GK II im Jahr 2011 hatten der Verband Psychologischer Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen (VPP) im BDP und die Vereinigung der analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP) als turnusgemäß gastgebende Verbände.
Man tauschte sich aus über die bestehenden Selektivverträge und sah in Anbetracht dessen, dass sich die Entwicklung und der Abschluss von Selektivverträgen auf die gesamte Berufsgruppe der PsychotherapeutInnen auswirken, die Notwendigkeit, Mindeststandards für die Vertragsgestaltung solcher Verträge zu vereinbaren (siehe hierzu die konsentierten Essentials zur Vertragsgestaltung bei neuen Versorgungsformen im Text unten).
Die Problematik bei der Honorierung im Basistarif der Privaten Krankenversicherung hatte uns bereits bei der GK II-Sitzung am 20. März 2010 in Würzburg beschäftigt und zu einem Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereinigung zur Vergütung der Leistungen im Basistarif der PKV veranlasst (siehe hierzu Rosa Beilage 2/2010, S. 55f). Auf Initiative der DGVT hin kam es zu einem erneuten Schreiben an Dr. Andreas Köhler, KBV-Vorstandsvorsitzender, nachrichtlich an das aufsichtsführende Bundesgesundheitsministerium, da es bislang keine Antwort gegeben hatte (siehe separaten Beitrag in dieser Rosa Beilage, „Berufspolitische Informationen für Niedergelassene“).
Weitere Tagesordnungspunkte waren das GKV-Versorgungsgesetz und die damit in Zusammenhang stehende Bedarfsplanung sowie der Beschluss der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG), in dem sie fordert, die Gesprächspsychotherapie und die systemische Therapie in die Reform des Psychotherapeutengesetzes einzubeziehen. Nach der berufsrechtlichen Anerkennung seien diese Verfahren jetzt auch für die vertragsärztliche Versorgung zuzulassen.
Die Fortsetzung der Fachtagung zur „Frage der Nutzenbewertung“ wurde konkretisiert und die Vorbereitungsgruppe hatte einen ersten Entwurf zur Konzeption dieser Tagung vorgelegt, die am 10./11. September 2011 stattfinden wird. Die Diskussion ergab, dass sich die Tagung inhaltlich an den drei nachfolgend genannten Schwerpunkten ausrichten wird:
Die „Novellierung des Psychotherapeutengesetzes“ beschäftigt seit nunmehr drei Jahren sowohl die Bundespsychotherapeutenkammer als auch die Verbände. Unstrittig ist nach wie vor die Forderung, zukünftig den Master-Abschluss als Zugangsniveau zur Psychotherapeuten-Ausbildung festzulegen und eine möglichst gesetzlich vorgegebene Vergütung der praktischen Tätigkeit der AusbildungsteilnehmerInnen zu erreichen.
Der Tagesordnungspunkt „Nachbesetzung des wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie“ bildete den Abschluss des Treffens. Durch das Ausscheiden von Prof. Dietmar Schulte war eine Nachnominierung notwendig geworden. Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte die Landeskammern und Verbände aufgerufen, geeignete WissenschaftlerInnen zu benennen. Die DGVT hat Prof. Ulrike Willutzki aus Bochum vorgeschlagen, die nach einem aufwändigen No-minierungs- und Entscheidungsprozess in der Zwischenzeit als Stellvertretendes Beiratsmitglied von der Bundespsychotherapeutenkammer zu ihrer ersten Sitzung im wissenschaftlichen Beirat eingeladen wurde.
Essentials des GK II zur Vertragsgestaltung bei Neuen Versorgungsformen
Beim GK II-Treffen am 5.3.2011 wurden mehrheitlich folgende Essentials zur Vertragsgestaltung bei Neuen Versorgungsformen konsentiert:
Präambel
Psychotherapie ist niemals nur Behandlung einer isolierten Störung, sondern immer das Behandeln einer Person in ihrer Gesamtheit.
Entwicklung und Abschluss von Selektivverträgen haben Auswirkungen auf die gesamte Berufsgruppe der Psychotherapeuten. In der aktuellen Diskussion über Vertragsformen innerhalb der Neuen Versorgungsformen haben sich deshalb die im GK II zusammengeschlossenen Psychotherapeuten-Verbände über Grundsätze der Vertragsgestaltung geeinigt:
Kerstin Burgdorf, Waltraud Deubert