Der Glücksspielstaatsvertrag ist nicht, wie geplant, bei der Konferenz der Ministerpräsidenten im Mai in Sachsen-Anhalt unterzeichnet worden. Der Entwurf müsse noch von der EU-Kommission geprüft werden, hieß es zur Erklärung. Die Unterzeichnung soll nun möglicherweise im Oktober bei der nächsten Konferenz in Schleswig-Holstein erfolgen. Wie zu hören ist, wird derzeit versucht, einen Konsens mit Schleswig-Holstein bzw. der dortigen schwarz-gelben Landesregierung zu erreichen. Diese hatte den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags vom Mai nicht mitgetragen und hatte für eine noch weniger einschränkende Regelung plädiert.
Die vorgesehene Neufassung des Glücksspielsstaatsvertrags wird – alles in allem – eine Liberalisierung des bisherigen staatlichen Glücksspielmonopols bringen. Nach Auffassung der DGVT ist dies eine Entwicklung, die angesichts des hohen Suchtpotenzials von Glücksspielen mit Sorge zu sehen ist (wir berichteten mehrmals in der Rosa Beilage).
Sollten sich die MinisterpräsidentInnen im Herbst einigen, müssen die Landesparlamente noch zustimmen. Damit könnte der Vertrag aber noch scheitern, denn die Grünen lehnen die Reform in der Fassung vom Mai ab. Ein Vertrag, der Netzsperren als Regulierungsmittel gegen illegale Wettangebote enthält, sei nicht zustimmungsfähig, wird erklärt. Dass dieses Instrument umstritten ist, ist aus der Diskussion über den Kampf gegen Kinderpornographie im Netz bekannt. Besser sei es, illegale Angebote konsequent zu löschen, ihnen ein Werbeverbot aufzuerlegen und Zahlungsströme zu kontrollieren, argumentieren Kritiker von Netzsperren.
Der Europäische Gerichtshof hatte vergangenen Herbst den Anstoß für die Neuregelung des Glücksspielmarktes in Deutschland gegeben: Das staatliche Glücksspiel-Monopol sei so nicht zulässig. Auch das Bundesverwaltungsgericht fordert, die Regeln für Glücksspiele klarer an der Prävention und an der Bekämpfung von Spielsucht auszurichten.
Angela Baer