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Bericht von der 5. OPK-Delegiertenversammlung


Am 17. April begannen um 15.00 Uhr 29 der 35 Delegierten die erste diesjährige Kammerversammlung im sächsischen Schloss Machern. Im Tätigkeitsbericht des Vorstandes wurden Aktivitäten bezüglich der Niedergelassenen-Bestandsquoten, des Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG), der Prüfungskommission Neuropsychologie und der Themenreihe Psychotherapie in Europa hervorgehoben. Die ambulante Versorgung mit Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapie habe sich trotz der gesetzlich veränderten Quotenregelungen bundesweit leider noch nicht verbessert. Es gebe noch keinen Durchführungs­beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, diese Verzögerungstaktik lasse frühestens ab Dezember diesen Jahres auf erste Verbesserungen hoffen. Eine Resolution des Vorstandes wurde von den Delegierten einstimmig angenommen. Die Gremien der vertragsärztlichen Selbstverwaltung werden darin aufgefordert "die Vorgabe des Gesetzgebers unverzüglich und ohne Einschränkung umzusetzen". Nur gerecht ist die geforderte Definition der KJPler-Gruppe über 90% Tätigkeit mit Kindern u. Jugendlichen, analog zur Definition ärztlicher KJP’ler. Für die Zukunft darf man gespannt sein, welche Winkelzüge die VerzögerInnen sich noch einfallen lassen werden.

Auch wenn im neuen Krankenhausfinanzierungsreformgesetz erneut keine adäquate Einstufung der psychotherapeutischen Profession vorgenommen wurde, werden doch einige Änderungen als positiv bewertet. So ist künftig die Bundespsychotherapeutenkammer bei Fragen, die die Psychotherapie und Psychosomatik betreffen, grundsätzlich mit einzubeziehen.

Die OPK-Verhandlungsgruppe Versorgungswerk traf sich Ende 2008 mit dem Verwaltungsrat des nordrhein-westfälischen Versorgungswerks. Einige Punkte müssen noch weiter verhandelt werden, aber es wird ein Staatsvertrag angestrebt. Das sächsische Ministerium wird allerdings erst ab Mai in dieser Sache tätig werden können. Die große Zeitfrage ist, ob nur das sächsische Landesparlament oder alle fünf Länder Vertragspartner sein müssen (unter diesen Umständen würde das Ganze ein bis zwei Jahre länger dauern). Auf jeden Fall wird es zu gegebener Zeit dann Info-Veranstaltungen für die Mitglieder geben.

Da die OPK-Kammerversammlung ja bereits eine Prüfungsordnung Neuropsychologie verabschiedet hat, wurde mittlerweile eine Prüfungskommission Neuropsychologie besetzt. Der Vorstand plant, künftig die Kammerversammlungen alternierend in Leipzig und den einzelnen Bundesländern abzuhalten. In Verknüpfung mit Veranstaltungen vor Ort kann man so den Mitgliedern in den Ländern die Kammer näher bringen. Für März 2011 ist in Leipzig ein erster 'Ostdeutscher Psychotherapeutentag' geplant.

Im Vorstand gibt es Bestrebungen, die Entwicklung führungsfähiger Zusatztitel für die Mitglieder voranzutreiben.

Als vorteilhaft für die politische Lobbyarbeit wurde die Teilnahme am Jahresempfang der Heilberufekammern, einem parlamentarischen Abend, vorgestellt. Unter dem Motto "Wir müssen uns zur Ausbildung positionieren!" schilderte die Präsidentin der OPK, Frau Mrazek, Kontakte zu den Landesprüfungsämtern und den Landespsychiatriereferenten.

Der Vorstand informierte sich durch ein Treffen mit Vertretern aller ostdeutschen PT-Ausbildungszentren über deren Situation. Als wichtiges Zukunftsthema werden vom Vorstand die Auswirkungen der Gesetzeslage zu den Heilberufen in der Europäischen Union gesehen. Bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie wie der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie steckt der Teufel im Detail der landesspezifischen Umsetzungen. Wer entscheidet darüber, welche Qualifikationen Psychotherapeuten aus dem europäischen Ausland vorweisen müssen, die in Deutschland arbeiten wollen? Anliegen der OPK sei eine individuelle Prüfung dieser Sachfrage unter Beratung durch die OPK. Weiterhin wird der informelle Austausch des Berufsstandes innerhalb der EU gefördert, so fand ja bereits eine erste Informationsveranstaltung zum Nachbarland Österreich statt. Dort gibt es zwar auch ein Psychotherapeutengesetz, jedoch ist der Zugang zum Beruf des Psychotherapeuten auch anderen Grundberufen als in Deutschland möglich. Die nächste Europa-Veranstaltung der OPK wird am 14.10.09 dem Nachbarland Polen gewidmet sein. Mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wurde ein Vertrag über die Verwaltungsvereinfachung der Fortbildungspunkte-Regelungen geschlossen. Im Herbst werde die Reihe der Informationsveranstaltungen in den einzelnen Ländern fortgesetzt, die nächste finde am 10.9.09 in Rostock statt.

Zu Fragen der Fortbildung berichtete der Geschäftsführer der OPK, Herr Jacknau, von den Vereinbarungen nach § 95 d SGB V, nach denen die fünf KVen neue Niedergelassene direkt an die OPK melden werden. Seit dem 1.1.09 gebe es auch für angestellte KollegInnen verpflichtende Fortbildungsvorschriften. KrankenhauspsychotherapeutInnen (nicht diejenigen, die in Häusern der Rentenversicherer tätig sind!) müssen nun ebenfalls 250 Punkte sammeln (Krankenhäuser mit Zulassung nach § 108 SGB V), und zwar rückwirkend ab dem 1.1.2007. Davon müssen 150 Punkte fachspezifischer Fortbildung entstammen. Auch die ärztlichen Direktoren dieser Kliniken unterliegen einer Nachweispflicht für die in ihrem Haus beschäftigten Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen. Meiner Meinung nach müssten demnach diese Klinikchefs also künftig alles, auch interne Fortbildungsveranstaltungen, durch die Kammern zertifizieren lassen.

Passend hierzu will die Geschäftsstelle der OPK mit dem neuen Fortbildungszyklus ab Sommer 09 ein professionelles Computerprogramm zur Fortbildungsantragsverwaltung einführen. Aus dem Bereich der OPK-Geschäftsstelle wurde weiterhin berichtet, dass die Mitgliederentwicklung zu einem Stand von inzwischen 2300 Verkammerten fortgeschritten sei. In Kooperation mit dem Forschungsausschuss seien mittlerweile die Meldebogendaten aller Mitglieder datenverarbeitungstechnisch erfasst worden. Im nächsten 'OPK-Aktuell' will man interessante Deskriptivstatistiken zu unserer ostdeutschen Berufsgruppe veröffentlichen.

Der beim letzten Mal von der Kammerversammlung angenommene Antrag einiger DGVT-Kammer-Delegierter, man möge bei der Gestaltung der Beitragsordnung soziale Gesichtspunkte stärker berücksichtigen, wurde vom Geschäftsführer umfassend und detailliert beantwortet. Die Anzahl der Anträge auf Einzelfallentscheidungen (ca. 50) sei gegenüber dem Vorjahr zurück gegangen. Man habe wie einige andere Kammern das Vorgehen am § 18 Abs. 1 des SGB IV orientiert und ein dreistufiges Kriterium für 'unbillige Härte' aufgrund geringen Einkommens angewandt. Für den Osten entsprächen ca. 25.000 € einem geringeren Einkommen (< 80 %), dann sei der Beitrag auf 75 % reduziert worden (Niedergelassene: 337 €, Angestellte: 270 €). Bei Einzelfällen mit weniger als 40 % des eigentlich erwarteten Einkommens wurde sogar auf 50 % des regulären Beitrages reduziert (225 bzw. 180 €). Mit diesen Abstufungs­möglichkeiten seien 80 % der Anträge gut entscheidbar gewesen. Nur 10 % der Einzelfallanträge hätten abgelehnt werden müssen. Sonderfälle im eigentlichen Sinn konnten oft nach Beitragsklasse 3 taxiert werden (180 €). Beitragsklasse 4 soll nicht unerwähnt bleiben (60 €). Selbstverständlich können aus der Darstellung dieses internen Prozederes keine Rechtsansprüche von AntragstellerInnen hergeleitet werden. Insgesamt herrschte in der DV Zufriedenheit mit der vorgestellten Verfahrensweise, auch bei den Antragsteller(inn)en, zumal der Vorstand für die nächste Wahlperiode einen Änderungsvorschlag mit klarerem Einkommensbezug, á la PT-Kammer Baden-Württemberg ankündigte. Der Bericht des Vorstandes widmete sich anschließend dem Thema ‚PT-Ausbildung’. Über den Bologna-Studienreformprozess sind nicht-konsekutive Studiengänge unter Wegfall der Rahmenprüfungsordnung entstanden, unabhängig davon, ob z. B. das PTG vom universitären Psychologie-Diplom mit Pflichtfach klinischer Psychologie ausging. Die wissenschaftliche Referentin der OPK Kerstin Dittrich berichtete von ihrer Teilnahme an vier BPtK-Workshops, die sich den Folgefragen (z. B.: Kann ein FH-Sozialpädagogik-Bachelor für den Zugang zu jeder Richtlinien-Psychotherapieausbildung reichen?) widmeten. Welche Wissensinhalte sollte ein Graduierter mitbringen? Evidenzbasierte wissenschaftliche Methodenkompetenz und speziell diagnostische, psychopathologische sowie entwicklungs­psycho­logische Kenntnisse. Was sollten AusbildungsteilnehmerInnen an Fertigkeiten mitbringen? Neben personalen und Beziehungs-Kompetenzen sollten sie fachlich in der Lage sein, Krankheitsmodelle zu konzeptualisieren. Welche Anforderungen wird die künftige Versorgungslandschaft stellen? Wohnortnah sollte es sein, hochqualitativ mit gesicherter dyadischer Passung und einer stärker präventiven Orientierung. Insbesondere im ambulanten Bereich sei die PT für Ältere auszubauen. Was folgt aus all diesen Anforderungen für eine Neugestaltung der PT-Ausbildung? Viele Uni-Angehörige favorisieren eine facharztähnliche Direktausbildung mit approbierendem Master an ihren Instituten, der Rest ist mit der derzeitigen separaten postgradualen Ausbildung an ABZs zufrieden, und nicht nur weil ansonsten die tiefenpsychologischen Verfahren drohten marginalisiert zu werden. Das Y-Modell schließlich symbolisiere den Wunsch nach einer gemeinsamen Grundausbildungsphase zweier sich danach spezialisierender eigener Berufe KJP und PP. Anschließend referierte Professor Strauß aus Jena etliche interessante deskriptive Ergebnisse aus dem mittlerweile vom Bundesministerium veröffentlichten Gutachten zur Zukunft der Ausbildung, bzw. aus den dafür erhobenen Daten bei Ausbildungsteilnehmerinnen Instituten, Studierenden, Dozenten u.a.

  • In Deutschland gebe es derzeit 178 Ausbildungszentren (ABZ), an 78 ABZ davon werde (auch) KJP ausgebildet. Von den dortigen KJP-PiAs hatten nur 27 % einen Psychologie-Abschluss. Von den derzeitigen ca. 9000 Psychologie-Studierenden wollen 89 % im klinischen Bereich tätig werden und 54 % streben bereits jetzt eine einschlägige postgraduale Ausbildung an.
  • Von den derzeitigen 3223 AusbildungsteilnehmerInnen befinde sich mehr als die Hälfte in  5-jähriger Ausbildung, 70 % seien im PP-Zweig. Insgesamt sei ca. 1/3 in Ausbildungen mit psychodynamischem Schwerpunkt, hier fallen für Psychoanalyse im Schnitt 51 000 € Kosten an, für Tiefenpsychologie 39 000 €. Bei VT sind es nur 17 000 €. Die Gegenfinanzierung der Ausbildungskosten durch Ausbildungsfall-Vergütung ergibt bei PA einen Überschuss von 4 000 €, bei TP einen Fehlbetrag von 8 000 €, bei VT von 2 000 €, natürlich bei allen exklusive der Lebenshaltungskosten für die unterschiedlich vielen Ausbildungsjahre. 62 % von allen PiAs finanzierten ihre Ausbildungszeit mit nicht ausbildungsbezogenen Berufstätigkeiten. Unzufriedenheit zeigten sie bezüglich der Praktischen Tätigkeit, nicht nur weil ca. 50 % dabei kein finanzielles Entgelt erhalte. Für die Theorieausbildung wurde mehr Praxisbezug und Fall- wie Behandlungsspezifisches gewünscht.
  • Die ABZ-Leitungen selber sahen den Umfang der Ausbildung als zu hoch an, hielten aber mehr Einzel-Supervisionen für angezeigt. Nur 50 % der ABZ-Leitungen realisierten bislang QS-Maßnahmen.
    Die ebenfalls befragten 2000 an den ABZs Lehrenden waren mehrheitlich dafür, dass PT künftig stationäre Einweisungen anordnen dürfen sollten, aber gegen das Recht auf Psychopharmaka-Verschreibung oder Krankschreibung. Insgesamt erlebten sie die KJP-AusbildungsteilnehmerInnen als die etwas leistungsschwächeren.
  • Unter den befragten Absolventen befanden sich nur 15 % aus tiefenpsychologischen Vertiefungsfächern, was indirekt auf höhere Abbruchquoten als bei VT-Ausbildungen schließen lässt. Insgesamt brauchten über 50 % bis zum Abschluss länger als geplant. ¾ der Absolventen erlebten ihre Berufschancen als verbessert.
  • Zum Problemschwerpunkt Praktische Tätigkeiten wurde noch angefügt, dass 1/3 der PiAs wegen der meist vollzeitigen Praktischen Tätigkeit einen Job aufgeben mussten. 40 % mussten ohne Anleitung in eigenen Bereichen arbeiteten, insgesamt erhielt nur 1/3 aller überhaupt fachliche Anleitung. 80 % führten Einzel-, 60 % Gruppen-PT durch.
  • Interessant am Rande, dass 25 % der Landesprüfungsämter (LPA) keinen verfahrensspezifischen Schwerpunkt verlangen. Nur in 2 Ländern werde beim VT Schwerpunkt Einzelselbsterfahrung verlangt. 50 % der LPA’s erkennen für die praktische Ausbildung auch stationär therapierte Fälle an.

Welche Schlüsse die Gutachter der Bundesregierung nahegelegt haben, wird man in der nächsten Zeit ja noch erfahren. Hoffen wir, dass die politischen Zeitläufe überhaupt Raum für einige wesentliche Verbesserungen unseres mittlerweile 10 Jahre alten Gesetzes lassen.

Am Samstag ging die Delegiertenversammlung mit einigen Interna weiter. Aus DGVT-Sicht ist es erfreulich, berichten zu können, dass mit Johannes Weisang einer unserer Aktiven als weiterer OPK-Delegierter, auf Vorschlag des KJP-Ausschusses, in die Bundespsychotherapeutenkammer gewählt wurde. Ebenfalls erfreulich ist, dass auf den dadurch freigewordenen Vertreter-Platz dann mit Wolfgang Pilz ein weiterer unserer Aktiven gewählt wurde.

Dann ging es an die Debatte und Abstimmung der ersten Änderungssatzung zur OPK-Berufsordnung. In der ersten Fassung waren keine Regelungen für Psychotherapeuten als Lehrende/Ausbildende, Forschende und Begutachtende aufgenommen worden. Dies war nun vom Ausschuss für Satzung u. Geschäftsordnung, zugleich Ausschuss für Berufsordnung u. Berufsethik (in dem Ausschuss mit dem längsten Titel wirken immerhin 3 DGVT-Aktive mit) nachbereitet worden. Sie wurden mehrheitlich angenommen und werden mit ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. In Ausbildung Tätige dürfen demnach Abhängigkeiten nicht missbräuchlich ausnutzen, bei therapiegleichen Vertrauensbeziehungen gilt die Therapie-Abstinenzregelung der BO entsprechend. Lehrtherapeuten oder Selbsterfahrungsleiter dürfen keine Prüfungen abnehmen. Psychotherapeuten haben vor Übernahme eines Gutachtenauftrages ihre gutachterliche Rolle zu verdeutlichen und von ihrer Behandlungstätigkeit klar abzugrenzen. Gerichtliche Gutachtenaufträge zu eigenen Patienten sind in der Regel abzulehnen. Andernfalls sollte der Patient über die Risiken von Schweigepflichtsentbindung wie gutachterlicher Aussage auch für die Behandlung vorab aufgeklärt werden. PsychotherapeutInnen in der Forschung haben Studienteilnehmende vor Beginn nicht nur über Risiken, sondern auch Inhalte und Rahmenbedingungen aufzuklären. Natürlich sind generell die in der Forschung üblichen ethischen Grundsätze einzuhalten.

Anschließend trug der Delegierte Dr. Dauer zur „Gutachtertätigkeit von Psychotherapeuten“ nach einer Einführung ins Thema erste Überlegungen für einen führungsfähigen Zusatztitel 'Gutachter' vor. Im Grunde geht es hierbei alleine um gerichtliche Gutachter, so dass ein spezifischerer Titel sinnvoll wäre. Dr. Dauer berichtete auch vom (bald eingestellten) BPtK-Arbeitskreis Forensik zu einem Bundes-Curriculum. Zum einen werden bei den Kammern wohl immer wieder Namen bzw. Experten-Listen nachgefragt. Zum anderen ist strittig, inwieweit man einem Approbationsvorbehalt für psychologische Gutachter an Gerichten zustimmen kann.

Schlussendlich berichteten die Ausschüsse über ihre Arbeit. Für den KJP-Ausschuss schilderte Wolfgang Pilz die Vision des Ausschusses von einer KJP-Instituts-Ausbildung nach Erwerb eines ‚Master of Psychotherapy’. Für den Satzungsausschuss (mit dem langen Titel) schilderte dessen Vorsitzende Frau Wonneberger Vorüberlegungen zu noch notwendigen Änderungen der Geschäftsordnung sowie der Wahlordnung und gab die Empfehlung einer baldigen Rekrutierung von (auch kammerfremden) Mitgliedern einer lt. Satzung einzurichtenden Ethikkommission, die aber nur bei Bedarf von Vorstand oder DV einberufen werden brauche.

Vom Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Qualitätssicherung (auch kein kurzer Titel) berichtete Dr. Guthke. Es gebe zum Teil bis zu 15 Anfragen pro Tag. Von 33 Anträgen von Veranstaltern auf Dauer-Fortbildungs-Zertifizierung konnten nur 24 akkreditiert werden. Von 783 Anträgen auf Einzel-Fortbildungsveranstaltungs-Zertifizierung wurden bereits 77 abgelehnt. Man solle schon besser mindestens 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn den Antrag eingereicht haben. Von 60 Anträgen auf Zertifizierung als Fortbildungs-Supervisor sind 31 noch in Bearbeitung, 3 wurden aus formalen Gründen abgelehnt. Für Fortbildungen der Kategorie G (klinikinterne Veranstaltungen, Hospitationen, Fallvorstellungen) müssen Kliniken sich eigentlich zertifizieren lassen, was wegen der neu geregelten Fortbildungspflicht für im Krankenhaus tätige PP u. KJP bald an Bedeutung gewinnen dürfte. Der Ausschuss selber möchte gerne künftig auch Ausbildungs-Supervisoren zertifizieren (was m. W. allerdings keine Aufgabe der Kammer, sondern des Landesprüfungsamtes ist). Die von den KVen geforderten Fortbildungsnachweise haben 513 von 1293 dazu verpflichteten Niedergelassenen bereits eingereicht. Die Bearbeitung kostet die Geschäftsstelle ca. 40 Min., 2 Wochen nach Eingang ist es in der Regel erledigt, d. h. an die KV weitergereicht (bitte deadline am 30.6.2009 beachten!). Ragna Richter berichtet aus dem Finanzausschuss, dass unsere Ausschüsse anscheinend finanziell recht effizient arbeiten und nicht zu viel Kosten verursachen. Herr Pabel vom Schlichtungsausschuss berichtete erfreulicherweise von nur einem zu bearbeitenden Fall und dass er den Internetauftritt des Auschusses gerne später mal von der DV abgesegnet bekommen möchte. Aus dem Forschungsausschuss berichtete Dr. Peikert von der datentechnischen Erfassung der Mitglieder-Meldebögen und aus den darauf gefolgten interessanten deskriptiven Auswertungen. Das durchschnittliche Mitglied ist 48 Jahre alt, im Februar hatten wir 2 300 Kammermitglieder, davon ‚nur’ 1 635 Frauen. Die Versorgungsdichte ist in den 5 Ländern recht unterschiedlich, in M.-V. kommen 12 824 Bewohner auf einen PT, in Sachsen 7 563. Mehr solcher Informationen gibt’s in der nächsten ‚OPK-Aktuell’. Es laufen Vorbereitungen zu einer Mitglieder-Befragung, die uns weitere Aufschlüsse über die Spezifika unserer beruflichen Situation in Ostdeutschland geben soll, was auch für die politische Interessenvertretung sehr wichtig werden könnte.

Von den Delegierten in BPtK-Gremien war noch zu erfahren, dass der Arbeitskreis ‚PT in Institutionen’ eine Tätigkeitsbeschreibungs-Vorlage erarbeiten und bald ins Netz stellen will, dort finde man auch schon ein Thesenpapier. Von der Kommission zur Krankenhaus-Versorgung war interessant, dass seit 1995 die Fallzahlen um 45 % gestiegen seien, eine große Arbeitsverdichtung. Nach der Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz ist leider klar, dass der PiA-Status darin keine Regelung erfährt, genauso sieht’s bezüglich der Instituts-Ambulanzen aus. Trotzdem freut man sich über das Gesetz, es wird doch einiges künftig nicht mehr ‚Eminenz’-basiert, sondern Evidenz-basiert laufen. Vom Telematik-Arbeitskreis war zu hören, dass für PiA’s keine Heilberufsausweise vorgesehen sind, was in Kliniken Probleme bereiten dürfte. In einer Resolution sei die komplette Löschung psychotherapiebezogener Informationen von der elektronische Gesundheitskarte gefordert worden.

Die nächste OPK-Kammerdelegiertenversammlung findet am 25.9.2009, 11:00 Uhr, in Erfurt statt.

Jürgen Friedrich


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