Im Namen aller Mitglieder halte ich es als Vorsitzender des Ausschusses für Qualitätssicherung der LPPKJP Hessen und Teilnehmer an der oben genannten Delegiertenkonferenz für erforderlich, die Darstellungen in Ihrem Bericht speziell zum Thema „Fortbildungspunkte für Angestellten-Qualitätszirkel“ und die darin getroffenen Wertungen in wesentlichen Punkten richtig zu stellen. In Ihrem Bericht wird die Ablehnung eines Antrages der Liste VT-AS zur „Ermöglichung von Fortbildungspunkten für Angestellten-Qualitätszirkel“ erwähnt. Über einen solchen Antrag wurde auf der oben genannten Delegiertenversammlung nicht abgestimmt.
Zutreffend ist vielmehr, dass der Antrag der Liste VT-AS, durch die Ausschüsse für Qualitätssicherung und Aus-, Fort- und Weiterbildung Beschlussvorlagen zur Einbeziehung von Angestellten–Qualitätszirkel in die Fortbildungsordnung zu erarbeiten, auf der vorausgegangenen Delegiertenversammlung 5/II im Mai 2008 einstimmig angenommen wurde.
Der zuständige Ausschuss für Qualitätssicherung hat sich daraufhin in mehreren Sitzungen intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Da sofort Probleme bei der Bearbeitung der gestellten Aufgabe zu erkennen waren und zum Zwecke der Abstimmung eines praktikablen Verfahrens wurde wiederholt der Kontakt zum Antragsteller gesucht. Als Ergebnis eines längeren Arbeits- und Abstimmungsprozesses legte der QS-Ausschuss der Delegiertenversammlung eine differenzierte Stellungnahme sowie einen pragmatischen, allerdings zunächst sorgfältig zu durchdenkenden und zu diskutierenden Verfahrensvorschlag zur Einbeziehung von Angestellten-Qualitätszirkel vor (http://www.ptk-hessen.de/neptun/neptun.php/oktopus/page/ 1/176 Link zur Ausschusspräsentation).
zutreffend ist weiterhin, dass dieser Vorschlag in der Delegiertenversammlung diskutiert und das Anliegen der angestellten KollegInnen hinsichtlich der Anerkennung ihrer Qualitätszirkelarbeit und der Gleichbehandlung mit den niedergelassenen KollegInnen gewürdigt, eine abschließende Beschlussfassung aber im Hinblick auf die in Kürze zu erwartenden Vorgaben des G-BA zur Frage der Fortbildung angestellter PP und KJP zurückgestellt wurde.
Aufgrund dieses Verfahrens und der aktuelle Beschlusslage auf eine „generelle Skepsis gegenüber einem systematischem Qualitätsmanagement“ in den Kammergremien und der Delegiertenversammlung zu schließen oder gar „Unkenntnis“ zu unterstellen, ist ebenso wenig nachvollziehbar, wie die Behauptung, es würden berechtigte Interessen von angestellten KollegInnen unterschätzt oder gar vernachlässigt.
Diese Behauptung des Autors ist nicht nur unrichtig, sie missachtet darüber hinaus auch die Arbeit und die ausführliche Diskussion der Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss und in der DV der Hessischen Kammer.
Jörg Wollstadt, Vorsitzender
Martin Franke, stellv. Vorsitzender
Else Döring
Dagmar Stassek
Norbert Sattler
Dr. Ulrich Müller (Vorstandsbeauftragter für den Ausschuss)
[1] Abgedruckt in der Rosa Beilage 4/2008, Seite 25