Die Kliniken im Raum Bremen blasen zum Angriff auf die ambulante Versorgung – anders lässt sich der Hilferuf der Niedergelassenen vor Ort kaum zusammenfassen: Die Obleute ärztlicher Berufsverbände in der Hansestadt warnen in einer Resolution heute gemeinsam vor den Plänen des Klinikverbundes „Gesundheit Nord“. Kurzfristig hatten die vier kommunalen Krankenhäuser des Verbundes insgesamt 18 Anträge zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V eingereicht. Auch die KV traf die Nachricht wie ein Schlag.
Mit dieser Maßnahme des Klinikverbundes sollen offensichtlich die kommunalen Kliniken saniert werden, möglicherweise auf Kosten der niedergelassenen Vertragsärzte:
Die von den Obleuten der ärztlichen Berufsverbände verfasste Resolution lautet wie folgt:
Angesichts der wirtschaftlichen Bedrohung durch die gestellten und weiteren zu erwartenden Anträge sowie der ausgezeichneten vertragsärztlichen Versorgungssituation fordern die Obleute der Bremer Berufsverbände:
Politik und Geschäftsführung der „Gesundheit Nord“ sind aufgerufen, ihren Konfrontationskurs gegenüber Bremens Vertragsärzten und -psychotherapeuten zu beenden. Im Interesse der Patientinnen und Patienten unseres Bundeslandes dürfen die Bagger der „Gesundheit Nord“ nicht die lange Tradition eines konstruktiven Dialogs zwischen allen Beteiligten zerstören.
Inwieweit sich diese Maßnahmen der Kliniken auch auf psychotherapeutische Leistungen ausweiten bleibt abzuwarten.
In der Presse begründet der Klinikverbund seine Aktivitäten damit, dass er nur solche Leistungen erbringt, die von den Vertragsärzten nicht im nötigen Umfang erbracht werden könnten, z.B. bei der Behandlung chronischer Lebererkrankungen.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir berichten.
Seit 2005 hat der Vorstand der KVHB begonnen, Kassensitze von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stillzulegen, entweder durch Ablösesummen, durch Nicht-Ausschreibung von Kassensitzinhabern, die aufgrund schwerer Erkrankung in den letzten vier Quartalen ihre Praxis nicht mehr ausüben konnten oder durch Verweigerung der Ausschreibung bei Inhaberinnen und Inhabern, die im den letzten 4-8 Quartalen unterdurchschnittliche Praxisumsätze erzielt haben.
Nach einer intensiven Diskussion wird eine Resolution verabschiedet, in der die Kammerversammlung das Vorgehen der KVHB entschieden ablehnt, da
Peter Hegeler
Kontakt: bremen(at)dgvt(dot)de