Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hessen am 24./25.4.2009
Neue Versorgungsformen
Die Delegiertenversammlung (DV) begann mit einer Diskussion über die „Verantwortung der Kammer bei der zukünftigen Gestaltung der psychotherapeutischen Versorgung“. Ein besonderer Schwerpunkt der Diskussion war die Entwicklung, dass inzwischen auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Kassensitze aufkaufen. Chancen und Risiken dieser aktuellen Entwicklung wurden erörtert. Einerseits wird durch diese Strategie meist großer Anbieter am Gesundheitsmarkt der Status der Psychotherapeuten als eines „freien Berufes“ untergraben. Andererseits können die MVZ Angestellten-Verträge mit einem ganz flexiblen Stundenkontingent abschließen und bieten so die Chance, auch mit weniger als einer halben Stelle an der ambulanten Versorgung teilzunehmen. Derzeit wird diese Option aber noch wenig genutzt - weit häufiger werden volle Kassensitze halbiert und die Hälfte zum Verkauf angeboten.
Kammerbeitrag
Erneut gab es bei der Delegiertenversammlung eine Diskussion um die Höhe der Kammerbeiträge. Die Diskussion spitze sich in zwei Anträgen zu. Die „Mehrheitsfraktionen“ der DV wollten erst zum Haushalt 2011 über eine Senkung des Kammerbeitrags entscheiden, da erst dann die Verbesserung des EBM beitragswirksam wird. Die Minderheitsfraktionen (zu denen auch unsere Bündnisliste VT-AS gehört) unterlagen mit ihrem Antrag, unter Verweis auf die hohen Kammerrücklagen schon zum Haushalt 2010 hin in eine Beitragssenkung einzusteigen.
Änderung der Berufsordnung
Die Delegiertenversammlung hat in großem Konsens eine überarbeitete Berufsordnung verabschiedet. Zuletzt wurde noch das Abstinenzgebot mit einer Operationalisierung präzisiert: „ … Das Abstinenzgebot gilt nach Beendigung der Psychotherapie noch mindestens für ein Jahr und darüber hinaus, solange noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung des/r Patienten/in zum/r Psychotherapeuten/in gegeben ist. …“. Auf Initiative unserer Liste VT-AS wurde auch der Passus zu den ethischen Verpflichtungen der in der Forschung tätigen PsychotherapeutInnen noch einmal ausgeweitet und präzisiert. Mit dem „geltenden Recht“, das eine Berufsordnung darstellt, wurden so forschende PsychotherapeutInnen bei der ethischen Bewertung ihres Tuns gestärkt.
Curriculum zur Fortbildung in Akut- und Notfallpsychotherapie
Ein von einer Projektgruppe vorgelegtes Curriculum für die Fortbildung (nicht Weiterbildung!!) in Akut- und Notfallpsychotherapie wurde wohlwollend diskutiert und zur inhaltlichen Präzisierung an den zuständigen Ausschuss der Kammer verwiesen. (Wer an dem Thema interessiert ist, kann den Entwurf über hessen@dgvt.de anfordern.)
Freiwilliger Meldebogen
Der Kammervorstand möchte einen freiwilligen Meldebogen einführen, der sowohl bei der PsychotherapeutInnensuche von KlientInnen nützlich sein kann wie auch bei statistischen Zwecken. Die Angaben zur Art der Tätigkeit werden z.B. aggregiert über die Bundespsychotherapeutenkammer an das Statistische Bundesamt geleitet und gehen dort in die Bundesstatistik der Gesundheitsberufe ein. Unsere Liste VT-AS trug den Meldebogen mit, äußerte aber - wie auch andere - Bedenken hinsichtlich der Vermischung von statistischen Zwecken und Versorgungszwecken. Diese Bedenken sollen in der Formulierung des Bogens berücksichtigt werden. Der Meldebogen ist freiwillig.
Resolutionen
Die Kammer verabschiedete zwei Resolutionen: eine zur unzureichenden Vergütung psychiatrischer Praxis seit 1.1.2009 und eine weitere mit der Forderung zur raschen Umsetzung der 20%-KJP-Quote.
Fazit
Die Frühjahrs-Delegiertenversammlung der hessischen Kammer agierte bei vielen Themen in einem breiten Konsens. Anregungen aus den Mehrheits- und Minderheitsfraktionen flossen gleichermaßen in Beschlussfassungen ein. Bei der Gestaltung der Kammerbeiträge gibt es jedoch nach wie vor einen deutlichen Konflikt, wenngleich die Mehrheitsfraktionen inzwischen auch eine weitere Beitragssenkung ins Auge fassen.
Karl-Wilhelm Höffler und Lisa Huber
(LandessprecherInnen)
Stellungnahme des Ausschusses Qualitätssicherung der hessischen Psychotherapeutenkammer - abgedruckt in dieser Rosa Beilage unter „Aus den Kammern“
Im Vorfeld der Herbst-Delegiertenversammlung 2008 gab es einen Austausch mit dem QS-Ausschuss der Kammer über das Anliegen eines VT-AS-Antrages, der es auch angestellten PsychotherapeutInnen ermöglichen sollte, mit Qualitätszirkel-Arbeit „Punkte zu sammeln“. Niedergelassene PsychotherapeutInnen haben diese Möglichkeit über die Qualitätszirkel der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Diesem Anliegen wollte die damalige Kammer-Delegiertenversammlung nicht folgen (vgl. Landesbericht Hessen in Rosa Beilage 4/2008, S. 25). In der Folge erhielten wir eine schriftliche Reaktion des Ausschusses für Qualitätssicherung der Kammer, die in dieser Zeitschrift veröffentlicht ist. Wir danken an dieser Stelle zunächst für die Stellungnahme, die die Vorgänge im Wesentlichen richtig darstellt. Richtig bleibt aber auch, dass die DV sich tatsächlich nicht dem Antrag anschließen wollte. Es wäre aus unserer Sicht begrüßenswert, wenn das Anliegen des VT-AS-Antrages noch einmal gemeinsam in der Kammerversammlung diskutiert würde, um dem Anliegen der Gleichbehandlung von angestellten und selbstständigen PsychotherapeutInnen gerecht zu werden.
Karl-Wilhelm Höffler
(Landessprecher und Mitglied in der Kammer-Delegiertenversammlung)