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Bericht der Landesgruppe Bayern (Rosa Beilage zur VPP 4/2009)


Aus der Kammer

Volksbegehren zum Nichtraucherschutz unterstützen!

Der Vorstand der Kammer hatte sich in den zurück liegenden Jahren mehrfach positiv zum Nichtraucherschutzgesetz („Rauchverbot in Einraumgaststätten“ u.a.) geäußert und auch die weitgehende Lockerung dieses konsequentesten Nichtraucherschutzgesetzes in einem deutschen Bundesland durch die CSU/FDP-Staatsregierung im Sommer diesen Jahres abgelehnt. Insofern ist es konsequent, dass von der Kammer auch das Volksbegehren zur Wiedereinführung des früheren, „schärferen“ Nichtraucherschutzgesetzes, welches von der ÖDP initiiert wurde, unterstützt wird. Viele andere gesellschaftliche Gruppen haben ebenfalls Unterstützung zugesagt. Die Kammer wird auf ihrer Homepage dazu informieren und ihre Mitglieder auffordern, sich in ihren Gemeinden in die entsprechenden Listen einzutragen, die dort von Donnerstag, den 19. November, bis Mittwoch, den 2. Dezember 2009, ausliegen. Auch wir können diese Initiative gerne unterstützen. Falls das notwendige Quorum von 920.000 Stimmen (10 % der Wähler) erreicht wird, kommt es im Frühjahr 2010 zum Volksentscheid.

Erster Angestelltentag der Kammer erfolgreich verlaufen

Mehr als 100 Teilnehmer/innen kamen zum ersten Angestelltentag der Kammer, der am 18. September im Bezirk Oberbayern stattfand. Nach der Begrüßung durch Gert Sonntag, Psychotherapeut in Stabsstellenfunktion beim Bezirk, und durch den Kammerpräsidenten Nikolaus Melcop referierte Heiner Vogel über die Situation der Angestellten in der Kammer. Anders als im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung, wo den Psychotherapeuten seit dem Psychotherapeutengesetz eine Mitsprache gesetzlich zugesichert ist, gibt es in den Feldern der Angestellten bislang keine gesetzlich oder anderweitig geregelte Mitsprache, zumal es sich um sehr unterschiedliche Arbeitsbereiche handelt. Erfolge, wie beispielsweise in Tarifverträgen, seien nur durch mühsames Verhandeln über einen längeren Zeitraum erreichbar. Gerd Dielmann, Verdi-Bundesverwaltung, und Willi Drach, Betriebsrat im Kinderzentrum München, gaben anschließend einen Überblick über die Entwicklungen im Bereich der Tarifverträge und erläuterten die besondere Problematik der Einordnung von Psychotherapeuten. Michael Svitak, leitender Psychologe am Klinikum Staffelstein, beschäftigte sich anschließend in einem anschaulichen Beitrag mit den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Übernahme von Leitungsfunktionen durch Psychotherapeut/inn/en. Die Themen der Vorträge wurden nach der Mittagspause in Workshops mit den jeweiligen Referenten vertieft, dabei gab es manche hilfreichen und sehr geschätzten Anregungen, konkrete Probleme vor Ort wurden angesprochen und es gab durchaus auch Kritik an der Kammer, aber auch viel Verständnis und die mehrfach geäußerte Anregung, den Angestelltentag zu wiederholen. Der Tag wurde schließlich durch einen Vortrag von Ilhami Atabay über Psychotherapie mit Migranten abgeschlossen. Einen ausführlicheren Bericht sowie die Präsentationen der Vorträge finden Sie auf der Kammerhomepage.

Delegiertenversammlung im Herbst 2009

Am 22. Oktober fand die zweite DV dieses Jahres statt. Insgesamt unspektakulär könnte man sagen, jedoch waren notwendige Aufgaben für die Kammer zu leisten: Der Haushaltsplan musste beraten und verabschiedet werden und eine Nachwahl im Ausschuss für angestellte PsychotherapeutInnen war vorzunehmen. Als wesentlicher Punkt stand die Beratung über den Plan des Vorstandes, den notwendigen Umzug der Geschäftsstelle im kommenden Jahr zum Anlass zu nehmen, eine eigene Immobilie zu kaufen, auf der Tagesordnung. Nach sorgfältiger Beratung wurde für die meisten Delegierten deutlich, dass die Kosten, die für ausreichende Geschäftsmieträume in München kalkuliert werden müssten, besser für die Finanzierung und Tilgung eines Kredits aufgewendet werden, zumal davon auszugehen ist, dass die mittelfristige Entwicklung von Kreditzinsen und Inflation dieses Vorhaben weiter begünstigen.

Ausführlich und teilweise kontrovers wurde auch über den Stand der Beratungen zur Reform des Psychotherapeutengesetzes diskutiert. Ausgangspunkt war der wenige Wochen zuvor im September von der Bundespsychotherapeutenkammer in Hannover durchgeführte Workshop, bei dem erste Eckpunkte für eine Gesetzesreform mit Vertretern von Kammern und Verbänden diskutiert wurden. Hier dreht sich die Diskussion um die Frage, wie die Dualität der Berufe PP und KJP zukünftig zu denken ist. Ausgangspunkt ist das „Y-Modell“, welches die AutorInnen des Forschungsgutachtens in die Diskussion gebracht haben, mit einem sog. Common Trunk für beide Berufe und jeweils spezifischen Ausbildungsanteilen. Hier stellt sich die weitergehende Frage, ob evtl. am Ende des gemeinsamen Ausbildungsstrangs die Ausbildung in einer ersten Phase enden soll und die Spezialisierungen als Weiterbildungen in der Verantwortung der Kammern zu konzipieren sind (so beispielsweise von Frau Behnsen, ehemalige Mitarbeiterin des Bundesgesundheitsministeriums in ihrem Referat in Hannover vorgeschlagen), oder ob es zwei Berufe bleiben sollen, und die Approbation erst am Ende der beiden Endpunkte der beiden Achsen des „Y“ stehen würde.

Heiner Vogel

 

Aus der Landesgruppe

Hinweise zum Honorarbescheid I/2009

Nach der erfreulichen Nachricht, dass die Honorar-Nachzahlungen für die Jahre 2000/2001 und 2006/2007 mittlerweile eingetroffen sind, gab uns der erste Honorarbescheid seit Einführung des Gesundheitsfonds nun doch Anlass, unsere Mitglieder dazu aufzurufen, (wieder) Honorarwiderspruch einzulegen.

Für das Quartal I/2009 hat die KVB 1,8 % weniger Honorar angewiesen als uns aufgrund der Berechnungen des Bewertungsausschusses zusteht. Auf dem Honorarbescheiden findet sich ein Hinweis auf diesen Fehlbetrag unter Abzug gem. Kapitel 35.2 EBM. Anlass für diesen Honorarabzug sind Mengensteigerungen im Vergleich mit den Vorjahren und eine damit verbundene Unterdeckung im Honorartopf für die genehmigungspflichtigen Leistungen. Das zur Verfügung stehende Honorar wurde auf der Basis der Beschlüsse des Bewertungsausschusses vom August 2008 berechnet und bezieht sich auf das Honorarvolumen des 1. Quartals 2007. Eine größere Auslastung der Praxen im 1. Quartal 2009 ist aus Gründen der Sicherstellung und einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung unbedingt zu rechtfertigen und wünschenswert. Einen Honorarabzug sollten wir nicht hinnehmen.

Wir empfehlen unseren Mitgliedern daher, vorsorglich Widerspruch gegen den Honorarbescheid I/2009 einzulegen. Einen Widerspruchstext finden Sie auf der Homepage der DGVT (Landesgruppen/Bayern/Landesberichte). Alle Psychotherapeutenverbände, die in der Landeskonferenz Bayerns zusammengeschlossen sind, haben beschlossen, ihre Mitglieder entsprechend zu informieren. Ob es eine Musterklage geben wird, werden wir noch mitteilen. Zunächst ist es uns wichtig, dass fristgerecht Widerspruch eingelegt wird, um am möglichen weiteren Verfahren partizipieren zu können. Wir werden entsprechend weiter an unsere Mitglieder in Bayern berichten.


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