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Bundestag verabschiedet GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)

Der Bundestag hat am 1.12.2011 einen in einigen Punkten veränderten Entwurf des GKV-VStG mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Für die psychotherapeutische Versorgung hat sich eine wichtige Änderung im Gesetzentwurf kurz vor Schluss ergeben.


Es geht dabei v.a. um die Frage des Vorkaufsrechts i.R. d. Praxisnachbesetzungs-verfahrens:
Die Stilllegung von Praxissitzen durch den Zulassungsausschuss statt Vorkaufsrecht durch die Kassenärztlichen Vereinigungen wurde in einem Änderungsantrag formuliert. In einem neuen § 103 Abs. 3a Sozialgesetzbuch V ist nun vorgesehen, dass die Zulassungsausschüsse die Möglichkeit haben, über die generelle Nachbesetzung des Sitzes zu entscheiden.

Wenn die Zulassung eines Vertragsarztes in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, durch Tod, Verzicht oder Entziehung endet und die Praxis von einem Nachfolger weitergeführt werden soll, entscheidet der Zulassungsausschuss auf Antrag des Vertragsarztes oder seiner zur Verfügung über die Praxis berechtigten Erben, ob ein Nachbesetzungsverfahren nach Absatz 4 für den Vertragsarztsitz durchgeführt werden soll …“

Lehnt der Zulassungsausschuss den Antrag ab, hat die KV dem Vertragsarzt bzw. dem Vertragspsychotherapeuten oder seinen Erben eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes der Praxis zu zahlen.

Ein weiterer Änderungsantrag bezieht sich auf die Stilllegungsmöglichkeit von Praxen und die speziellen Bedürfnisse der psychotherapeutischen Versorgung. Mit ihm soll die Regelung zur Stilllegung von Praxissitzen erst am 1.1.2013 in Kraft treten und nicht wie das Gesetz am 1.1.2012. Begründet wird dies wie folgt: "Eine Entscheidung des Zulassungsausschusses, mit der die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes aus Versorgungsgründen abgelehnt wird, kann somit erst auf der Grundlage einer präziseren Bedarfsplanung, die insbesondere im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung erforderlich erscheint, getroffen werden."

Der Verweis auf eine präzise Bedarfsplanung, insbesondere im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung, ist ein Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die Gefahr des flächendeckenden Abbaus  von Praxissitzen ist damit für ein Jahr gebannt und wird ab 2013 nur in dem Umfang genutzt werden, wie es nicht gelingt, in den Beratungen des G-BA die spezifischen Probleme der Verhältniszahlen für die Arztgruppe Psychotherapie deutlich zu machen und zu adäquaten Entscheidungen zu kommen.
Nur dann ist diese Veränderung mit Blick auf den befürchteten flächendeckenden Abbau von Praxissitzen als Erfolg für die PsychotherapeutInnen zu bewerten.

Am 16.12.2011 wird sich der Bundesrat mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz befassen. Das Gesetz ist zwar so konzipiert, dass es nicht zustimmungspflichtig ist, trotzdem könnte der ständig aufkeimende Widerstand in der Opposition dazu führen, dass man nochmals in den Vermittlungsausschuss geht.

An dieser Stelle möchten wir noch auf die Initiative eines Kollegen aus Bielefeld hinweisen, der eine ePetition auf den Weg gebracht hat, in der die Neuberechnung der Verhältniszahlen von PsychotherapeutInnen pro Einwohner gefordert wird.

Eine differenzierte Darstellung der Details finden Sie auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer.


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