Bericht aus den Gremien
1. Neues aus der LAKO
Die Landeskonferenz der Richtlinienpsychotherapieverbände Bayern (LAKO) traf sich am 6.10.2010 in München. Eine positive Nachricht erfreute alle Anwesenden: Der § 87 Abs. 2e SGB V wird nicht zum 1.1.2011 umgesetzt, sondern für weitere zwei Jahre ausgesetzt. Dieser Paragraf sieht vor, dass in Versorgungsgebieten (in der Regel Städte oder Landkreise) bei einer Unterversorgung ein Honorarzuschlag und bei Überversorgung ein Honorarabschlag bei ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen zu erfolgen hat (siehe Kasten). Für Psychotherapeuten hätte dies bedeutet, dass bei nomineller Überversorgung mit einem Versorgungsgrad größer als 110 %, aber kleiner als 150 % ein Honorarabschlag von -9,5 % erfolgt und bei einer Überversorgung mit einem Versorgungsgrad größer/gleich 150 % ein Honorarabschlag von -19 % erfolgt.
Die nominelle „Überversorgung“ bezieht sich bekanntlich auf die Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinien. Darin wird als Standard für die „Normalversorgung“ der durchschnittliche bundesweite Versorgungsgrad definiert, der unmittelbar nach In-Kraft-Treten des Psychotherapeutengesetzes zum 1.1.1999 festgestellt wurde. Mit Versorgungsgrad ist wiederum die bevölkerungsbezogene „Dichte“ von niedergelassenen PsychotherapeutInnen gemeint, geschichtet nach unterschiedlich dicht bevölkerten Regionen. Der „Versorgungsgrad“ hat somit herzlich wenig mit dem Versorgungsbedarf der Bevölkerung zu tun und ist – insbesondere für die Frage der Versorgung der Bevölkerung mit Psychotherapie irreführend. Darauf ist gegenüber der Politik schon oft hingewiesen worden. Da sich die Situation bei den anderen schon seit vielen Jahren bestehenden Arztgruppen aber anders darstellt und man dort cum grano salis von einer gewissen Entsprechung beider Größen ausgehen kann, wird diese Besonderheit der PsychotherapeutInnen geflissentlich ignoriert (zum Schaden der PsychotherapiepatientInnen; und bezogen auf die Abschläge natürlich auch zum Schaden der PsychotherapeutInnen). |
Es ist nur zu hoffen, dass dieser unsägliche Paragraf, der für Kolleginnen und Kollegen vor allem in Ballungsgebieten, in denen der Versorgungsgrad weit über 200 % liegt, endlich gestrichen wird, da ein Honorarabschlag von 19 % existenzbedrohend wäre.
„Psychotherapeuten an Schulen“ - so nennt sich ein Pilotprojekt, das von der KV Bayern, der AOK und weiteren Krankenkassen unterstützt wird und seit April 2010 an einer Grundschule in Baldham bei München läuft. Das Projekt richtet sich an Grundschüler und -schülerinnen, die in psychotherapeutischer Behandlung sind. Die Integration der Psychotherapiestunden in den Schulalltag verspricht Vorteile für Schüler, Eltern, Lehrer und Psychotherapeuten.
Einige Vorteile sieht der Schulleiter darin, dass die Psychotherapiestunden regelmäßig stattfinden, die Konzentration tagsüber besser sei als nach einem langen Schultag und die Freizeit nicht länger eingeschränkt werde. Auch für die Eltern entstehen dadurch deutliche Erleichterungen, da die Anfahrt zum Psychotherapeuten entfalle.
Veronika Schwemmer, Psychologische Psychotherapeutin, die das Projekt mitinitiierte und an der Schule einen eigenen Therapieraum hat, berichtete, dass sie in letzter Zeit die Erfahrungen machte, dass Kinder ihre Therapien immer öfter in den Abendstunden oder am Wochenende wahrnehmen müssen. Auch der zunehmende Ausbau von Ganztagsschulen in Bayern lasse da keinen Spielraum mehr. Rudi Bittner (PP) und KVB-Bereichsvorstand Psychotherapeuten, betont: „Wir müssen die psychotherapeutische Versorgung dem sozialen Wandel und den Veränderungen der gesellschaftlichen Strukturen anpassen.“
Von Seiten einiger KJP wird aber auch Kritik an dem Modellprojekt geäußert, da der Datenschutz und die Schweigepflicht bei den betroffenen Kindern nicht mehr im gewünschten Maße gewährleistet werden kann. Es bestehe auch die Gefahr, dass die Kinder, die aus der Klasse heraus zu ihrer Psychotherapie gehen, stigmatisiert werden könnten.
Grundsätzlich handelt es sich hier um ein interessantes Pilotprojekt, und es wäre sicher sinnvoll, noch weitere Modellschulen sowie Psychotherapeuten zu gewinnen, damit eine sorgfältige Evaluation durchgeführt und repräsentative und aussagefähige Ergebnisse erzielt werden können.
Herr Bachl (AOK-Bayern), der dieses Projekt unterstützt, wies in diesen Zusammenhang darauf hin, dass 0,01 % der Gesamtvergütung für spezielle Ideen zur Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung bereitgestellt werden.
Bei der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen 20%-Quote für KJP wurde in Bayern nun endlich die erste Hürde genommen und nach der Besetzung des letzten freien KJP-Sitzes bis zum Erreichen der 10%-Hürde, im Landkreis Lichtenstein, kann nun der nächste Schritt erfolgen und es werden weitere Sitze ausgeschrieben.
2. Neues aus und von der KVB: Elterntraining bei Kindern mit Angststörungen
Seit dem 1.10.2010 ist ein „Vertrag zur Versorgung von Kindern mit Angststörungen und deren Eltern“ mit allen bayerischen Krankenkassen in Kraft. Diese Vereinbarung sieht eine Vergütung von Elterntrainings bei Kindern mit der Diagnose F40 und F41 vor. Ziel ist es, die Eltern von Kindern mit Angststörungen über die Diagnose, deren Bedeutung sowie Implikationen für den Alltag in Gruppensitzungen aufzuklären. Diese Vereinbarung können Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiater sowie Psychotherapeuten und Ärzte mit einer Genehmigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen abrechnen.
Das Elterntraining kann aus vier Einheiten bestehen. Es können bis zu vier Elternabende im Rahmen des Elterntrainings durchgeführt werden. Der Elternabend dauert 100 Minuten, und es müssen mindestens vier und können maximal acht Elternteile anwesend sein bzw. können abgerechnet werden. Pro Person werden 30 € vergütet. Dies erfolgt außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung und außerhalb der zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen. Zum Abschluss des Trainings ist den teilnehmenden Eltern ein anonymisierter Fragebogen auszuhändigen, mit dem die Umsetzung der Maßnahme evaluiert werden soll.
KV-Wahlen 2010
Vom 16. bis zum 24. November finden in Bayern KV-Wahlen statt. Die DGVT ist eine Listenverbindung eingegangen, die Liste nennt sich Psychotherapeuten-Bündnis. Unser Kandidat auf der Liste ist Willi Strobl, stellvertretender Landessprecher der DGVT Bayern. Willi Strobl ist KJP und in Ingolstadt in eigener Praxis tätig. Informationen über die Ziele der Liste 2 Psychotherapeuten-Bündnis können auf der Homepage www.psychotherapeuten-bündnis.de nachgelesen werden. Der Homepage können auch die Termine der verschiedenen Wahl-Veranstaltungen entnommen werden.
3. ADHS-Vertrag Bayern: Kommt – kommt nicht … was denn nun?
Der BKK-Landesverband Bayern (Betriebskrankenkassen) ist im Frühsommer an die Psychotherapeutenkammer (PTK) Bayern herangetreten, um für Bayern einen Versorgungsvertrag für Kinder und Jugendliche mit der Diagnose ADHS abzuschließen. Zusammen mit der PTK Bayern, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und dem Verband der Kinder- und Jugendpsychiater wollte die BKK die Versorgung und die Versorgungsqualität für Kinder mit ADHS verbessern. Analog zum bereits bestehenden Vertrag in Baden-Württemberg sollten auch in Bayern die Leistungen außerhalb des RLV (Regelleistungsvolumen) bzw. der zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen vergütet werden.
Dem ADHS-Team muss ein Kinder- und Jugendarzt, ein Kinder- und Jugendpsychiater und ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut angehören. Das Team muss sich mindestens viermal im Jahr treffen. Im Rahmen dieser Treffen sollen die eingeschriebenen Patienten besprochen und das multidisziplinäre Vorgehen koordiniert werden. Für jeden Patienten gibt es einen „Fallführer“. In der Regel ist es derjenige, über den die Patientenaufnahme lief und bei dem der Patient eingeschrieben ist.
Die maximale Vergütung je Patient und Jahr beträgt € 1.200. Im Rahmen dieses Vertrages werden diagnostische Leistungen, Gruppentherapie mit den Patienten und deren Eltern sowie die Koordinationstätigkeiten außerhalb der Richtlinienpsychotherapie vergütet. Bei komorbiden psychischen Störungen kann zu deren Behandlung auch eine Richtlinien-Psychotherapie durchgeführt werden. Diese Leistungen können auch von nichtapprobierten Fachkräften durchgeführt werden (z.B. Sozialpädagogen oder Psychologen). Dies ist für KJP und PP sicher ein interessantes Moment, da sich dadurch für einige der Kolleginnen und Kollegen Möglichkeiten eröffnen, die in Richtung der Sozialpsychiatrievereinbarung (SPV), wie sie Kinder- und Jugendpsychiater durchführen können, gehen.
Im Oktober kam dann jedoch vom BKK-Landesverband Bayern die Nachricht, dass derzeit weitere Verhandlungen nicht mehr stattfinden. Was war geschehen? Das Bundesversicherungsamt hat die Diagnose ADHS ab 1.1.2011 aus dem Katalog des aktuellen morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches relevanter Erkrankungen (Morbi-RSA) entfernt. Das bedeutet für die Krankenkassen, dass sie für jeden Versicherten mit dieser Diagnose statt € 1.335 ab dem 1.1.2011, nur noch € 1.052 erhalten. Geht es hier etwa nur ums Geld oder doch um eine Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS-Diagnose? Es wird sich zeigen, welche Prioritäten die BKK setzt.
Willi Strobl
DGVT-Stammtisch Nordbayern
In Nordbayern haben wir zur Verbesserung des Kontaktes zu unseren Mitgliedern einen DGVT-Stammtisch ins Leben gerufen. In Erlangen findet für Nordbayern der Stammtisch jeden ersten Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr statt. Es sei auch hier nochmals zu einer regen Teilnahme aufgerufen.
Am 7. Oktober 2010 fand der Stammtisch das erste Mal in der Psychotherapeutischen Praxis Höppner/Mugele in Erlangen statt. Es nahmen Vertreter verschiedener Berufsgruppen teil (PP, KJP, AusbildungsteilnehmerInnen, Studierende). Es gab aktuelle Informationen über die Aktivitäten der DGVT und zu berufspolitische Themen. Diskutiert wurde u.a. über die Musterweiterbildungsordnung.
Es zeigte sich ein einstimmiges Votum gegen eine Weiterbildungsordnung mit Weiterbildungsmöglichkeiten in systemischer Therapie, Psychoanalyse oder Tiefenpsychologie.. Zunächst sei das Angebot ja sehr verlockend und eröffne scheinbar ganz neue Möglichkeiten. Doch bereits jetzt könne sich jeder in dieser oder jener Richtung fortbilden. Für approbierte Kollegen mit Vertiefung in Verhaltenstherapie bestünde schon heute die Möglichkeit, über Fortbildungen die Abrechnungsgenehmigung in Analyse oder Tiefenpsychologie zu erwerben und dabei Fortbildungspunkte zu erwerben. Auch über andere Fortbildungen könnte spezialisiertes Wissen erworben werden (z.B. zum Schmerztherapeuten).
Eine umfangreiche Weiterbildungsordnung berge dagegen vielmehr die Gefahr, dass die Approbation abgewertet werde und die neu approbierten Kollegen nur noch mit einer bestimmten zusätzlichen Weiterbildung Patienten mit einer bestimmten psychischen Störung behandeln dürften bzw. die approbierten Kollegen ohne entsprechende Weiterbildung weniger Geld für ihre Arbeit bekämen. Sicher gebe es für langjährig Berufstätige Übergangslösungen, und es treffe wohl hauptsächlich die „frisch“ Approbierten. Doch von denen gebe es dann sicher immer weniger, da kaum noch einer nach einer langjährigen Ausbildung zum PP oder KJP noch eine mindestens noch einmal so lange Weiterbildung absolvieren will, um endlich mit Patienten bei angemessener Bezahlung arbeiten zu dürfen. Schließlich würde sich der eigene Berufsstand durch seine Regelungswut selbst abschaffen. Das Gegenteil also von dem, was die Befürworter einer umfangreichen Weiterbildungsordnung ins Feld führten.
Es sei dafür zu plädieren, dass die Entscheider sich wirklich alle langfristigen potentiellen Konsequenzen ihres Handelns vor Augen führten und der Unentschlossene die Motive der stärksten Befürworter einer umfangreichen Weiterbildungsordnung er- und hinterfragen möge. So sei die Frage erlaubt, wer alles kurzfristig davon profitiert, wenn es schließlich für die Behandlung jeder Störung einer spezifischen Weiterbildung bedarf.
Auch wurde kurz darüber gesprochen, ob die Entscheidung für einen Beruf Psychotherapeut mit zwei Spezialisierungen oder die Beibehaltung zweier Berufe PP und KJP zu befürworten sei. Hier wurde v.a. die Angst um die weitere Verschlechterung der Versorgungssituation für Kinder und Jugendliche ins Feld geführt und für den Erhalt des KJP bisheriger Prägung plädiert.
Aufgrund der Teilnahme mehrerer Berufsgruppen gab es u.a. auch Fragen zur Anregungen zur Verbesserung der Situation von Ausbildungsteilnehmern und Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgungssituation von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen durch bessere Vernetzung mit anderen Berufsgruppen auch außerhalb des KV-Systems (z.B. ADHS- Coach).
Insgesamt war es ein sehr gelungener erster DGVT-Stammtisch mit einem breiten Spektrum an Themen.
Anselm Mugele
Aus der Kammer
Der Landespsychotherapeutentag am 9.10.2010 in München-Gasteig stand unter dem Motto „Innovationen in der Psychotherapie“. Ca. 400 TeilnehmerInnen waren dabei und konnten mehrere sehr interessante Vorträge hören: Lothar Wittmann (über neue Versorgungsformen – abgedruckt in VPP 4/10), Johannes Lindenmeyer (neue Behandlungskonzepte in der Suchttherapie), Gitta Jacob (Schematherapie nach Young), Claudia Subic-Wrana (Mentalisation Based Treatment) und Willi Butollo (Psychotherapie 2050). Dazwischen gab’s viel Raum für Gespräch und Diskussion und abschließend noch „Faszinierende Experimente“ und „Mentale Magie“ mit Toni Forster. Die Veranstaltung war gut besucht, auch von Vertretern anderer Kammern und der Politik sowie von Verbänden, und damit sicher auch ein gutes Schaufenster der Kammer und der modernen Psychotherapie.
Fachtagung Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt. Auf Wunsch und in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit führte die Kammer unter weiterer Beteiligung von AOK Bayern und BKK Bayern diese Fortbildung durch. Es waren ca. 200 Führungskräfte, Entscheider und Betriebsärzte gekommen, und damit konnte die Zielgruppe ziemlich genau erreicht werden. Wichtig war es, die Bedeutung der betrieblichen Wirklichkeit für Entstehung und Verlauf psychischer Störungen und insbesondere die Interventions- bzw. Präventionsmöglichkeiten in diesem Bereich aufzuzeigen, was auch recht gut gelang. Die Präsentationen dieser Veranstaltung wie auch die vom Landespsychotherapeutentag können von der Kammer-Homepage heruntergeladen werden.
Verschiedene Veranstaltungen werden inzwischen speziell für angestellte KollegInnen organisiert. Das Seminar „Kernkompetenzen für Leitungsfunktionen“ wird wegen der starken Nachfrage im Frühjahr 2011 nun im Januar 2011 erneut angeboten, ebenso ein Aufbaukurs. Auch zur Psychoonkologie und Palliativversorgung gibt es Veranstaltungen. Schließlich auch eine gemeinsame Veranstaltung mit der Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung „Kinder psychisch kranker Eltern“ im Mai 2011. Schließlich ist der zweite Angestelltentag der Kammer für den 4.3.2011 geplant!
Regelmäßig werden von Vertretern der Kammer, meist von Präsident oder Vorstandsmitgliedern, nicht selten auch von Mitarbeitern der Geschäftsstelle oder anderen Delegierten, Termine mit anderen Verbänden, mit Politikern, Ministerien, Krankenkassen oder anderen Institutionen wahrgenommen. Dies sind häufig repräsentative Aufgaben, gelegentlich auch pseudo-wichtige Abstimmungsgespräche (z.B. Runde Tische). Die Kammer bemüht sich, solche Termine zu nutzen, um Kontakte zu bahnen und zu pflegen, die dann bei passender Gelegenheit auch genutzt werden können, um Ziele der Kammer zu erreichen oder auch nur, um an interessanten oder wichtigen Entwicklungen beteiligt zu werden.
Heiner Vogel
Umsetzung der KJP-Mindestquote in Bayern – es geht endlich weiter!
Einem Pressebericht der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) können wir dieser Tage die Erfolgsmeldung entnehmen, dass sich „die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern im vergangenen Jahr leicht verbessert hat“ und dass diese Entwicklung nun mit zusätzlichen Niederlassungsmöglichkeiten weiter fortgesetzt werden soll (aerzteblatt.de vom 12.11.2010).
Es ist zutreffend, dass sich im Laufe dieses Jahres etwas bewegt hat und – immerhin - 12 neue KJP-Sitze in ganz Bayern ausgeschrieben wurden. Mittlerweile konnten auch alle Sitze besetzt werden. Im November sind nun endlich die weiteren Ausschreibungen zur Erhöhung auf die 20 %-Quote veröffentlicht worden (evtl. bis zu 50 neue Sitze).
Zutreffend ist aber auch, dass seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Umsetzung der KJP-Mindestquote mehr als ein Jahr vergangen ist und ein Abschluss des Verfahrens ist noch lange nicht in Sicht. Allerfrühestens im kommenden Februar werden einige weitere (wenige) Sitze angetreten werden können. Und man muss bedenken, dass auch der GBA – genauso wie die beteiligten KVen – keinesfalls freiwillig oder aufgrund höherer Einsicht zu der o.g. Regelung kamen. Vielmehr gingen ihr jahrelange Darlegungen der eklatanten Versorgungsdefizite für Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen voraus und schließlich mussten GBA und KVen erst durch ein Bundesgesetz zu diesen neuen Niederlassungsmöglichkeiten gezwungen werden (siehe die verschiedenen Berichte in früheren Ausgaben der Rosa Beilage).
Die Dauer des Verfahrens lässt erahnen, von welchem politischen Willen die Umsetzung der Mindestquote durch die KVen getragen ist, die nach dem Gesetz eigentlich den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen haben. Wenn die KVB den KJP Niederlassungsmöglichkeiten schon früher hätte ermöglichen wollen, dann hätte sie das längst tun können. Im Wege der Sonderbedarfszulassung wäre die Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Bayern schon längst nachhaltig zu verbessern gewesen, auch ohne gesetzliche Mindestquote. Wie aber auch immer, jetzt ist es endlich so weit und wir hoffen, dass sich die Versorgung der Kinder und Jugendlichen nun wirklich verbessert.