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Bericht der Landesgruppe Bayern (Rosa Beilage zur VPP 2/2008)


Honorar-Musterklage beim Sozialgericht München
Am 19. März 2008 hat die erste Verhandlung unserer Honorar-Musterklage vor dem Sozialgericht München stattgefunden. Das Verfahren, das von mehreren Psychotherapeutenverbänden unterstützt wird, ist mit großen Hoffnungen verbunden, Honorargerechtigkeit für die bayerischen Psychotherapeuten zu erzielen.

Am 28.5.2008 hat sich auch das Bundessozialgericht mit drei anderen Musterverfahren aus Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein zu Vergütungsfragen in der Psychotherapie befasst und neue (wenngleich enttäuschende) Urteile gesprochen (vgl. den Bericht hierzu in dieser Ausgabe). Vor diesem Hintergrund vermuteten wir, dass die mit unserer Musterklage befasste Kammer zunächst keinen weiteren Handlungsbedarf gesehen hatte und die BSG-Entscheidungen abwarten wollte. Wir konnten die Kammer inzwischen davon überzeugen, dass das bayerische Musterverfahren notwendig ist, um eine schnelle Umsetzung einer Entscheidung des BSG auch in Bayern zu erreichen. Es soll nun noch abgewartet werden bis die schriftliche Urteilsbegründung des BSG vorliegt. Danach werden wir entscheiden, wie es mit unserer Klage weitergeht. Wir hoffen, dass es in der Urteilsbegründung Aspekte geben wird, die es möglich machen, nochmals einzuhaken.

Wegen der geplanten Einführung des Gesundheitsfonds könnte eine zeitnahe Nachvergütung gefährdet sein – bislang ist nämlich keine explizite Regelung für Altlasten aus der Zeit vor Gründung des Gesundheitsfonds vorgesehen. Es steht daher zu befürchten, dass sich zunächst KV und Krankenkassen über die Finanzierung auseinandersetzen werden ehe die Psychotherapeuten Nachzahlungen erhalten können.

Zur Sicherung der Finanzierung möglicher Nachzahlungen an die Psychotherapeutenschaft hat die KVB bereits mit dem Honorarbescheid 4/2007 vorgebaut – ab diesem Quartal werden die fachärztlichen Honorarbescheide im Hinblick auf die drohende Nachvergütung nur vorläufig ausgestellt. So könnten im Falle des Erfolges der bayerischen Musterklage und der dann zu erwartenden Neufassung des Beschlusses des Bewertungsausschusses zugunsten der Psychotherapeuten (Erhöhung des Praxiskostenansatzes, Änderung der Umsatz-Zusammenstellung der Vergleichsarztgruppen) diese vorläufigen Honorarbescheide aufgehoben werden. Nach einer Neubescheidung könnten Honorarnachzahlungen an die Psychotherapeuten durch die dann fälligen Rückzahlungen oder durch Einbehalten von Abschlagszahlungen finanziert werden.

Das Thema Gesundheitsfonds bestimmt derzeit auf allen Ebenen das gesundheitspolitische Feld und war auch für uns bei der Verhandlung vor dem Sozialgericht München ein wichtiger Punkt, steht und fällt damit doch die Realisierbarkeit der uns möglicherweise zustehenden Honorarnachzahlungen. Wichtig für uns war es jedenfalls, die KVB in der Verhandlung explizit auf das Thema Rückstellungen und Gesundheitsfond hingewiesen zu haben, um das Problembewusstsein seitens der KVB zu schärfen.

Über die weiteren Entwicklungen in Sachen Muster-Klage halten wir unsere Mitglieder auf dem Laufenden.

Neues aus der Psychotherapeutenkammer
Die bayerische Politik ist während des Vorwahlkampfes zur Landtagswahl und angesichts der Befürchtungen der Staatspartei CSU, ihre bequeme absolute Mehrheit zu verlieren, besonders bemüht, sich gegenüber Lobby-Interessen empfänglich zu zeigen. Die bayerische Ärzteschaft, speziell die Hausärzte, und in diesem Reigen auch die Psychotherapeutenkammer, haben seit etwa Mai die Gelegenheit, in einem Arbeitskreis unter Moderation von Sozialministerin Stewens Perspektiven zur Verbesserung der Versorgung zu diskutieren. Auch in Einzelterminen zeigte sich die Ministerin in Gesprächen mit dem Präsidium der Kammer sehr offen für die Anliegen der Kammer, beispielsweise im Krankenhausplanungsausschuss mitzuwirken, beispielsweise Verbesserungen bei der Nachwuchsförderung zu erreichen (Verhinderung des Abbaus von Psychologie-Masterstudienplätzen im Rahmen des Bologna-Prozesses) oder auch bei der Einführung einer adäquaten Mindestquote für KJP.

Insbesondere die Perspektiven des Psychologiestudiums (und weiterer relevanter Studiengänge) an den Hochschulen waren auch Thema einer Sitzung mit Vertretern aller bayerischen Universitäten (v.a. klinisch-psychologische Institute) und Fachhochschulen sowie mit einem Vertreter des Wissenschaftsministeriums.

Die Möglichkeiten zur Mitwirkung in der Krankenhausplanung hat die Kammer schließlich separat bei einem Termin im Sozialministerium erörtert – eine offizielle Mitwirkung – gemäß den Versprechungen der Ministerin – scheint danach zumindest kurz- oder mittelfristig unrealistisch. Gleichwohl: Das Gespräch verlief in angenehmer Atmosphäre – man will im Kontakt bleiben.

Rudi Merod, Sonja Stolp, Heiner Vogel
Kontakt: bayern(at)dgvt(dot)de

Treffen der bayerischen PiA (Psychotherapeuten in Ausbildung)-Vertreter am 2. April 2008 bei der Psychotherapeutenkammer Bayern
Auf Einladung der Psychotherapeutenkammer Bayern sowie des gewählten bayerischen PiA-Vertreters Frank Mutert fand am 2. April 2008 von 17 bis 19.30 Uhr ein Treffen der PiA-Vertreter (Kurs-/Institutssprecher) der bayerischen Ausbildungsinstitute statt. Neben etwa 25 PiA-Vertretern aus Instituten verschiedener Fachrichtungen (und sowohl für Psychologische als auch für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) waren auch Dr. Melcop und Dr. Waldvogel aus dem Vorstand der Psychotherapeutenkammer anwesend. Ziel des Treffens war es, einen Austausch der PiA untereinander sowie mit der Kammer zu ermöglichen. Zudem sollten PiA-Vertreter für die Delegiertenversammlung der Kammer gewählt werden.

Nach der Begrüßung durch den Vorstand der Psychotherapeutenkammer diente eine Vorstellungsrunde dem gegenseitigen Kennenlernen.

Frank Mutert schloss sich an mit einem Bericht über die Ereignisse seit dem letzten PiA-Treffen. Momentan werde über eine Mitgliedschaft der PiA in den Psychotherapeutenkammern diskutiert. Des Weiteren wurde von der PiA-Bundeskonferenz berichtet, die am 12. März 2008 in Berlin stattfand und an der Frank Mutert als bayerischer Vertreter teilgenommen hatte. Die gewählten PiA-Vertreter machten außerdem darauf aufmerksam, dass es eine PiA-Mailingliste für den Austausch in Bayern gibt (http://de.groups.yahoo.com/group /PPIAbayern) und baten darum, an den Instituten für diese zu werben.

Anschließend wurden von den Teilnehmern des Treffens verschiedene Themen zur Diskussion gestellt. Von den anwesenden PiA wurde gewünscht, dass die PiA angemessen in das aktuelle Forschungsgutachten zur Ausbildung zum Psychotherapeuten einbezogen werden. Diskutiert wurde auch über die unterschiedlichen Anforderungen der Ausbildungsinstitute und die in diesem Zusammenhang fehlende Transparenz. Es wurde von Seiten der Kammer darauf hingewiesen, dass in Zukunft Änderungen beim Psychotherapeutengesetz möglich seien, nicht zuletzt auch, weil die Anforderungen an die Ausbildung von Psychotherapeuten innerhalb von Europa angeglichen werden müssten.

Anschließend erfolgte die Wahl des PiA-Vertreters, welcher ein Rederecht bei den Versammlungen der bayerischen Psychotherapeutenkammer hat, und seiner Stellvertreter. Es wurden die bisherigen Vertreter, nämlich Frank Mutert (BAP München), sowie als erste Stellvertreterin Michaela Erger (CIP München) und als zweite Stellvertreterin Britta Herrmann (IPN Nürnberg), in ihren Ämtern bestätigt. Wer ein Anliegen hat, kann sich unter pia(at)ptk-bayern(dot)de an den gewählten PiA-Vertreter wenden.

Zum Abschluss des Treffens berichtete die PTK Bayern von den aktuellen Diskussionen um den organisierten bzw. geplanten  "Austritt" der Hausärzte aus der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Das nächste Treffen der bayerischen PiA mitsamt Neuwahl der Vertreter wird in etwa einem Jahr stattfinden.

Gunda Musekamp, Würzburg


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