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Bericht von der 7. OPK-Delegiertenversammlung


Am 23. und 24. April 2010 fand im Schloss Machern bei Leipzig die mittlerweile siebte Delegiertenversammlung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer statt. Unser Vorstand berichtete zunächst aus der intensivierten Länderarbeit, z.B. vom Thüringer Notfallversorgungsvertrag, der bald veröffentlicht werde, in Mecklenburg-Vorpommern komme dann bald eine Notfallversorgungs-Kabinettsvorlage. Mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) M-V gebe es mittlerweile auch eine gute Kooperation, auch zu allen fünf Landespsychiatriebeiräten bestünden Kontakte. Durch ein Schreiben an Ministerien und Landesprüfungsämter hat der Vorstand in Erfahrung gebracht, dass derzeit der Zugang zur KJP-Ausbildung in allen Ländern (außer Mecklenburg-Vorpommern) zwar als sachgerecht nur mit dem Master, de jure aber derzeit auch mit Bachelor für möglich gehalten wird. Erwähnenswert ist noch die OPK-Stellungnahme zum sachsen-anhaltischen Maßregelvollzugs-Gesetz. Die OPK weist darin auf die Notwendigkeit des Zugangs für Straftäter im Maßregelvollzug zu PsychotherapeutInnen hin. Last but not least sind noch die OPK-Informationsveranstaltungen zu praktischen Fragen unseres Berufsrechts in allen fünf OPK-Ländern zu erwähnen. Über die Grenzen Ostdeutschlands hinaus interessant war das OPK-Symposium zur Psychotherapie im vereinten Europa, diesmal war das Schwerpunktland Polen. Ein Bericht ist ab sofort auf den Internetseiten der OPK zu finden.

Zum nun wohl ab dem 1. Juli aktiven Versorgungswerk wurde schon vorab mitgeteilt, dass jeder, der dann bereits Kammermitglied war, ein halbes Jahr Bedenkzeit für die Beitrittsentscheidung haben werde. Dr. Lorenz vom sächsischen Sozialministerium schilderte uns kurz die von ihm entwickelte verfassungs­rechtliche Satzungs-Lösung, die es erlaubt, nicht sieben Staatsverträge abschließen zu müssen, so dass uns nun schon ab Sommer das NRW-Versorgungswerk offen steht. Die OPK-Delegierten votierten daraufhin einstimmig für die dafür notwendige Satzung. Nun müssen fünf VertreterInnen (und gleich viele Stellvertreter­Innen) in die Versorgungswerks-Gremien entsandt werden, bislang fanden sich nur zwei KollegInnen, die bereit sind, dies zu übernehmen. Es wird regionale Informationsveranstaltungen der OPK zum Versorgungswerk geben, z. B. am 22.9. in Rostock. OPK-Mitglieder, die dem Versorgungswerk beitreten und sich für die Gremienarbeit interessieren, sollen sich bitte bei der OPK-Geschäftsstelle melden! Es wird dann eine elektronische Nachwahl der restlichen Gremienvertreter stattfinden.

Als nächstes stand dank Mitgliederzuwachs die Nachwahl eines weiteren Bundeskammerdelegierten (N = 16) an, der Vorschlag des Vorstandes, Dr. Helga Bernt als letztes nicht delegiertes Vorstandsmitglied zu wählen, fand eine große Mehrheit. Frau Krüger aus Thüringen wurde als Ersatz für Herrn Stein, der aus dem Gebiet der OPK wegzieht, vorab gewählt, da die bereits gewählte thüringische Vertreterin Silke Langen nicht Dauer-Bundesdelegierte werden wollte.

Eine kleine Vorlage, die vor ihrer Abstimmung nur kurz vorgestellt und diskutiert wurde, könnte berufs­politischen Zündstoff beinhalten: Die OPK-Fortbildungsordnung wurde hinsichtlich der Anerkennung von SupervisorInnen um eine vieldeutige Fußnote ergänzt. Nach dieser werden seitens der OPK anerkannte SupervisorInnen für Fortbildung auch als SupervisorInnen für Ausbildung in Sachsen anerkannt, wenn sie nachweisen, in den fünf Jahren vor Antragsstellung drei Jahre an einer Ausbildungsstätte gelehrt zu haben.

Brisant erscheint diese Fußnote in dreifacher Hinsicht:

1) Es ist strittig und wird seitens der fünf Landesprüfungsämter in OPK-Land unterschiedlich gehandhabt, ob die Qualifikation von SupervisorInnen für die Ausbildung überhaupt seitens der Landesprüfungsämter geprüft werden soll / muss. Bei der überwiegenden Zahl der Lan-

desprüfungsämter herrscht die Auffassung vor, dass die Ausbildungsinstitute selbst die Qualifikation überprüfen und SupervisorInnen ernennen. Die Landesprüfungsämter nehmen diese Entscheidung dann nur noch zur Kenntnis. Anders in Sachsen, wo man seit jeher die Qualifikationen selbst prüft. Durch die Fußnote wird diese Praxis nun gebilligt.

2) Bei dieser Prüfung durch das sächsische Sozialministerium hat sich obendrein still und heimlich ein zusätzliches Qualifikationskriterium eingeschlichen, welches in den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen kein Pendant hat: demnach muss die Lehrtätigkeit in den letzten fünf Jahren erfolgt sein. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sehen dagegen nur eine prinzipielle Lehrtätigkeit von drei Jahren – irgendwann – vor. Ein banales Detail? Keineswegs: Erfahrene Therapeuten, die früher einmal gelehrt haben, dann aber ausschließlich in der Krankenbehandlung tätig waren, können nach dieser Zusatzklausel zumindest in Sachsen keine SupervisorInnen in der Ausbildung werden, weil ihnen die aktuelle Lehrerfahrung fehlt. Dabei qualifiziert doch reichhaltige eigene Erfahrung in der Krankenbehandlung für Supervision nicht weniger als  Lehrtätigkeit. Und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse eignet man sich ja ohnehin kraft der Fortbildungsverpflichtung an.

3) Nun will das sächsische Sozialministerium die Überprüfung selbst nicht mehr vornehmen, sondern diese an die Kammer delegieren, aber natürlich nur unter der Bedingung der besagten Fußnote. Damit bringt sich die Kammer – ganz nebenbei – in die Belange der Ausbildung ein, obwohl die AusbildungsteilnehmerInnen erklärtermaßen keine Kammermitglieder sind, und zugleich schließt sie sich der strengeren Regelung Sachsens an.

Ob die kleine Verwaltungsvereinfachung all diese Nachteile aufwiegt? Ob sich das Zusatzkriterium dank der OPK bald auch in den anderen Ländern durchsetzen wird? Dass so letztlich zukünftig nur AusbilderInnen als AusbildungssupervisorInnen anerkannt werden dürften, erscheint uns eher als eine Einnahmesicherung denn eine Qualitätssicherung. Man kann nur hoffen, dass nicht viele (künftige) KollegInnen nachteilig von dieser Regelung betroffen sein werden. Die Neuregelung wurde mit zwei Enthaltungen angenommen.

Nun wandten wir uns einer Änderung der Entschädigungsordnung zu. Der Finanzausschuss unterbreitete zur ehemals strittigen Entschädigungsregelung für Bahnfahrten einen neuen Vorschlag. Dieser wurde leicht modifiziert angenommen. Nun können Delegierte die Kosten ihrer Bahncard bei Nachweis der Amortisierung für die OPK nachträglich erstattet bekommen. So kann die Kammer eventuell ein bisschen sparen und zugleich ermöglicht es Vielfahrern, eventuell auch die erste Klasse nutzen zu können. Des Weiteren wurde das Limit für erstattungsfähige Hotel-Übernachtungskosten auf 110 Euro heraufgesetzt.

Dann wurde es wieder ein wenig 'politischer', eine Beschlussvorlage des Vorstandes mit dem Titel "Forderungen der OPK für die Reform der Psychotherapieausbildung" sollte mit Hinblick auf den wenige Tage später stattfindenden 16. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) verabschiedet werden. Ein Vortrag unserer wissenschaftlichen Referentin Frau Dittrich sollte uns auf das Thema und die richtigen Positionen einstimmen. Überall sei man sich einig, dass der Gesetzgeber Master-Abschlüsse als Zugangs­voraus­setzung festlegen solle und dass wegen deren Diversität die Studieninhalte zusätzlich thematischen Anforderungskatalogen entsprechen sollten. Hier beginne dann schon die Diskussion, z. B. wie viel Psychologie künftigen KJ-Psychotherapeuten zuzumuten sei. Weiter gebe es Verfechter einer 'Verbesserung' der praktischen Ausbildung, der OPK-Vorstand gehöre zu diesen. Das meine konkret, dass aus der (eher anspruchslosen) praktischen Tätigkeit PT1 / PT2 eine zusätzliche (anspruchsvolle) praktische Ausbildung werden solle. Das zentrale Politikum sei aber die Frage, ob künftige (nichtärztliche) Psychotherapeuten alle 'einen Beruf' haben sollten und sich danach nur noch sozialrechtlich als Erwachsenen- oder Kinder und Jugendlichen-PT spezialisieren könnten.

Vielleicht wird Bundesgesundheitsminister Rösler nur die so genannte 'kleine Lösung' suchen und lediglich den Zugang zur Ausbildung neu regeln. Wenn er aber tatsächlich eine 'große Lösung' realisieren will, wird er sich an diesbezüglich mittlerweile diversen Gedankengebäu-

den unseres Berufsstandes laben können. Man will das im Auftrag des Ministeriums erstellte wissenschaftliche Gutachten überbieten, auch auf die Gefahr hin, dass unsere Einmütigkeit mal wieder der Kakophonie weicht.

Eine große Mehrheit der OPK-Delegierten billigte den diesbezüglichen Vorschlag des Vorstandes. Lediglich der Erstautor dieses Berichtes stellte sich offen gegen das zur Abstimmung stehende Resolutions-Paket (1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen), weil er durch dieses eine weitere Erosion des wissenschaftlichen Forschungsgutachtens zur Zukunft der Ausbildung befürchtet und vor allen Dingen fachlich eine gemeinsame Ausbildung von Erwachsenen- und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten für einen Rückschritt hält. Dieser beginne schon bei erzwungenen gleichen Studiumsinhalten, erzwänge dann eine Umfangserweiterung statt -verringerung der Ausbildung selbst, deren Herzstück 'Praktische Ausbildung' schließlich zum Teil in fremde Hände gegeben werden soll, und all das ohne irgendeinen erfahrungs­wissen­schaftlichen Nutzenbeleg (z.B. Pilotprojekt). Einwände anderer Delegierter drehten sich hauptsächlich um das Psychiatrie-Jahr (PT1), schon aktuell sei es zu lang, auch künftig bleibe die Bezahlung ungesichert, Kinder- und Jugendpsychiatrien würden schon jetzt zu wenig PT1-Plätze für die KJP-PiAs anbieten, was, wenn auch noch PP-PiAS dorthin müssten?, Kinder- und Jugendpsychiater stürben ohnehin gerade fast aus, für Psychotherapeuten wäre es eigentlich sinnvoller, man würde nicht die Psychiatrie-, sondern die Psychosomatik-Zeit intensivieren. Prof. Hoyer wies noch darauf hin, dass mit dem Paket nicht nur die Pädagogik-Studiengänge durch zusätzlichen (psychologischen) Stoff, sondern auch die Psychologie-Master durch zusätzlichen (pädagogischen) Stoff gesprengt zu werden drohten.

In der Kammerversammlung hieß es noch, man werde die Resolution auf dem 16. DPT nur einbringen, wenn dieser nicht von selber diesbezüglich initiativ werde. Wohl auf Initiative des Vorstandes und einiger Delegierter wurde daraus mittlerweile ein bereits vorab gestellter Antrag an den Vorstand der BPTK für den Deutschen Psychotherapeutentag am 8. Mai. Ziel ist die beschleunigte Herbeiführung eines DPT-Beschlusses zum OPK 'Ein-Beruf-Paket' (Antrag 1 zu TOP 6 des DPT). Ganz im Gegensatz dazu hatten übrigens die DGVT-Bundesdelegierten beschlossen, "dass es ein Ziel beim DPT sein soll, den zeitlichen Druck zu verringern und auf Abstimmungen einzelner Antrags-Abschnitte Schritt für Schritt zu plädieren." Wenn Sie diese Zeilen hier lesen, dürfte diese Sache zwar längst gelaufen sein. Wir hoffen, dennoch ist diese kleine Retrospektion hinter die Kulissen unserer Berufspolitik mal ganz interessant.

Bewusst mit heißer Nadel gestrickt wurde die „Richtlinie für die Eintragung in eine Sachverständigenliste“ der OPK, denn der Andrang zur Fortbildung als Forensischer Sachverständiger sei unerwartet groß. Und da der Kernbereich (Behandlung F1-9-Diagnosen) nicht berührt ist, sei hier eine Weiterentwicklung und Differenzierung unserer Fachkompetenzen wünschenswert. Wie machen die anderen so was? Bei den Ärzten gibt es Spezialisierung durch Gebiets- und Bereichs-Weiterbildungen. Nur bei uns Psychologischen Psychotherapeuten seien Spezialisierungen durch das Sozialrecht definiert, nicht durch die Profession selbst. Das will man ändern, durch regulierte Zusatzqualifikationen. Damit hofft man, durch das Berufsrecht das Sozialrecht zu beeinflussen. Im Gegensatz zur curricularen Weiterbildung sei gemäß sächsischem Heilberufekammergesetz eine berufsbegleitende curriculare Fortbildung nicht durch das Sozialministerium genehmigungspflichtig. Die Kammer selber könne solche Titel vergeben, die allerdings nicht geschützt seien. In diesem Sinne wurde eine "Richtlinie zur Eintragung in die Sachverständigenliste" vorgestellt. Wer in diese Liste eingetragen sein will, muss eine in dieser Richtlinie spezifizierte Fortbildung nachweisen. Diese ist modular, der Anhang zur Richtlinie spezifiziert die Module Straf- und Strafvollstreckungsrecht, Glaubhaftigkeit und Zeugenaussage, Familienrecht und KJHG, Sozialrecht, Zivil- und Verwaltungsrecht. Ein nachfolgendes Praxismodul regelt die Prüfung via dreier dann selbst zu erstellender Gutachten. Wichtig zu erwähnen sind noch die Übergangsvorschriften: wer bereits amtlich verwertete Gutachten in nennenswertem Umfang erstellt, kann 10 Stück anonymisieren, drei davon sind komplett einzureichen und werden einer eingehenden Prüfung unterzogen, bevor man

ebenfalls in die Liste, spezifiziert für das jeweilige Fachgebiet, aufgenommen wird. Die Kammer will mit dieser bei einer Enthaltung angenommenen Richtlinie nun erste Erfahrungen sammeln und sie bei Bedarf später feinjustieren.

Die neue Koordinatorin der Länderarbeit in der Geschäftsstelle, Frau Fischer, führte in das Thema: 'Abrechnungsgenehmigung für Zweitverfahren' ein. Hierzu gebe es ein Schreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aus dem Jahre 2004, das zur Handhabung der Gesetzeslage mildernde Empfehlungen ausspricht. Neben 400 Stunden Theorie sollen 600 Stunden Behandlung und 150 Stunden Selbsterfahrung (nur nicht bei TiefenpsychologInnen) absolviert werden, ohne dass eine staatliche Prüfung abgelegt werden müsse. So hielten es bislang auch Brandenburg und Thüringen, in Mecklenburg-Vorpommern sei es schon schwieriger, dort werde abhängig vom Ausbildungsinstitut über die Genehmigung entschieden. In Sachsen soll sogar ein eindeutiger Fachkunde-Nachweis gefordert werden. Der Beschlussvorlage von Vorstand und Frau Busse-Engelhardt stimmte die Kammerversammlung geschlossen zu. Mit ihr wurde der Vorstand beauftragt, die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines zweiten Therapieverfahrens zu prüfen und ein Konzept für eine entsprechende Fort- bzw. Weiterbildung zu erarbeiten, denn dies sei zu allererst eine berufsrechtliche Frage, über die unsere Kammern die Hoheit haben solle.

Unser Geschäftsführer Herr Jacknau, berichtete vom Stand der Vorbereitungen zum ersten 'Ostdeutschen Psychotherapeutentag', der vom 25.-26.3.2011 im Hygiene-Museum Dresden stattfinden soll. Das Thema lautet "Psychische Gesundheit", es soll Workshops, Symposien und Vorträge geben. Die Teilnahmegebühr wird für OPK-Mitglieder ungefähr bei 200 € liegen, es wird aber auch Tages- und Abend-Karten geben. Merken Sie sich diesen Termin doch schon einmal vor!

Für den Forschungsausschuss stellte Herr Peikert erste Ergebnisse aus der Versorgungsstudie der OPK vor, die Datenerhebung wurde mit einer fast 70-prozentigen Rücklaufquote erfolgreich beendet. Fast die Hälfte der Teilnehmenden hatte den Fragebogen online bearbeitet, der Entwicklungsaufwand hierfür hat sich allein über das eingesparte Porto gelohnt. Im ersten Schritt wurden die Repräsentativität der Stichprobe sowie die Plausibilität der Daten erfolgreich überprüft. Wegen der von den TeilnehmerInnen relativ selten preisge­gebenen Postleitzahl werden wir allerdings keine echte Versorgungs-Landkarte erstellen können. Ersatz­weise kann aber gut nach Versorgungsregions-Typen differenziert ausgewertet werden. Man darf gespannt auf erste Ergebnisse sein, die unseren Mitgliedern über eine Veröffentlichung im Psychotherapeuten-Journal noch dieses Jahr zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Forschungsausschuss will möglichst noch Vergleichsdaten zu einigen Aspekten (z.B. Ost/West) beschaffen.

Zu guter Letzt folgten die Berichte aus den weiteren Ausschüssen, die diesmal nicht viel Neues ergaben, so dass mit dem Tagesordnungspunkt 'Sonstiges' und einem Veranstaltungshinweis auf einen BPtK-Workshop zu 'Sektorenübergreifender Qualitätssicherung' im September in Berlin geschlossen wurde.

Die nächste Kammerversammlung im Herbst 2010 wird in Potsdam stattfinden, dorthin sollen Neuapprobierte als Gäste geladen werden. Zu diesem Zeitpunkt werden dann auch die Vorbereitungen für die nächsten OPK-Kammerwahlen im Jahre 2011 anlaufen.

Jürgen Friedrich und Wolfgang Pilz


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