Am 25. September 2009 fand in Erfurt die sechste Delegiertenversammlung der OPK statt; es war die erste, die außerhalb Sachsens stattfand. 34 der 35 Delegierten waren anwesend. Der Rechenschaftsbericht zum Jahr 2008 wurde einstimmig angenommen, er entsprach in vielen Bereichen der ursprünglichen Haushaltsplanung. Die Reisekosten der Delegierten und die Aufwendungen für EDV / Büro fielen höher aus als geplant, andererseits entfielen Ausgaben für den Psychotherapeutenausweis und die Fortbildungsverwaltungs-Software. Als einzige Psychotherapeutenkammer konnte die OPK alle Fortbildungs-Zertifikate rechtzeitig an die KV weiterleiten - vielleicht gerade weil sich die Geschäftsstelle mit Post, Papier und Überprüfung mit den eigenen Augen traditioneller Mittel bediente. Man kann übrigens auch Zwischenbescheide erhalten, z. B um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Erwähnenswert ist noch, dass die „Schläfer“ in den Mitgliederdateien der OPK inzwischen aufgearbeitet sind. Aktuell hat die OPK etwas über 2400 Mitglieder.
Tätigkeiten des Vorstandes
Der Vorstand war weiterhin auf, an und in unterschiedlichen Ebenen, Orten, Gremien aktiv, um zu informieren, sich und uns Psychotherapeuten im Gespräch zu halten, den Beitrag der Psychotherapeuten zur medizinischen Versorgung zu betonen und den Kontakt zu den Mitgliedern zu halten. Dieses beständige Tun lässt sich schwer an konkretem Output messen, es ist aber letztlich unverzichtbar, um die gemeinsame berufspolitische Sache am besten voranzubringen. Beispiele dafür aus den letzten Monaten waren die Teilnahme am Frühlingsfest der Heilberufekammern in Dresden, das Symposium zu Psychotherapie im Kontext Organtransplantation und Organspende in Jena und die Informationsveranstaltungen für die Kammermitglieder in diversen Bundesländern im jährlichen Turnus. Die dort beworbene curriculare Fortbildung zum Forensischen Gutachter soll bald in Eigenregie beginnen und den Erwerb eines führbaren Zusatztitels ermöglichen.
Im gemeinsamen Beirat mit den Ärztekammern wurde die wechselseitige Anerkennung der Fortbildungszertifikate beschlossen. Die gegenseitige Anerkennung der als Ausbilder (DozentInnen, SupervisorInnen) tätigen Mitglieder konnte nicht erreicht werden, da in der Ärzteschaft weiterhin die Doktrin „Ärzte bilden Ärzte aus“ überwiegt. Dennoch will der Vorstand eine SupervisorInnenliste zur Orientierung ärztlicher Ausbildungsleitungen erstellen. Interessant ist, dass es in den Berufsordnungen der Ärztekammer und der Psychotherapeutenkammer neben vielen Gemeinsamkeiten gewichtige Unterschiede bei den Regeln zur Abstinenz gibt.
Weiter-Bildung?
Der Vorstand will die Möglichkeit schaffen, weitere Qualifikationen zu erwerben, die - ähnlich einer Facharztweiterbildung - ankündigungsfähig wären. Eine künftige Weiterbildungsordnung sollte möglichst bundesweit einheitlich erstellt werden, hier wäre ein Alleingang der OPK unseres Erachtens kontraproduktiv. Bislang wurden lediglich für die Weiterbildung Neuropsychologie Kriterien für den Titelerwerb verabschiedet.
Einen Mittelweg zwischen „kleiner“ Fortbildung und „großer, komplexer“ Weiterbildung könnten curriculare Fortbildungen darstellen. Hier könnten die Kammern selber Kriterien festlegen, für welche Bereiche ein wie gestaltetes und durchlaufenes Curriculum dazu geeignet ist, einen hierdurch erworbenen Titel zu führen. Derzeit ist für folgende Bereiche geplant, Curricula festzulegen: Psychotraumatologie, Psychotherapie bei somatischen Erkrankungen sowie für Sachverständigentätigkeit. Während zum ersten Bereich anzumerken ist, dass unsere Approbation die Behandlung aller F-Diagnosen bereits abdeckt, erscheint insbesondere der letzte Bereich auch für KJPs attraktiv. Bislang wurde Sachverständigentätigkeit hauptsächlich im Kontext der Forensik gesehen, seitens der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wurde zu wenig rezipiert, dass sie insbesondere gegenüber Jugendämtern beim § 35a SGB VIII (KJHG) zu wichtigen Ansprechpartnern hinsichtlich Sachverständigentätigkeit werden können. Die Präsidentin stimmte prinzipiell der Meinung zu, dass über solche Weiterbildungen die Delegiertenversammlung mitentscheiden sollte. Doch zumindest als Fortbildung ist ein „Grundlagenmodul Sachverständigentätigkeit“ schon auf dem Weg und soll vom17.-21. Mai 2010 in Machern beginnen.
Bitte schon mal vormerken!
Ein weiterer Termin ist der 25. März 2011, da beginnt der 1. Ostdeutsche Psychotherapeutentag „OPT 2011“ im Hygiene-Museum Leipzig. Zum Leitthema ‚Psychische Gesundheit’ werden u. a. Hr. Brähler und Fr. Renneberg referieren, es soll auch Workshops geben. Wir freuen uns und warten gespannt.
Vom Vorstand geplant sind schon bald auch Infoveranstaltungen für PiAs, so am 2.12.09 in Dresden. In den 5 Ländern sollen ebenfalls Veranstaltungen zum Berufsrecht (Dokumentations- und Auskunftspflichten) stattfinden, z. B. in Rostock am 24.2.2010 oder in Leipzig am 5.3.2010.
Umsetzung der 20 %-Quote für KJP-Sitze
Nach der Verabschiedung des entsprechenden Bundesgesetzes hatten Viele neue Zulassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erwartet. Allerdings hat der gemeinsame Bundesausschuss eine gesetzeskonforme Umsetzungsrichtlinie bislang zu verhindern gewusst, so dass bis heute kein einziger KJP auf der Basis des neuen Gesetzes zugelassen werden konnte. Aktuell hat das Bundesgesundheitsministerium bzgl. der Umsetzung kritische Rückfragen an den G-BA gestellt (auch zur sog. 10%-Fessel), was dieser für weiteren Aufschub bezüglich. der Umsetzungsrichtlinie nutzen kann. Dieses Geschehen kann derzeit weder durch den Vorstand der OPK noch durch den der BPtK beeinflusst werden.
Aktueller Stand Versorgungswerk
Das Versorgungswerk wird wohl kommen und das Warten wird sich gelohnt haben. Die rechnerische Rendite beträgt momentan 4,08 %. Dem Beitritt der OPK zum Versorgungswerk Nordrhein-Westfalen stehen noch juristische Hürden im Weg. Ein Gutachten soll klären, ob hierfür in allen fünf OPK-Ländern Staatsverträge verabschiedet werden müssen, was einen großen Zeitaufwand bedeuten würde. Der Vorstand der OPK war bereits zur Vertreterversammlung des Versorgungswerkes geladen. Diese beschloss erfreulicherweise eine Beitragsminderung für junge PsychotherapeutInnen kurz nach der Niederlassung.
Kammerbeitrag konstant
Nach der Vorstellung des Haushaltsplanes 2010 wurde der Kammerbeitrag in gleicher Höhe wie im Vorjahr fortgeschrieben. Erst in der nächsten Legislaturperiode will der Vorstand eine neue Beitragsordnung zur Abstimmung stellen. Als Delegierter kann man kaum beurteilen, ob es Effizienzreserven gäbe. Unklar blieb z. B., wie viel Ersparnis von der Übernahme der Mitgliederverwaltung in die eigenen Hände zu erwarten ist. Aber auch für Verfechter niedrigerer Kammerbeiträge erscheint in der gegenwärtigen gesundheits- und sozialpolitischen Landschaft – und vor dem Hintergrund gestiegener Honorare der Niedergelassenen - eine berufspolitisch aktive Kammer wichtiger als eine Beitragssenkung. Sollten Sie anderer Ansicht sein, so wären wir für Rückmeldung und Diskussion dankbar.
Künftig soll die Kammerarbeit auf Länderebene intensiviert werden, mehr Kontakte sollen vor Ort gepflegt werden. Eine neue Personalstelle soll dies ermöglichen.
Aus den Ausschüssen und Kommissionen
Viele Delegierte der Kammerversammlung sind in Ausschüssen und Kommission auf OPK- oder Bundesebene aktiv. Der OPK- Ausschuss für Fort- und Weiterbildung traf sich z. B. dreizehn Mal, er hat wohl das meiste an Tagesgeschäft zu bewältigen. 37 Veranstalter und 380 Veranstaltungen waren 2009 zu zertifizieren. Seine Mitglieder engagieren sich für die Etablierung curricularer Fortbildungen sowie für die künftige Zertifizierung von Ausbildungs-Supervisoren, was die Ausschuss-Zuständigkeiten weiter ausdehnen würde.
Nun sei kurz auf den Bericht des Ausschusses der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eingegangen. Man wünscht sich mehr Aktivitäten des Vorstandes in Fragen der KJP-Quoten-Umsetzung und mehr Kammeraktivitäten in Sachen Kinderschutz. Laut Bericht befasse sich die Diskussion auf Bundesebene mit der Auswirkung von Ganztagsschulen auf ambulante Versorgungsangebote und den aktuellen Einschränkungen bei der Verordnung von Methylphenidat. Die Diskussion des Forschungsgutachtens auf Bundesebene zeige, dass sich hier tendenziell eine Mehrheit für den Erhalt von zwei Berufen ausspricht, da Bedenken bzgl. einer psychologischen Überformung der pädagogischen Zugangsvoraussetzungen bestehen. Wesentlich wird in der weiteren Diskussion sein zu spezifizieren, welche Inhalte ein qualifizierender Master aufweisen soll. Gerade hier bestehen Bedenken besonders seitens der pädagogisch qualifizierten KJPs gegenüber der Forderung des Forschungsgutachtens nach 150 ECTS psychologischer Inhalte.
Die Aktivitäten des Forschungsausschusses liegen allen OPK-Mitgliedern seit einigen Tagen in Form eines Fragebogens zur ambulanten Versorgung im Osten konkret auf dem Tisch. Wenn Sie ihn noch nicht ausgefüllt haben, tun sie es jetzt! Und zwar am besten im Internet, das spart Zeit und könnte die Kosten der Aktion unter 10.000 Euro drücken.
Die Arbeit des Satzungs- und Berufsordnungsausschusses konzentrierte sich auf die Novellierung der Wahlordnung und nötig gewordener Änderungen an der Geschäftsordnung, das Wichtigste siehe weiter unten.
Vortrag mit Zündstoff
Dr. Thomas Ruprecht, für Versorgungsmanagement zuständiger Arzt bei der TK in Hamburg, hielt am Abend des 25.9. einen Vortrag zur Versorgung psychisch Kranker aus Sicht der TK. Einige Daten aus diesem Vortrag bargen jede Menge Zündstoff für eine angeregte Diskussion.
Aus den 2005er Datensätzen der 7,2 Mio. TK-Versicherten hat er berechnet, dass psychische Störungen 10 % der Kosten ausmachten, AU-Tage zu 41 % mit F-Diagnosen einhergingen, wie auch 35 % aller ‚Arzt’-Patienten-Kontakte. Ambulante Psychotherapie kostete die TK 2006 180 Mio. €. Wir meinen, nicht eben viel angesichts der genannten Gesamtkosten von 17 Mrd. €. Verhaltenstherapie fand übrigens in 41 % der Fälle statt und verursachte 32 % der ambulanten Psychotherapie-Kosten. Unter den ca. 23 % ärztlichen Psychotherapeuten waren 7 % Verhaltenstherapeuten, von den 67 % Psychologischen Psychotherapeuten waren 60 % VTler.
Insbesondere wurde das Gutachterverfahren einer kritischen Revision unterzogen. Nur 40 % aller Anträge würden nach den Zahlen der TK überhaupt vom Gutachterverfahren erfasst, da die meisten KollegInnen für KZT vom Gutachterverfahren befreit sind. Umgekehrt werden überhaupt nur 4 % aller Anträge vom Gutachter abgelehnt, so dass das Gutachterverfahren aus der Sicht der TK ökonomisch nicht zweckmäßig erscheine. Unterstrichen wurde dies v. a. durch Zahlen über die Anzahl an Begutachtungen, die einzelne KBV-Gutachter durchführten - die Höchstzahl lag hier bei 3600 bearbeiteten Psychotherapieanträgen pro Jahr und Gutachter! In solch einem Fall dürften zumindest Zweifel angebracht sein, ob das Gutachterverfahren noch viel zur Qualitätssicherung beitragen kann.
Kritisch beleuchtet wurde auch die regional unterschiedliche Verteilung der Richtlinienverfahren - mit einem regionalen Überangebot an Psychoanalyse in der Nähe entsprechender Ausbildungsinstitute und bevorzugter Wohngegenden. Von derartigen Sorgen sind Kinderpsychotherapeuten in Sachsen-Anhalt sicherlich weit entfernt, ist doch nach wie vor der Versorgungsgrad in allen Richtlinienverfahren niedrig. Dr. Ruprechts Schlagworte werden mittlerweile ja sogar von großen Zeitungen genüsslich zitiert. So musste man in der Zeit-Online lesen: „Am Starnberger See ballen sich die Psychoanalytiker“ ...und etwas pauschaler: „Die Psychotherapeuten, insbesondere die ärztlichen Psychotherapeuten und ganz besonders die Psychoanalytiker, hinken hinter der Ärzteschaft her“, sagt Thomas Ruprecht von der Techniker Krankenkasse. „Es gibt einfach keine Qualitätssicherung in der Psychotherapie.“
Bei uns argumentierte Dr. Ruprecht etwas zurückhaltender, dass es bei der Versorgung von psychisch kranken Menschen in Deutschland zu einer erheblichen Fehlleitung von Ressourcen komme und machte dies unter anderem an folgenden im Vortrag mit Zahlen unterlegten Problemen fest:
Interessant war es schon, mal einen kritischen Krankenkassen-Blickwinkel auf die ambulante Psychotherapie-Versorgung kennenzulernen, wenn auch einige dieser scheinbar scharfsinnigen Schlussfolgerungen an der Versorgungswirklichkeit weit vorbeischießen. Interessant wäre eine separate Analyse der ostdeutschen Daten gewesen. Ob das am Ende des Vortrages vorgestellte TK-Konzept integrierter ambulanter Versorgung von chronisch schwer psychisch Kranken auch nur für einen Teil dieser Probleme Abhilfe zu schaffen vermag, muss an dieser Stelle offen bleiben.
Kammerwahl 2011 wirft ihre Schatten voraus
2011 finden die nächsten Wahlen zur Kammerversammlung der OPK statt. Eine modifizierte Wahlordnung hierfür wurde verabschiedet. Wesentlichste Veränderung gegenüber der ersten Wahl ist die Beschränkung auf reine Einzelpersonen-Kandidaturen durch die Abschaffung der bisherigen Möglichkeit von Gruppen-Wahlvorschlägen. Diese waren den uns allen sehr vertrauten Listenwahlen zum Verwechseln ähnlich, obwohl es sich doch um eine reine Personenwahl handeln sollte. Hierdurch entstandene Missverständnisse, Irrtümer und Irreführungen der WählerInnen sind nun zweifelsfrei ausgeschlossen. Auch das aktive Wahlrecht wurde gestärkt, man kann nun auch telefonisch Einträge im Wählerverzeichnis nachfragen, was bei der Entscheidung zur Kandidatur hilfreich sein kann. Bislang musste man dazu nach Leipzig fahren. Alle Bewerber erhalten eine einheitliche und kostenfreie Möglichkeit zugesichert, sich im Informationsblatt der OPK persönlich vorzustellen, mit vorab zugänglichen Regularien. Damit wird Wahlwerbung auch für Kandidaten ohne einen Verband im Rücken leichter.
Zur weiteren Diskussion des Forschungsgutachtens
Bis es zu einem Gesetzesvorhaben auf der Basis von Erkenntnissen aus dem Forschungsgutachten kommen wird, werden mit Sicherheit noch zwei bis drei Jahre vergehen. Keine/r der AusbildungsteilnehmerInnen, die bis dahin mit der Ausbildung beginnen, wird von möglichen Veränderungen betroffen sein. Mit anderen Worten: Man wird einige Zeit mit einer Vielzahl an Einzelentscheidungen bzgl. der Zulassung unterschiedlichster Studiengänge zur Ausbildung zu tun haben.
Innerhalb der Delegierten bestand über folgende Punkte relativ große Einigkeit:
· Die verfahrensorientierte Ausbildung soll beibehalten werden.
· Die Praktische Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung (Klinikjahr) soll curricular strukturiert werden, da bislang der Ablauf der Klinikzeit in unterschiedlichen Einrichtungen sehr verschieden ist.
· Die Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung soll ein Master sein. Seit der Abschaffung der Diplom-Studiengänge ist der Studieninhalt allerdings so unübersichtlich geworden, dass ein Master-Titel allein nicht mehr sicherstellt, dass die für eine Postgraduiertenausbildung nötigen Inhalte erlernt wurden, eine Curriculums-Mindestliste wird für nötig erachtet.
Der Vorstand hatte zuvor zu sechs Bereichen des Forschungsgutachtens in einem kurzen Thesenpapier Stellung genommen. Die Diskussion des Papiers erhielt während der Kammerversammlung breiten Raum. Die Verkürzung auf wenige Thesen erscheint hierbei problematisch. So ist die Forderung nach einem einheitlichen Master ohne eine Spezifizierung, welche Inhalte diese Master haben solle, blutleer und insofern wenig zielführend. Wenn diese notwendigen inhaltlichen Festlegungen letztlich dazu führen würden, dass die pädagogischen Master vom Zugang zur Psychotherapieausbildung ausgeschlossen werden, werden viele KJPler sich der Forderung nach einem einheitlichen Psychotherapeutenberuf kaum anschließen können.
Das Papier des Vorstandes fordert eine Beibehaltung des bisherigen Umfangs der Ausbildung bei gleichzeitiger Möglichkeit von Anerkennung früherer fachspezifischer Berufstätigkeit. Uns erscheint die bisherige Handhabung, wonach keine früheren Inhalte angerechnet werden können, günstiger, um nicht erneut Unzahlen von Einzelfallregelungen zu schaffen. Gleichzeitig tragen wir die pauschale Forderung, der Umfang der Ausbildung sollte beibehalten werden, so nicht mit, da momentan sehr viele Stunden der Psychotherapieausbildung inhaltlich unzureichend gefüllt sind (Freie Spitze, Klinikjahr) und die AbsolventInnen mit Psychologieabschluss immer wieder die Wiederholung von Inhalten aus dem Studium während der Theorieseminare beklagen.
Nach außen sollte unsere Berufsgruppe sich in diesen Fragen weder zerfleischen, noch die Vorlage der wissenschaftlichen Gutachter zerfleddern, auch wenn die interne Diskussion, in der mühsam um Konsens gerungen wird, in verschiedenen Gremien weitergehen wird. Der Nutzen des wiederholten Bearbeitens der gleichen Fragen ist für den Erkenntnisgewinn und das Finden identifikationsfähiger Empfehlungen aber letztlich doch hoch.
Die nächste Delegiertenversammlung der OPK findet in Machern bei Leipzig am 23. und 24. April 2010 statt, wie immer sind die Sitzungen für Kammermitglieder öffentlich.
Wir würden uns über Nachfragen oder Feedback zu den in diesem Bericht angerissenen Themen freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Pilz und Jürgen Friedrich