mittlerweile hat die OPK über 2000 Mitglieder, rund ein Drittel davon sind Angestellte, 60% sind Niedergelassene.
Heilberufeausweis ohne konkreten Nutzgewinn?
Ein Referat von Dominique Krause (wissenschaftlicher Referent der Bundespsychotherapeutenkammer) informierte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und den Heilberufeausweis (HBA). Ab 2009 soll die bisherige Chipkarte der Versicherten durch die eGK ersetzt werden. Hauptvorteil sei die Möglichkeit, elektronisch Rezepte auszustellen (psychologische PT werden sie nicht lesen dürfen). Welche wirtschaftlichen Interessen hinter dieser Milliardeninvestition stehen, sei dahingestellt. Herkömmliche Kartenlesegeräte lesen die elektronische Gesundheitskarte nicht, so dass wir PsychotherapeutInnen wohl 2009 Gutscheine zum Kauf neuer Lesegeräte erhalten werden. Die auf der eGK gespeicherten Daten sind verschlüsselt und von BehandlerInnen nur mit einem HBA zu lesen, dank dessen ‚elektronischer Signatur' (jährl. Gebühr: 30-60 €). Also werden zumindest niedergelassene PsychotherapeutInnen diese von der Kammer auszustellende Karte benötigen, um weiter mit ihrer Abrechnungssoftware arbeiten zu können. Somit wird man spätestens 2010 dieses ‚E-Health-Terminal' und einen ‚Connector' zum Internet brauchen. Die Delegierten nahmen all diese Informationen erstaunlich gelassen hin, vielleicht weil alle Entscheidungen bereits vor längerem in der BPtK gefallen sind. Die Entpersönlichung hin zum gläsernen Patienten erscheint uns allerdings ethisch und datenschutzrechtlich bedenkenswert. Es täte der PsychotherapeutInnenschaft gut, dies aktiver vorzubringen. Aus unserer Sicht ist zumindest die eGK (geschätzte Kosten: 2,3 Mrd. €) nicht nur überflüssig, sondern eine ethische wie technische Fehlentwicklung. Lediglich die elektronischen Rezepte wird der Pat. nicht umgehen können, alle anderen Karten-Daten unterliegen seinem ‚informationellen Selbstbestimmungsrecht', an sog. E-Kiosken wird jeder diese Daten löschen können. In der Folge sind die elektronischen Infos evtl. unvollständig, kein Behandler wird sich auf sie verlassen können, sie sind insofern wertlos.
Anschluss an Versorgungswerk
Die Vorteile eines Versorgungswerks gegenüber gesetzlicher wie privater Rentenversicherung wurden bereits bei der letzten Versammlung verdeutlicht. Nach weiterer ausführlicher Information waren sich die Delegierten einig, dass die OPK einem bestehenden Versorgungswerk beitreten sollte. Die OPK wird mit dem Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammern Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen Verhandlungen aufnehmen. Ein Versorgungswerk bietet nicht nur Rentenversicherung, sondern auch Zuschüsse zu Reha-Maßnahmen und sichert 100%ige Berufsunfähigkeit ab. Frisch Niedergelassene sollten sich vor schnellem Abschluss privater Rentenversicherungen auf jeden Fall über die Chancen im künftigen Versorgungswerk informieren, vielleicht werden sie dann sogar bis dahin abwarten wollen.
Viel Ausschussarbeit
Hier stand der Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Qualitätssicherung im Vordergrund. Es mussten 524 Akkreditierungsanträge für Fortbildungsveranstaltungen bearbeitet werden, 61 wurden abgelehnt. Bald kann die Erfassung der individuellen Fortbildungsnachweise beginnen und damit die Erstellung von Fortbildungszertifikaten, die innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte nachweisen (es gibt ein Antragsformular). Die Geschäftsstelle wird es danken, wenn die große Antragsflut noch ausbleibt, solange die entsprechende Software noch nicht angeschafft ist.
Da man Fortbildungspunkte auch als Supervisand oder Supervisor erwerben kann, beschloss die Kammerversammlung Kriterien eines "Supervisors für Fortbildung", den man sich nun mit entsprechenden Voraussetzungen von der OPK für 5 Jahre anerkennen lassen kann. Die Kriterien sind recht streng, sie entsprechen ungefähr den für Ausbildungs-Supervisoren üblichen. Leider bleibt damit den KollegInnen, die durch Übergangsregelungen approbiert wurden und keine Ausbildung in einem Richtlinienverfahren abgeschlossen haben, der Zugang zum "Supervisor für Fortbildung" verwehrt. Vielleicht ist es tröstlich, dass dieser Titel nach Meinung des Ausschusses ohnehin nicht öffentlich geführt werden sollte. Wie die gute Absicht, der unreglementierten Supervisoren-Titelflut keinen neuen hinzuzufügen, sich mit der selbst geschaffenen Realität verträgt, wird man noch sehen.
Keine Resolution zum EBM 2008
Für intensive Diskussion sorgte eine von mehreren KollegInnen eingebrachte Resolution, mit der insbesondere auf die Unterfinanzierung nicht genehmigungspflichtiger Leistungen von Niedergelassenen hingewiesen werden sollte. Des Weiteren würden die diagnostischen und probatorischen Möglichkeiten auch durch das Regelleistungsvolumen eingeschränkt.
Die Präsidentin bat nachdrücklich darum, die Diskussion der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in einen breiteren Rahmen zu stellen und eher auf Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem insgesamt hinzuweisen, als nach außen den Eindruck zu transportieren, die Kammer arbeite lobbyistisch für bessere Bezahlung ihrer niedergelassenen Mitglieder. Letztlich erschien der Mehrheit der Kammerversammlung die eingebrachte Resolution ebenfalls in ihrer Signalwirkung problematisch, der hergestellte Zusammenhang zwischen qualifizierter Versorgung und Bezahlung war wohl zu eng. Nun soll der Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Qualitätssicherung zur nächsten Kammerversammlung eine Stellungnahme zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Osten - ambulant und stationär - erarbeiten.
Kinderschutzgesetz Sachsen-Anhalt bricht Schweigepflicht
Der vorliegende Entwurf eines Kinderschutzgesetzes muss unsererseits kritisch betrachtet werden, sieht er doch eine Verpflichtung von PsychotherapeutInnen vor, über Kindeswohlgefährdungen an Dritte zu berichten. Dies verstößt eindeutig gegen die Verschwiegenheitspflicht, wie sie unsere Berufsordnung vorsieht und greift in unsere Berufsrechte ein. Sowohl Vorstand als auch der Ausschuss für besondere Belange der Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen werden die Diskussion weiterhin begleiten und sich mit den Verantwortlichen in Verbindung setzen.
Unterversorgter Osten?
Der Forschungsausschuss plant eine Kartierung des psychotherapeutischen Versorgungsangebots im deutschen Osten. Neben den Unis Dresden (Prof. Jürgen Hoyer) und Greifswald (Prof. Hans-Joachim Hannich) werden weitere Kooperationspartner gesucht. Als Basis sollen Daten unserer Mitglieder dienen, Fragebögen werden bereits entworfen. Hier werden Sie als Kammermitglied zur eigenen Zukunft beitragen können. Eine fundierte Analyse der Ist-Situation speziell des Ostens fehlt u. E. bislang völlig. Ohne diese drohen Partei- und Lobbypolitik unser künftiges Gesundheitssystem immer realitätsfremder werden zu lassen.
Allgemein positiver Eindruck
Die Arbeit in der Kammerversammlung und den Ausschüssen war von Beginn an von Kollegialität und gegenseitigem Respekt gekennzeichnet. Das setzte sich in dieser letzten Kammerversammlung fort. Offene Lager- oder Fraktionsbildungen scheinen unserem Eindruck nach in der OPK-Versammlung bislang eine geringere Rolle zu spielen, als man es von KollegInnen mancher West-Kammer hört. Der Meinungsaustausch erfolgt in den meisten Sachfragen ungeachtet der therapeutischen Schulrichtungen.
Friedemann Belz, Anne Fallis, Jürgen Friedrich, Silke Langen, Wolfgang Pilz, Barbara Zimmermann