Alle Approbierten unter Ihnen haben von der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) vor einigen Wochen die Unterlagen zur Teilnahme an der OPK Versorgungs-Befragung zugeschickt bekommen. Falls Sie den Fragebogen noch nicht ausgefüllt haben, bitte tun Sie es jetzt! Am besten im Internet, Passwort lag bei. Nur mit einer hohen Beteiligung kann die spezifische Versorgungslage in unseren Ländern aufgedeckt werden! Darauf habe ich schon vorab auf der Regionalversammlung der OPK in Rostock am 10.9.09 hingewiesen.
Im demokratischen Aufbau unserer Kammer ist die Landesebene wichtig, hier werden die sieben Kammerdelegierten gewählt. Über alles weitere bestimmen ja dann die länderübergreifenden Mehrheitsverhältnisse. Um alle vier Jahre Ihre Wahlentscheidung gut treffen zu können, brauchen Sie Informationen, auch von und zu den Landesdelegierten. Deswegen hatten wir Delegierte diesmal versucht, mehr über unsere Arbeit in den OPK-Ausschüssen und im Land zu berichten. Auf der Internetseite http://www.opk-info.de können Sie unter ‚Termine’ den Unterpunkt ‚Präsentationen der Infoveranstaltungen’ anwählen. Dort finden Sie ‚Mecklenburg-Vorpommern’ und ‚Versorgungsstudie’ mit einigen Infos aus der Veranstaltung, wie z. B., dass von 274 Kammermitgliedern in unserem Land 85 zum 30.6.09 Fortbildungszertifikat-nachweispflichtig waren (also seit mehr als 5 Jahren niedergelassen) und dass in M.-V. auf jeden niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten / KJPler über 8.600 Einwohner kommen (in den westdeutschen Ländern im Schnitt unter 5.400).
Schließlich referierte Dr. Steffen Dauer über die Gutachtertätigkeit. Die OPK bietet dazu im Mai 2010 in der Nähe von Leipzig auch eine Fortbildung an. Schon am 24. Februar 2010 wird die OPK durch ihren Justiziar Herrn Immen in Rostock über Fragen unseres Berufsrechts informieren, v. a. zu Dokumentations- und Auskunftspflichten.
Nun noch Einiges zur Kassenärztlichen Vereinigung (KV) M.-V., also eher für Niedergelassene Interessantes. Die KVMV bezahlt mittlerweile aus Versichertenmitteln eine Allgemeinmediziner-Professur, so sehr fürchtet sie wohl den künftigen Mangel an Allgemeinmedizinern in und auf unserem Lande. Schade, dass noch niemals ein Psychotherapeutenmangel befürchtet wurde, unsere Ausbildung müssen wir jedenfalls schon immer privat zahlen, weder Land noch KVen fühlen sich dafür zuständig.
Schön, dass es wenigstens anderen besser geht. Wir sollten also aufhören, zu widersprechen und zu klagen: Honorarwidersprüche und –klagen aus den Jahren 2002 – 2006 sollen angesichts des BSG-Urteils vom Mai 2008 von der KVMV in der nächsten Zeit abschlägig beschieden werden, heißt es. Man sollte diese, soweit sie sich gegen Beschlüsse des Bewertungsausschusses richteten, also besser zurücknehmen. Die Bescheide für die Quartale 2-4 2005 wurden ja bereits von der KVMV beschieden, einige haben wohl dagegen beim Sozialgericht geklagt. Bei Rücknahme werden bereits gezahlte Gebühren vom Gericht wohl anteilig rückerstattet.
Ob die erst später eingeführte Widerspruchsgebühr der KVMV (100 €) hingegen anfallen würde oder nicht, wissen nur die Götter oder Halbgötter, dem gesunden Menschenverstand zumindest würde es widersprechen. Trotzdem der Tipp, soweit wie möglich auf Nummer sicher zu gehen und wie oben geschrieben zurückzunehmen.
Anders sieht’s für die Bescheide ab dem 1. Quartal 2007 aus. Hier wird weiter empfohlen, zu den Abrechnungen jeweils Widerspruch einzulegen. Hintergrund: das Bundessozialgericht hatte dem Bewertungsausschuss aufgetragen, die Praxen-Kostenstrukturen ab da neu zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen, was bis dahin noch nicht passiert ist.
Realisten könnten dennoch überlegen, ob dem Risiko der 100 € Widerspruchsgebühr pro Quartal, dafür dass sie ihr gutes Recht bei den Quartalsabrechnungen nicht verschenken wollen, überhaupt ein möglicher Gewinn gegenübersteht.