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Bericht der Landesgruppe Bayern (Rosa Beilage zur VPP 2/2011)


Delegiertenversammlung der Bayerischen Psychotherapeutenkammer

Bei der 18. Delegiertenversammlung der Bayerischen Psychotherapeutenkammer gab Nikolaus Melcop, Präsident der PTK Bayern, in seiner gewohnt eloquenten Weise einen Überblick über die aktuellen Themen. U.a. ging es um die Neugestaltung der Bedarfsplanung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Die derzeit gültige Bedarfsplanungsrichtlinie ist ein Anachronismus, die mit Inkraftreten des Psychotherapeutengesetzes wohl mehr aus der Not, als aus der Tugend geboren worden sind. Denn: Mit welcher Begründung kann gerechtfertigt werden, dass der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung auf dem Land neunmal geringer ist als in den Ballungszentren? Obwohl alle Versorgungsgebiete in Bayern, rein statistisch nach den behaupteten Bedarfszahlen, überversorgt sind, müssen Patienten im Durchschnitt 9,3 Wochen auf ein Erstgespräch und 19,6 Wochen auf den Beginn einer Psychotherapie warten. Auf dem Land sind es gar 23,6 Wochen.

Zum Abbau der vermeintlichen Überversorgung werde in derzeit kursierenden Überlegungen zum Versorgungsgesetz u.a. vorgeschlagen, die Anzahl der Psychotherapieplätze auf 100% abzubauen. Für München hieße das z.B., dass es 502 Sitze weniger gäbe.

Die Kammer fordert daher im geplanten GKV-Versorgungsgesetz:

  • eine prospektive integrierte Rahmenplanung
  • die Einbindung der Psychotherapeutenkammern in den Planungsgremien
  • die Anpassung der Bedarfplanungsrichtlinie sowie die Abschaffung des Demografiefaktors

Politisch ist die Kammer hier aktiv und versucht auf den verschiedensten Ebenen die Interessen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Geltung zu bringen.

Reform von Studium und Ausbildung

Die aktuelle Reform von Studium und Ausbildung stellt sich für viele junge Menschen, die den Wunsch haben, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut zu werden, als äußerst undurchsichtig dar. So sehen sich die Studenten in Bayern aktuell vor der Situation, dass es im Anschluss an den Bachelor-Abschluss nicht genügend Master-Studienplätze gibt. Bei der Delegiertenversammlung waren auch Vertreterinnen der Ludwig-Maximilians-Universität München anwesend, die eindringlich ihre prekäre Situation schilderten. Im Sommersemester verlässt der erste Bachelor-Jahrgang das psychologische Institut der Hochschule. Nur für ein Drittel der AbsolventInnen stehen Master-Studienplätze zur Verfügung. Die Studentenvertreterinnen baten hier die PTK um Mithilfe und um Intervention beim Bayerischen Gesundheits- und beim Wissenschaftsministerium. Vor dem Hintergrund des zu erwartenden hohen Versorgungsbedarfs ist im Rahmen der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes dringender Regelungsbedarf gegeben.

Dem Wunsch der bayerischen PiA nach Mitgliedschaft in der Kammer konnte bisher aus rechtlichen Gründen nicht nachgekommen werden. Es wird aber nach anderen Möglichkeiten gesucht, wie die PiA stärker in die Kammer eingegliedert werden können.

Es wurden 292 Neuapprobierte der Jahre 2009 und 2010 mittels Fragebogen befragt. Der Rücklauf betrug 53%. Die Kernergebnisse der Befragung: 86,5% der Befragten sind weiblich; 59% sind im Angestelltenverhältnis tätig; 39,1% sind selbständig. Bei 53,8% der Befragten besteht der Wunsch sich beruflich zu verändern; 36,5% suchen einen Kassensitz.

Einen „schlechten Stand“ hat die Psychotherapeutenschaft derzeit bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Bei Vorstands- und Gremienwahlen im Januar wurden die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus Führungspositionen ausgeschlossen.

10. Suchtforum

„Vom Tüchtigen zum Süchtigen … arbeitsmüde, erschöpft und ausgebrannt: Arbeiten bis die Helfer kommen“. Unter diesen etwas sperrigen Titel fand das 10. Suchtforum statt, bei dem die Kammer Kooperationspartner war. Zu den Themen Computer-, Spiel- und Kaufsucht wurden verschiedene Medieninterviews von Mitgliedern der Vorstandschaft gegeben.

Weiterbildungsordnung

Die Diskussion zu diesem Thema wurde kontrovers geführt: Die Mehrzahl der Delegierten hat ihre Argumente gegen eine Weiterbildungsordnung hervorgehoben. Die Approbation zum Psychotherapeuten stelle die Befähigung dar, alle psychischen Störungen, die mit Mitteln der Psychotherapie behandelt werden können, auch behandeln zu dürfen. Psychotherapeuten haben den fachlichen Status eines Facharztes. Eine Weiterbildungsordnung, die störungsspezifische Fachkenntnisse attestiert, werte die Approbation ab. Es sei daher nicht zielführend, die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeuten an Termini der ärztlichen Weiterbildungsordnung auszurichten, wie es die aktuell die Tendenz zu sein scheine.

PTK-Vizepräsident Bruno Waldvogel informierte über die Ergebnisse des Pilotprojektes „Anlaufstelle für Beschwerden zur Psychotherapie“, das von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) angeboten wurde. An dem Projekt beteiligten sich die Kammern Bayerns, Baden-Württembergs und Berlins. Das Pilotprojekt hat sich bewährt, so dass eine Fortsetzung des zum 31.12.2010 ausgelaufenen Projektes derzeit verhandelt wird.

„Die Kasse stimmt“, mit diesen drei Worten ist die finanzielle Situation der PTK Bayern am besten zu beschreiben. Und so war die Zustimmung der Delegierten zum Kassenbericht und die Entlastung des Vorstands am Ende der Sitzung reine Formsache.

Willi Strobl


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