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Hinweise für unsere Mitglieder zum Honorarbescheid I/2009

Nach der erfreulichen Nachricht, dass die Honorar-Nachzahlungen für die Jahre 2000/2001 und 2006/2007 mittlerweile eingetroffen sind, gibt uns der erste Honorarbescheid seit Einführung des Gesundheitsfonds nun doch Anlass, unsere Mitglieder dazu aufzurufen, (wieder) Honorarwiderspruch einzulegen.


Für das Quartal I/2009 hat die KVB 1,8 % weniger Honorar angewiesen als uns aufgrund der Berechnungen des Bewertungsausschusses zusteht. Auf dem Honorarbescheiden findet sich ein Hinweis auf diesen Fehlbetrag unter Abzug gem. Kapitel 35.2 EBM. Anlass für diesen Honorarabzug sind Mengensteigerungen im Vergleich mit den Vorjahren und eine damit verbundene Unterdeckung im Honorartopf für die genehmigungspflichtigen Leistungen. Das zur Verfügung stehende Honorar wurde auf der Basis der Beschlüsse des Bewertungsausschusses vom August 2008 berechnet und bezieht sich auf das Honorarvolumen des 1. Quartals 2007. Eine größere Auslastung der Praxen im 1. Quartal 2009 ist aus Gründen der Sicherstellung und einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung unbedingt zu rechtfertigen und wünschenswert. Einen Honorarabzug sollten wir nicht hinnehmen.

Wir empfehlen unseren Mitgliedern daher, vorsorglich Widerspruch gegen den Honorarbescheid I/2009 einzulegen. Einen Widerspruchstext finden Sie hier: 

Widerspruchstext Honorarbescheid 1/2009

Alle Psychotherapeutenverbände, die in der Landeskonferenz Bayerns zusammengeschlossen sind, haben beschlossen, ihre Mitglieder entsprechend zu informieren. Ob es eine Musterklage geben wird, werden wir noch mitteilen. Zunächst ist es uns wichtig, dass fristgerecht Widerspruch eingelegt wird, um am möglichen weiteren Verfahren partizipieren zu können. Wir werden entsprechend weiter an unsere Mitglieder in Bayern berichten.

Rudi Merod, Willi Strobl, Anselm Mugele
DGVT-Landessprecher Bayern


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