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Bericht von der 4. OPK-Delegiertenversammlung


Am Wochenende 10./11.10.08 hat die vierte OPK-Kammerversammlung stattgefunden, von der wir Ihnen aus unserer Sicht berichten wollen.

Für die Steuerkanzlei BTK Halle erläuterte Frau Kapser den 07er Bilanz-Prüfungsbericht. Für den Finanzausschuss berichtete Ragna Richter von der Prüfung des Jahresabschlusses 2007. Es konnten 331.000 € in die allgemeine Rücklage eingestellt werden. Vorstand, Geschäftsführung und Errichtungsausschuss wurde für das Haushaltsjahr 2007 Entlastung erteilt. Das Jahr 2008 sei von erheblichen Ausgaben für die Errichtung der Geschäftsstelle und etliche Personalentscheidungen geprägt. Das Personal sei inzwischen eingearbeitet - Anfragen werden zeitnah und zuverlässig bearbeitet. Die Ausstattung der Geschäftsstelle ist nun angemessen. Bei zurzeit 2200 Mitgliedern trägt die Geschäftsstelle noch an der Last von fast 300 ungeklärten Mitgliedschaften in der Kammer. Hierbei handelt es sich um Adressen von möglichen Mitgliedern, die ihre Pflichtmitgliedschaft bislang nicht bestätigen. Für jeweils weitere 400 Mitglieder entsendet die OPK einen zusätzlichen Delegierten in die Bundespsychotherapeutenkammer. Insofern ist die Anzahl der Mitglieder - neben den offensichtlichen finanziellen Konsequenzen - mitentscheidend für unseren berufspolitischen Einfluss auf Bundesebene. Seitens der OPK sind derzeit 14 Delegierte in der BPTK, davon 2 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Vom Erfolg gekrönt waren die vielfältigen Vorstands-Aktivitäten für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zugunsten einer Mindestversorgungsquote von 20 % für KJP in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung im Zuge des GKV-OrgWG, wie Andrea Mrazek im Bericht des Vorstandes schilderte. Wie Sie dem Ärzteblatt entnehmen konnten, hat z. B. Sachsen-Anhalt mit 3,3 % aller niedergelassenen Psychotherapeuten (Bundesdurchschnitt: 13,6 %) die niedrigste Quote an Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Mit der gleichzeitig erfolgenden Reduktion der ÄrztInnen-Quote von 40 auf 25 % sollte vielen jungen KJP die Niederlassung in den östlichen Bundesländern ermöglicht werden. Bedarf ist allemal vorhanden.

Das Krankenhaus-Reformgesetz soll auch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, Andrea Mrazeks Aktivitäten hierzu als BPtK-Vorstand können Sie in diesem Heft im Bericht zum 13. Deutschen Psychotherapeutentag nachlesen. Der gemeinsame Beirat der OPK mit den 5 Landesärztekammern konstituierte sich im Mai 2008.

OPK-Vorstand Dietmar Schröder wurde zum Vorsitzenden gewählt. Austausch und Abstimmung bezüglich der verschiedenen Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnungen soll der erste Arbeitsschwerpunkt sein. Ähnliches ergab sich bei ersten KV-Vertreter-Treffen der OPK. Dort wurde eine Absprache hinsichtlich der Fortbildungsverpflichtungs-Nachweise der Niedergelassenen getroffen. Zur Erinnerung: wer am 30.06.2004 bereits niedergelassen war, muss bis zum 30.06.2009 seinen 5-Jahres-Nachweis erbracht haben. Erwähnung finden sollte noch, dass der Vorstand wegen dem Sachsen-Anhaltinischen Kinderschutzgesetz-Entwurf im dortigen Ministerium vorsprach. Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Vorstandes waren die ersten Regionalversammlungen in S-A, M-V und Thüringen. In der Ausgabe 4 – 2/2008 der Zeitschrift  „OPK-Aktuell“ wird über die 4. DV berichtet. Weiterhin verbesserungswürdig sieht der Vorstand selber den OPK-Internetauftritt. Kerstin Dittrich, die neue wissenschaftliche Referentin des Vorstands, stellte die Planungen zu einer Veranstaltungsreihe zu EU-Recht und Psychotherapie vor.

Das Anliegen, die Notfallpsychotherapie über die Kammer zu organisieren bzw. zu vernetzen, wurde von staatlicher Seite in Thüringen an die Kammer herangetragen. Hintergrund dürfte sein, dass bei entsprechenden Ereignissen in der Vergangenheit Defizite deutlich wurden. In der Geschäftsstelle der OPK soll nun eine Liste hinterlegt werden, aus der entsprechend qualifizierte KollegInnen hervorgehen. Die Qualifikation wird nicht seitens der Kammer  festgelegt, sondern entspricht der Selbsteinschätzung der PsychotherapeutInnen. Bitte beachten Sie hierzu auch den Ausfüll-Abschnitt im neusten Mitteilungsblatt „OPK-Aktuell“. Es wurde als sinnvoll erachtet, dass für den Bereich der Kinderpsychotherapie eine eigenständige Liste zu erarbeiten sei, da sich Notfallpsychotherapie bei Kindern grundlegend von der bei Erwachsenen unterscheide. Auch wurde seitens des Vorstandsmitglieds Peikert betont, dass keine Konkurrenz zu bestehenden Notfalldiensten (z. B. Notfallseelsorge, Notfallpsychologie) entstehen soll. Vielmehr würden die KollegInnen, die sich auf die besagte Liste eintragen lassen, damit ihre Bereitschaft erklären, nach Großschadensereignissen beispielsweise zeitnah, d. h. unter Umgehung einer sonst meist üblichen Warteliste, Therapieplätze anzubieten. Weitere Informationen werden auf dem internen Bereich der OPK-Homepage zu finden sein.

Auch bei seinem dritten Haushaltsentwurf fiel es dem Finanzausschuss noch immer schwer, einzuschätzen, welche Kosten der laufende Kammerbetrieb im kommenden Jahr verursachen wird. Die Änderung der Entschädigungsordnung habe zu einem leichten, 6%igen Einspareffekt geführt. Immerhin bestehen für künftige Ausgaben bereits ordentlich Rücklagen. Laut Angaben des zuständigen Ministerialen, Herrn Hommel müsse eine Kammer ca. 50% des Haushalts an Rücklagen haben, damit juristisch betrachtet keine Beanstandung möglich ist. Dieses Argument sowie die Unsicherheiten bzgl. bevorstehender Investitionen in den nächsten Jahren (Heilberufeausweis 2010, elektronisches Fortbildungskonto) führten uns dazu, von einem Antrag auf Ermäßigung des Kammerbeitrages vorerst Abstand zu nehmen.

Stabile Mitgliedsbeiträge ergab das Votum der Delegiertenversammlung. Die Finanzausschuss-Vorsitzende Ragna Richter sah keinerlei Gründe, die Beiträge zu senken und hatte empfohlen, die jährlich abzustimmenden Beitragshöhen unverändert zu lassen (was dann auch geschah).

Wolfgang Pilz, Jürgen Friedrich und Johannes Weisang brachten erfolgreich einen Auftrag an den Finanzausschuss ein. Sie fanden die Zustimmung der Delegiertenversammlung dafür, dass eine Kammerbeitragsregelung ausgearbeitet werden soll, die auf soziale Belange stärkere Rücksicht nimmt. Es soll dann künftig regelhaft möglich werden, nach Unterschrei­tung eines festzulegenden Jahreseinkommens per selbst eingereichtem Steuerbescheid Ermäßigung zu beantragen. Dies passiert jetzt höchstens als Einzelfallentscheidung. Falls Sie weitere Anregungen für gerechtere Regelungen haben, nehme wir diese gerne entgegen.

Ein künftiger Beitrag zur Kostendämpfung in der Kammerarbeit dürfte darin bestehen, dass für die Kammerversammlungen nun ein Hotel außerhalb Leipzigs mittlerweile gefunden wurde.

Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hatte seit unserer letzten Kammerversammlung seine Satzung dergestalt geändert, dass nunmehr ein Beitritt auch unserer Kammer möglich erschien. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates und der Hauptgeschäftsführer stellten der Kammerversammlung ihr Versorgungswerk NRW näher vor. Ein durch den Vorstand veranlasstes versicherungsmathematisches Gutachten zeigte detailliert Vorteile dieses Versorgungswerks gegenüber dem ursprünglich favorisierten niedersächsischen Versorgungswerk auf.

Auf die hierbei ausführlich dargelegte Problematik der Sterbetafeln bzw. der Berücksichtigung sich verändernder Lebenserwartungen bei der Berechnung von Erträgen und Ausschüttungen können wir hier nicht näher eingehen.

In einem Vortrag (Klemens Färber) der erweiterten Vorstands-Arbeitsgruppe wurden folgende Desiderata bzgl. der weiteren Verhandlungen mit Versorgungswerken zur Vorbereitung eines möglichen Beitritts nach dem Referat des versicherungsmathematischen Gutachters abgewogen:

-          Mitbestimmungsmöglichkeiten der Kammerversammlung im Versorgungswerk (z. B. durch die Entsendung von Delegierten);

-          Eingegrenzte Härtefallregelungen, um das finanzielle Gesamtgefüge des Versorgungswerks nicht zu gefährden;

-          Ein nicht allzu zu tief angesetzter Mindestbeitragssatz, damit ein nennenswerter Beitrag zur Altersversorgung entstehen kann;

-          Einheitliche Beitragsbemessung im Osten und Westen. Ein Meinungsbild innerhalb der Kammerversammlung zeigte, dass 18 Jahre nach der Wende und insbesondere in Anbe-tracht der Honorarangleichung 2009 für Niedergelassene das Bestehen auf niedrigeren Beiträgen für Ostdeutsche anachronistisch erschiene.

-          „Sichere“ Anlagestrategien (weitgehender Verzicht auf Aktien), die Anlagen sollten breit gestreut sein, die Entscheidungen sollten jederzeit transparent sein;

-          Vorsichtige Gewinnrechnungen sind Versprechungen, die möglicherweise nicht eingehalten werden können, vorzuziehen;

-          Die Verwaltungskosten sollten möglichst niedrig sein;

-          Die zur Debatte stehenden Versorgungswerke sollten Datenmaterial möglichst umfassend und rasch zur Verfügung stellen können.

Seitens des Vorstandes waren im Vorfeld 10 Versorgungswerke bzgl. eines möglichen Beitritts überprüft bzw. kontaktiert worden. Immer wieder bestätigt wurden Vorteile von Versorgungswerke gegenüber der privaten Versicherungswirtschaft. Im Ergebnis bat der Vorstand um den Auftrag der Kammerversammlung, Verhandlungen bzgl. eines Beitritts mit dem Versorgungswerk Nordrhein-Westfalen aufzunehmen und zum Abschluss zu bringen. Formal ist jetzt keine Zustimmung der Delegiertenversammlung vor einem Beitritt mehr nötig. Zwei der DGVT-Delegierten ging das zu weit, sie enthielten sich der Stimme. Aufgrund der nötigen Staatsverträge in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Sachsen sowie der bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen ist allerdings ohnehin mit Verzögerungen zu rechnen.

Seitens des Vorstandes war Martin Stellpflug, der aus vielen Publikationen bekannte Justitiar der BPtK, zu einem Referat bzgl. der Vorteile erweiterter Weiterbildungsordnungen eingeladen worden.

Zum Hintergrund: Nach Erhalt der Approbation sind PP/KJP zur Fortbildung angehalten. Diese ist definiert als „Erhalt der beruflichen Qualifikation, indem das einmal erworbene Wissen gegen Vergessen geschützt und auf der Höhe des fachlichen Fortschritts gehalten wird“. Aufgrund der Pflicht zur Fortbildung verbietet sich ein Werben mit durch Fortbildung erhaltenen Titeln von selbst und könnte u. a. auch berufsrechtlich geahndet werden. Mit entsprechend zu regelnden Weiterbildungen – nicht zu verwechseln mit der im ärztlichen Bereich hinlänglich bekannten Weiterbildung zum Facharzt (diesem sind PP/KJP bereits mit der Anerkennung der Fachkunde gleichgestellt) könnten auch PsychotherapeutInnen zusätzliche Qualifikationen nachweisen, die Spezialisierung in einem bestimmten Fachgebiet betonen und damit für sich werben.

Um dieses Thema kreisten kontroverse Diskussionen beim 12. Deutschen Psychotherapeutentag am 31.05.08 in Bremen. Es gab es ein sehr knappes Abstimmungsergebnis, eine Stimme fehlte nur, um den Antrag, die Muster-WBO wg. ihres zweifelhaften Nutzens nicht weiter auszubauen, durchzusetzen. Darüber hinaus hatte dieser DPT zwei Anträgen zugestimmt, die nur schwer unter einen Hut zu bringen waren. So beschloss der DPT die weitere Diskussion der MWBO auf die Zeit nach dem Forschungsgutachten zur Ausbildung zu verschieben. Gleichzeitig beschloss er, den Bundesvorstand damit zu beauftragen, dem 13. DPT weitere Regelungsbereiche für die MWBO vorzuschlagen. Der Bundesvorstand hatte Kammern und Verbände aufgerufen, Vorschläge für die Weiterentwicklung der MWBO einzureichen.

Stellpflug argumentierte, dass die Kammern die Deutungshoheit für künftige Weiterbildung an sich ziehen sollten - und dies möglichst auf Bundesebene. Momentan hätten wir unterschiedliche Weiterbildungsordnungen in den Ländern, wodurch gegenseitige Anerkennungsprobleme entstehen. Von der OPK ist bereits die Weiterbildung Neuropsychologie geregelt worden.

Mit dem Ausbau der Weiterbildungsordnungen verbunden sein könnten lt. Stellpflug möglicherweise auch positive Entwicklungen im Niederlassungsrecht. Wenn eine Psychotherapeutin beispielsweise nachweist, dass die mit der von ihr absolvierten Weiterbildung verbundene Leistung bislang von keinem anderen Niedergelassenen erbracht wird, dann wäre dies eine Nachweismöglichkeit für einen bestehenden Bedarf.

Zum Ende der Kammerversammlung hatte Frank Massow über die laufende Arbeit im KJP-Ausschuss berichtet. Schwerpunkt der Diskussionen und Ausarbeitungen war, die Besonderheiten der kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Praxis herauszustellen. Dieses Anliegen wird seitens des Vorstandes durchaus unterstützt, allerdings wurde nunmehr auf die Formulierung konkreter Schritte und Anliegen gedrängt.

Der im Ausschuss erstellte Kostenvergleich hat gezeigt, dass die Praxiskosten verschiedener KJPs schwer vergleichbar sind, weil die unterschiedlichen KollegInnen ihre Schwerpunkte jeweils anders setzen. Offen ist die Frage, wie der in jedem Fall gegenüber einer ausschließlich mit Erwachsenen arbeitenden Praxis bestehende höhere Aufwand angemessene Berücksichtigung finden sollte. Tendenz im Ausschuss ist, für eine höhere Vergütung der einzelnen Psychotherapiestunde zu argumentieren. Die seit 2008 erhöhte Pauschale hat lediglich zu einer hohen Belastung der Regelleistungsvolumina geführt, was nicht zielführend sei.

Weiterbildungsordnungen (WBO) könnten einmal weitreichende Implikationen für KJPs bekommen. Innerhalb der Psychotherapeutenschaft gibt es noch keine klare Meinung darüber, ob die Zukunft unseres Berufes weiterhin in der Grundausbildung von zwei Arten von PsychotherapeutInnen (also PP und KJP) liegen soll oder es nach Novellierung des Psychotherapeutengesetzes nur mehr einen Beruf „PsychotherapeutIn“ geben soll, der im Rahmen von Weiterbildung zum KJP führt.

Eine offene Frage ist, weshalb KJPs in Kinderschutznetzwerken bislang kaum Berücksichtigung finden, aber auch von sich aus bisher wenig Engagement gezeigt haben.

Der Eindruck einer sachorientierten, schulenübergreifenden, diskussionsfreudigen und doch letztlich auf Integration zielenden Arbeitsweise innerhalb der Kammerversammlung hat sich erneut bestätigt. Der Vorstand - allen voran die Präsidentin Frau Mrazek - genießt hohes Vertrauen hinsichtlich einer engagierten berufspolitischen Arbeit auf unterschiedlichen Ebenen. Bezüglich der berufspolitischen Öffentlichkeitsarbeit erscheint es eher als Vorteil, dass einige wenige Funktionäre die gesamte ostdeutsche Psychotherapeutenschaft länderübergreifend repräsentieren.

Wolfgang Pilz, Jürgen Friedrich, Friedemann Belz, Barbara Zimmermann, Anne Fallis


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