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Sexuelle Übergriffe in Therapie und Beratung – Kunstfehler! Und was folgt daraus?

DGVT-Fachtagung in Hannover : Rückblick und Ausblick


Am 24. November 2011 veranstalteten die Fachgruppe „Frauen in der psychosozialen Arbeit“ in der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) in Kooperation mit der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. die Tagung „Sexuelle Übergriffe in Therapie und Beratung – Kunstfehler! Und was folgt daraus?“. Die Fachgruppe Frauen in der DGVT knüpft mit dieser Veranstaltung an das öffentliche Hearing vom 19. Januar 1991 in Bonn an, zu dem alle wichtigen Berufsverbände eingeladen waren und an dem einige Vertreter und Vertreterinnen dieser Verbände auch teilgenommen und Statements abgegeben hatten (vgl. Arbeitsgemeinschaft „Frauen in der psychosozialen Versorgung“ der DGVT, 1991). In den 20 Jahren, die seit diesem ersten Hearing vergangen sind, hat sich sehr vieles getan. Umso wichtiger und dringlicher ist es, den aktuellen Stand hinsichtlich aller Fragen nach Grenzverletzungen und sexueller Gewalt in der Psychotherapie darzustellen und darüber hinaus die Qualität der Psychotherapie insgesamt in den Blick zu nehmen und zu diskutieren.

Die Tagung, an der rund 60 Frauen und Männer teilgenommen haben, wurde von Dr. Ute Sonntag (Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen) und Prof. Dr. Eva Arnold (Universität Hamburg, Erziehungswissenschaft) moderiert. Mechthild Greive (Hauptgeschäftsführerin am Klinikum Dortmund) eröffnete für die DGVT die Tagung und Grußworte sprachen Gertrud Corman-Bergau (Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen) und Dr. Cornelia Goesmann (Vorsitzende der Ärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Hannover).

Monika Bormann (Fachbereichsleitung Jugendhilfe und Familienberatung im Caritasverband Bochum und Wattenscheid) lenkte mit ihrem Beitrag „Grenzverletzungen in Psychotherapie und Beratung: Rückblick und Ausblick“ zunächst den Blick zurück zu den Anfängen der öffentlichen Diskussion um Sexuelle Übergriffe in der Therapie: Den Dialog eröffnet hatte die Arbeitsgemeinschaft der Frauen in der psychosozialen Arbeit der DGVT (heute: Fachgruppe Frauen), dann beschäftigte sich der Verband damit und schließlich die weitere Öffentlichkeit.

Monika Bormann erinnerte daran, dass es in den 1990er Jahren keine einheitlichen Fachpositionen zu sexuellen Übergriffen bzw. Beziehungen in der Psychotherapie oder der Beratung gab. Vielmehr schwankten die Positionen zwischen einer „Laissez-faire“-Haltung, die geprägt war vom Wegschauen und von Verharmlosung solcher Übergriffe, und einer massiven Verurteilung, wie sie unter anderem Ursula Wirtz (1989) vertrat. Es war nicht so einfach, unter diesen Bedingungen ein öffentliches Hearing zu diesen Fragen an- und durchzusetzen. Dennoch nahm das Thema dann sehr schnell an Fahrt auf; es verzweigte sich in vielerlei Richtungen und etablierte sich langsam, aber sicher.

An erster Stelle ist hier das sogenannte Verbändetreffen zu nennen, ein Zusammenschluss von Vertretern und Vertreterinnen verschiedener Psychotherapie-Verbände sowie von Verbänden zur psychosozialen Versorgung/Beratung von Menschen in besonderen Problemlagen oder mit psychischen Störungen, das seit 1991 bis heute agiert und funktioniert, nun unter dem Namen „Verbändetreffen gegen Grenzverletzungen und sexuellen Missbrauch in Psychotherapie und psychosozialer Beratung“. Die Mitglieder des Treffens diskutieren in regelmäßigen Abständen die Entwicklungen in verschiedenen Arbeitsbereichen. Sie haben sich von Anfang an engagiert für die Ausarbeitung von ethischen Richtlinien in ihren jeweiligen Verbänden eingesetzt. Und sie haben erheblichen Einfluss genommen auf die Implementierung des Themas in der Aus- und Weiterbildung sowie in der Supervision. Die Erfolge, die das Verbändetreffen in den letzten 20 Jahren erzielt hat, sind bemerkenswert, aber noch nicht ausreichend.

Viel Energie wurde in die Sachverständigengespräche beim Bundesministerium für Justiz investiert mit dem Ziel einer Strafrechtsreform des § 174. Nach langen Gesprächen und Vorarbeiten ist es 1998 gelungen, diesen zu reformieren und um den Abschnitt §174c „Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses“ zu erweitern. Damit stehen sexuelle Handlungen in der Psychotherapie und in der psychosozialen Beratung unter Strafandrohung. Die Frage, ob es sich bei solchen Übergriffen um Kavaliersdelikte handelt, hat sich damit erledigt.

Auch mit dem Bundesministerium für Frauen und Jugend (heute: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) wurden Sachverständigengespräche aufgenommen mit dem Ziel, eine bundesweite Anlauf- und Beratungsstelle für Frauen und Männer, die in der Psychotherapie oder in der psychosozialen Beratung Grenzverletzungen oder sexuelle Übergriffe erfahren haben, zu etablieren. Wiederholt wurden entsprechende Anträge gestellt, die jedoch bis in jüngster Zeit erfolglos geblieben sind.

Trotz fehlender kontinuierlicher Unterstützung gibt es Anlaufstellen und Personen, an die sich Betroffene wenden können, wenn sie Hilfe benötigen. Unterhalb der formalen Ebene hat sich ein Hilfsnetzwerk gebildet, das recht gut funktioniert. Die Suche von Betroffenen nach Hilfen gehen also nicht in die Leere. Allerdings ist es bis heute nicht immer einfach, die Geldgeber (z.B. Krankenkassen) davon zu überzeugen, dass die Opfer auch noch nach vielen Jahren dringend professionelle Hilfen benötigen. Hier ist noch viel zu tun.

Monika Holzbecher (Praxis für Psychotherapie, Essen) machte in ihrem Beitrag „Wie wirken sich Grenzverletzungen auf die Betroffenen aus“ darauf aufmerksam, dass Grenzen fließend sind mit der Folge, dass Grenzverletzungen sich ebenfalls einer starren Definition entziehen. Was im einen Fall eine richtige und wichtige Verhaltensweise des Therapeuten oder der Beraterin sein kann, kann im anderen eine Grenzverletzung darstellen. Berater und Therapeutinnen müssen in der Interaktion mit jedem einzelnen Klienten und jeder einzelnen Patientin herausarbeiten, wie die Grenzen verlaufen und was in welcher Situation eine Grenzverletzung darstellt. Sie sind dabei auf die Achtsamkeit im Umgang mit ihrem Gegenüber verwiesen. Anders gesagt: Sie müssen in der Ausbildung lernen, die Grenzen ihres Gegenüber zu erkennen und diese entsprechend zu wahren. Das sind keine leichten Aufgaben, weder für die Ausbilderinnen und Ausbilder noch für die Auszubildenden.

Dr. Giulietta Tibone (Praxis für Psychotherapie, München) verband die Entwicklung des „Verbändetreffens gegen Grenzverletzungen und sexuellen Missbrauch in Psychotherapie und psychosozialer Beratung“ mit der Einführung des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) vom 16. 06. 1998 (PsychThG zuletzt geändert 2007). Sie wies darauf hin, dass mit der Etablierung der Kammern für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowohl Berufsordnungen festgeschrieben wurden als auch ethische Prinzipien, die sexuelle Kontakte zwischen PP/KJP und ihren Patientinnen und Patienten explizit verbieten. Die Kammern empfehlen nachdrücklich, dass auch nach Beendigung einer psychotherapeutischen Behandlung das Abstinenzgebot andauert und dass vor Aufnahme von privaten Kontakten mindestens ein Jahr eingehalten werden soll.

Die Ergebnisse einer Umfrage aus dem Jahr 2008 der Psychotherapeutenkammern und der Ärztekammern hat allerdings ergeben, dass deren Engagement im Umgang mit dem Thema sehr unterschiedlich war (und ist), dass die Beschwerdewege für betroffene Patientinnen und Patienten je nach Kammer unterschiedlich geregelt sind und sehr oft auch nicht klar benannt werden können. Wenn überhaupt Beschwerden eingereicht worden sind, wurden diese nicht systematisch behandelt, so dass bis heute kein Überblick über die Häufigkeit oder die Schwere von einschlägigen Fällen vorliegt. Die meisten Kammern sehen nicht vor, die Beschwerdeführerinnen bzw. die Beschwerdeführer über den Ausgang des Verfahrens zu informieren. Ebenso wenig ist geregelt, ob und in welcher Weise Nachrichten über den Entzug von Kassenzulassungen bzw. von Approbationen durch die KVen an die Kammern weitergeleitet werden. Die Verbesserungen, die durch das PsychThG eingeleitet worden sind, haben sich also nicht wesentlich auf die Lage der Patientinnen und Patienten ausgewirkt, die während einer psychotherapeutischen Behandlung sexuell ausgebeutet worden sind.

Diese Sachlage spiegelt sich in den Erfahrungen der Betroffenen wider, die oft nicht wissen, an wen sie sich mit Beschwerden wenden sollen. Dazu kommen eine Reihe weiterer Barrieren wie z.B. die Tatsache, dass die Beschwerde schriftlich einzureichen ist und zwar in relativ kurzer Zeit nach dem Ereignis (in Bayern immerhin im Zeitraum von drei Jahren). Im Weiteren kommt es dann zu einer mündlichen Verhandlung vor einem Gremium, in der mit einer intensiven Befragung der Beschwerdeführenden zu rechnen ist. Das ist für diese oft schwer auszuhalten, ist aber im Prinzip ein Schritt, der nicht vermieden werden kann. Insgesamt ist jedoch festzuhalten, dass die Barrieren gegenüber den Beschwerden zu hoch sind, und dass sehr viele Betroffene diese nicht überwinden können.

Gerade darum ist die Einrichtung einer Stelle, an die sich Betroffene um Hilfe und Unterstützung wenden können, sehr wichtig. Ein erster effektiver Schritt in diese Richtung ist die Einrichtung der Beschwerdeberatung Psychotherapie im Gesundheitsladen Köln mit einem bundesweiten telefonischen Service seit dem 01. Januar 2011. Dieses Angebot muss in Zukunft verstetig und ausgebaut werden.

Dr. Andrea Schleu (Praxis für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Essen) bezog sich in ihrem Beitrag zum einen auf die Darstellung der Störungen, unter denen die Betroffenen nach Grenzverletzungen und vor allem nach sexuellen Übergriffen leiden. Aus Folgetherapien ist sehr gut bekannt und belegt, dass es sich um gravierende Schädigungen und Leiden handelt, unter anderem um Scham- und Angstzustände, Suizidgedanken und Suizidversuche, Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit.

Die Analyse von insgesamt 55 Beschwerden von Patientinnen und Patienten (Ausgangsstichprobe: 67 Betroffene, davon 56 Frauen), die im Zeitraum zwischen 2008 und 2010 im Verein „Ethik in der Psychotherapie“ eingegangen sind, zeigt, dass sich die Beschwerdeführenden über ein ganzes Bündel von Grenzübertretungen und – aus ihrer Sicht – von falschen Behandlungen beschweren. Sexuelle Grenzverletzungen machen 15% aller Beschwerden aus, soziale Grenzverletzungen noch einmal 7%. Danach beziehen sich also 15% bis maximal 20% der Beschwerden auf Grenzverletzungen mit Beziehungscharakter (einschließlich sexueller Übergriffe) und wenigstens 80% auf andere ethisch inkorrekte Verhaltensweisen der Therapierenden. Bei den Beschwerden wegen sexueller Übergriffe liegt das Geschlechterverhältnis bei 3:1, d.h. drei Mal so häufig werden Therapeuten beschuldigt, sexuell übergriffig zu sein im Vergleich zu Therapeutinnen.  Therapeutinnen werden dagegen sehr viel häufiger als Therapeuten beschuldigt, Datenschutzgesetze oder soziale Grenzen verletzt zu haben (vgl. Kaczmarek et al. 2010). Als Reaktion auf Grenzverletzungen suchen die meisten Betroffenen juristischen und/oder therapeutischen Beistand.

Noch einmal wird unterstrichen, dass einer bundesdeutschen Anlaufstelle bei der Vermittlung von Hilfen eine zentrale Rolle zukommt. Darüber hinaus geht es vor allem darum, das Thema noch besser als bisher in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu verankern und zu vertiefen.

Prof. Dr. Irmgard Vogt (Institut für Suchtforschung, Frankfurt) konzentrierte sich in ihrem Beitrag auf das „Psychotherapie und Beratung mit Wirkungen und Nebenwirkungen. Gibt es „giftige“ Therapeuten und Therapeutinnen“? In ihrem Beitrag standen nicht sexuelle Übergriffe im Mittelpunkt, sondern Fragen nach den erwünschten und unerwünschten Wirkungen von Psychotherapie und psychosozialer Beratung. Sie zeigte zunächst auf, dass Psychotherapie und psychosoziale Beratung wirksamen Interventionen sind, die in unterschiedlichen Settings bei psychischen Störungen und Persönlichkeits-Störungen eingesetzt werden können und sollen. Es versteht sich von selbst, dass dies eine fachgerechte Ausbildung mit Zertifizierung sowie eine kontinuierliche Weiterbildung voraussetzt.

Was wirkt, hat aber auch Nebenwirkungen. In der Psychotherapie unterscheidet man Misserfolge und unerwünschte Wirkungen bzw. Schäden. Im deutschen Sprachraum gibt es eine eher verhaltene Diskussion über Misserfolge in der Psychotherapie und über Schäden durch die Behandlung. Zur Erklärung von Misserfolgen und Schäden verweist man in der deutschen Diskussion gerne auf die Patienten, die mit zusätzlichen Störungen, schwierigen Lebensverhältnissen, mangelnder Motivation nicht in der Lage seien, produktiv an der Behandlung mitzuarbeiten und die daher die Misserfolge bzw. Schäden quasi selbst produzierten.

Im englischen Sprachraum gibt es im Vergleich zu Deutschland eine lebhafte Debatte darüber, was in der Psychotherapie wie wirkt, wie es zu unerwünschten Wirkungen und Schäden kommt und was man tun kann, um diese zu vermeiden. Neben den externalen Faktoren, auf die die Psychotherapie und die Beratung wenig bzw. keinen Einfluss hat, und den Faktoren, die mit den Störungsbildern, den Problemlagen und der Veränderungsmotivation der Klientel zusammenhängen, sind es vor allem Faktoren und Variablen, die die Behandler betreffen. Zum einen sind hier zu nennen die Methoden, die diese zur Behandlung von Störungen einsetzen, die nicht angemessen oder nicht wirksam sind, zum anderen ist es die therapeutische Beziehung und hier wiederum die Empathie, die die Behandler in die Behandlung einbringen bzw. eben nicht einbringen, und schließlich ist es die Persönlichkeit des Therapeuten, der Therapeutin und der Beratenden.

Konzentriert man sich auf die Behandler, dann zeigt mittlerweile eine ganze Reihe von Studien, dass man solche mit guten Behandlungserfolgen unterscheiden kann von solchen mit weniger guten bzw. schlechten Ergebnissen. Entscheidend dafür sind die Persönlichkeit der Behandler – und hier eben insbesondere das Vermögen, sich empathisch in ihre Klientel einzufühlen und das auch zum Ausdruck zu bringen – – wie auch ihr Behandlungsstil. Das lässt sich u.a. ablesen am Umgang der Behandler mit ‚Widerstand’ bzw. Reaktanz sowie mit Spannungen, die im Prozess der Behandlung immer wieder aufkommen. Gelingt es den Therapeutinnen/ Therapeuten und Beratenden, Widerstand bzw. Reaktanz sowie Spannungen in der Beziehung zwischen ihnen und der Klientel frühzeitig aufzunehmen und mit angemessenen Interventionen aufzulösen, erhöhen sich die Chancen, dass die Behandlung erfolgreich verläuft. Erfolgreichen Umgang mit Widerstand/Reaktanz kann man üben; die besten Beispiele dafür findet man im Motivational Interviewing.

Als weiters unspezifisches, aber sehr wirksames Mittel zur Verbesserung der Psychotherapie und der Beratung erweisen sich kontinuierlich eingesetzte Rückmeldebögen, die jeder Klient und jede Patientin nach jeder Sitzung ausfüllt. Die Ergebnisse werden an die Behandler zurückgemeldet, wobei Verschlechterungen mit einer roten Ampel signalisiert werden. Die Behandler können dann das weitere Vorgehen entsprechend ändern, was nachweislich zu einer Verbesserung der Behandlungsergebnisse führt. Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen ebenso wie Berater und Beraterinnen, die sich nicht auf entsprechende Kontrollen einlassen, können leicht zu „giftigen“ Behandlern werden. 

Dr Steffen Fliegel (Gesellschaft für Klinische Psychologie und Beratung, Münster) brachte in einem Kurzreferat ein praktisches Beispiel ein, wie bereits frühzeitig im Professionalisierungsprozess gelernt werden kann, woran man kritische Situationen erkennen und wie man ihnen begegnen kann. Dazu gehört zum einen, dass sich die angehenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Beratenden frühzeitig mit ethischen Richtlinien vertraut machen und dazu eine klare Haltung entwickeln. Weiterhin müssen Warnsignale erkannt werden, die darauf hinweisen, dass die Behandler selbst sich in Gefahr befinden, Grenzen zu überschreiten oder gar zu sexuellen Übergriffen überzugehen. Je besser die Warnsignale bekannt sind, umso größer ist die Abstinenzsicherheit.

Ein wichtiger Ort, an dem die Auseinandersetzung mit der eigenen Verführbarkeit gelernt werden kann, ist die Selbsterfahrungsgruppe. Das gelingt dann besonders gut, wenn die Leitung der Gruppe selbst eine feste Haltung zu ethischen Richtlinien einnimmt, wenn die Beziehung zwischen der Leitung und allen Mitgliedern der Gruppe von Empathie geprägt ist, und wenn alle Personen in der Gruppe Vertrauen zueinander haben. In solchen Gruppen können dann auch Rückmeldungen geübt werden hinsichtlich unbeabsichtigter Signale an die Klientel, die zu falschen Interpretationen Anlass geben können. Auch dieses  Beispiel zeigt, dass gute Psychotherapie und Beratung gelernt sein will.

In der abschließenden Diskussionsrunde mit Dr. Steffen Fliegel, Gertrud Corman-Bergau, Dr. Veronika Hillebrand (Verein Ethik in der Psychotherapie, München) und Prof. Dr. Irmgard Vogt wurden unter reger Beteiligung des Publikums noch einmal alle kritischen Punkte und Sachverhalte behandelt. Die Runde endete mit der Verabschiedung der folgenden Resolution:

Irmgard Vogt
Für die DGVT-Fachgruppe „Frauen in der psychosozialen Versorgung“

 

Sexuelle Übergriffe in Therapie und Beratung –
Herausforderungen für die Zukunft

Erklärung anlässlich der Fachtagung
„Sexuelle Übergriffe in Therapie und Beratung – Kunstfehler! Und was folgt daraus?“

am 24. 11.2011 in Hannover

Die Fachgruppe Frauen in der psychosozialen Versorgung der Deutschen Gesellschaft für Verhal­tenstherapie e. V., Vertreterinnen des Verbändetreffens gegen Grenzverletzungen und sexuellen Missbrauch in Psychotherapie und psychosozialer Beratung sowie Teilnehmende der Tagung aus der psychosozialen und beraterischen Praxisarbeit erklären:

  1. Es ist zu begrüßen, dass das Thema sexueller Missbrauch durch den Runden Tisch der Bundesregierung und die Arbeit von Frau Bergmann in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt sind und dass in Fortbildungsmaßnahmen investiert wird.
  2. Sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen in Therapie und Beratung werden noch immer tabuisiert. Die Therapieverbände, Ausbildungsinstitute und Kliniken müssen daher ihre Anstrengungen verstärken, professionelle Haltungen in der therapeutischen Beziehung zu vermitteln, bei Fehlverhalten entsprechend sanktionierend einzugreifen und vertrauliche Beratungsmöglichkeiten für die Opfer und Täter zu etablieren.
  3. Die Themen Erotik in der Psychotherapie, Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe müssen, wie bereits seit dem Psychotherapeutengesetz mit dem Baustein „Ethik Recht“ im Ausbildungskatalog des Richtlinienverfahrens aufgeführt, verbindlich in der Ausbildung zum Psychologischen, Ärztlichen und Kinder-/Jugendlichen-Psychotherapeuten/Psychotherapeutin unterrichtet werden. Ebenso sollten diese Themen feste Bestandteile in allen anderen Psychotherapie-Curricula sein, unabhängig von der Psychotherapiemethode. Auch in den Ausbildungscurricula für die psychosoziale Beratung ist dies verbindlich einzuführen. Zum einen geht es um die Vermittlung einer professionellen Haltung, die eine Ausnutzung der Abhängigkeit der PatientInnen, Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe ausschließt. Weiterhin sollten Fragen bearbeitet werden, wie man mit Informationen über sexuelle Übergriffe durch Kollegen und Kolleginnen umgeht. Einen breiten Raum sollten Fragen der Beratung und Nachfolgebehandlung von Opfern von sexuellen Übergriffen einnehmen.
  4. Auch die Supervisions-Aus- und Weiterbildungen sollten dieses Thema in allen seinen Facetten in die Curricula integrieren.
  5. In Zukunft sind in vielen Bereichen der psychotherapeutischen Ausbildung Abgrenzungsproblematiken zu diskutieren und Lösungen auszuhandeln, so zum Beispiel in der Frage, ob SupervisorInnen auch PrüferInnen sein dürfen, da die Wahrnehmung beider Rollen zu einem Interessenskonflikt führt.
  6. Sexuelle Kontakte zwischen AusbilderInnen und Auszubildenden sind endlich als das zu benennen, was sie sind: Grenzverletzungen und Machtmissbrauch!
  7. Die Patientensicherheit in der Psychotherapie und in der psychosozialen Beratung ist durch eine Institutionalisierung von niedrigschwelligen professionellen und kostenlosen Beratungsmöglichkeiten zum Thema Übergriffe, Grenzverletzungen sowie Nachfolgebehandlungen, auch im Bereich der Kammern, zu erhöhen. Schon existierende, unabhängige und qualifizierte Einrichtungen sind zu unterstützen.
  8. Aus Gründen des Patientenschutzes ist eine unabhängige niedrigschwellige und professionelle Beratungsmöglichkeit für betroffene PatientInnen im geplanten Patientenrechtegesetz zu verankern.
  9. Aus Gründen des Patientenschutzes sollten weiterhin die Psychotherapierichtlinien angepasst werden und Aufklärung sowie Information über Psychotherapie und Ethikleitlinien verbindlich vereinbart werden.
  10. Da die Folgen von sexuellen Grenzverletzungen in der Psychotherapie so gravierend sind und die betroffenen PatientInnen ihre Rechte auf juristischem Wege in der Regel erst nach abgeschlossener Nachfolgepsychotherapie geltend machen können, müssen die Verjährungsfristen sowohl im Strafrecht und Berufsrecht als auch für die zivilrechtlichen Ansprüche verlängert werden oder erst beginnen, wenn die Folgepsychotherapie abgeschlossen ist.
  11. Darüber hinaus sollte die Diskussion um Misserfolge und unerwünschte Wirkungen/Schäden („Nebenwirkungen“) von psychotherapeutischen Behandlungen und psychosozialer Beratung verstärkt werden. In Anlehnung an einschlägige Studien aus dem englischen Sprachraum sollten Rolle und Verantwortung der Therapierenden bzw. Beratenden stärker im Blickpunkt stehen mit dem Ziel, die Qualität der Behandlungen zu verbessern. Das nützt allen, in erster Linie den KlientInnen, ebenso den TherapeutInnen und schließlich auch den Geldgebern.

Literaturangaben:

Arbeitsgemeinschaft „Frauen in der psychosozialen Versorgung“ der DGVT, Hrsg. (1991): Sexuelle Übergriffe in der Therapie. Kunstfehler oder Kavaliersdelikt? Tübingen, DGVT-Verlag.

Kaczmarek, S., Cappel, R., Passmenn, K., Hillebrand, V., Schleu, A. & Strauß. B. (2010): Negative effects of psychotherapy: qualitative and quantitative analysis of patients’ complaints.

Verbändetreffen gegen Grenzverletzungen und sexuellen Missbrauch in Psychotherapie und psychosozialer Beratung (www.verbaendetreffen.de)).


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