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Bericht der Landesgruppe Niedersachsen (Rosa Beilage zur VPP 1/2012)


Beitragserhöhung bei der PKN: Welcher Beitrag ist angemessen?

In ihrer Sitzung am 5. November 2011 hat die Kammerversammlung der  Psychotherapeutenkammer Niedersachsen eine Anhebung der Beiträge bei drei der vier Beitragsstufen beschlossen. Der volle Beitrag steigt damit im Jahr 2012 von 400 auf 460 €. Bei den beiden mittleren Stufen erfolgt eine Anhebung von 330 auf 380 € und von 200 auf 230 €. Kammer-mitglieder, die keiner Berufstätigkeit nachgehen, arbeitslos sind, im Mutterschutz oder in Elternzeit sind, werden unverändert einen Beitrag in Höhe von 80 € zahlen.

Seit der letzten Beitragsanhebung im Jahr 2006 unterlagen die Ausgaben der Kammer aufgrund unterschiedlicher Aspekte kleineren und größeren Schwankungen; sie überstiegen jedoch in den letzten Jahren  die Einnahmen. Dadurch wurde der finanzielle Puffer, der eine Stabilität der Beiträge ermöglicht hat, kontinuierlich abgeschmolzen. Die Delegierten der DGVT haben lange für Beitragsstabilität argumentiert, jedoch schließlich dem Antrag auf Beitragserhöhung zugestimmt. Nachdem deutlich wurde, dass bei den Ausgaben der PKN kein weiteres Einsparpotential möglich war, wollte man nicht die Erfüllung der Pflichtaufgaben der PKN gefährden. Die Gruppe "Neue Kooperation/Kliniker", der auch die Delegierten der DGVT angehören, vertreten darüber hinaus den Standpunkt, dass die Kammer sich auf ihre Kernaufgaben beschränken soll, um zusätzliche Kosten zu verhindern. Doch was sind diese Kernaufgaben?

Psychotherapeutenkammern sind Selbstverwaltungsorgane der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie nehmen von den Aufsichtsbehörden übertragene Aufgaben auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechts wahr. Diese Aufgaben werden eigenverantwortlich anstelle staatlicher Behörden erfüllt. Der Staat übt jedoch trotzdem die Rechtsaufsicht aus. Die Fachaufsicht liegt bei den Kammern, die damit die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrnehmen.

Und das unterscheidet die (Pflicht)mit-gliedschaft in einer Psychotherapeutenkammer sehr deutlich von der freiwilligen Mitgliedschaft in einer Partei, einem Berufsverband oder einem Sportverein. Denn bei der Kammer geht es eben nicht (nur) um eine Dienstleistung gegenüber dem einzelnen Mitglied, sondern um eine Vertretung einer bzw. genauer gesagt: zweier Berufsgruppen – unabhängig vom Therapieverfahren oder dem Status als Angestellte/r oder Selbständige/r. Die Arbeit der Kammer und ihrer einzelnen Gremien vollzieht sich damit nicht immer transparent für das einzelne Mitglied, hat jedoch auf dessen Arbeit, die Rahmenbedingungen der Tätigkeit und das Ansehen der PP/KJP in der Gesellschaft enorme Auswirkungen.

Um diese Arbeit leisten zu können, bedarf es Expertise und eines gewissen zeitlichen Aufwands. Da ist es nicht verwunderlich, dass die größten Posten im Haushalt der PKN die Personalkosten der Geschäftsstelle sowie die Reisekosten und Entschädigungen für Zeitaufwand der gewählten Delegierten sind. Die Reisekosten sind wiederum den bekannten Schwankungen der Treibstoff- und Bahnpreise ausgesetzt. Im zweitgrößten Bundesland der BRD müssen die Delegierten oft lange Wege bis zur Geschäftsstelle in der Landeshauptstadt zurücklegen. Das kostet Zeit und (somit auch) Geld. Dieser Posten ist damit kein unerheblicher Faktor bei den Gesamtausgaben und unterscheidet Niedersachsen von Stadtstaaten oder kleineren Bundesländern. Bei der Entschädigung für den zeitlichen Aufwand braucht die PKN mit bislang 25 € pro Stunde den Vergleich mit anderen Kammern nicht zu scheuen. In diesem Jahr wird erstmals ein Inflationsausgleich erfolgen, bei der die Entschädigung für zeitlichen Aufwand auf 30 € angehoben wird. Der Antrag auf eine weitere Erhöhung für 2013 auf dann 35 € pro Stunde wurde übrigens auf Antrag der Gruppe "Neue Kooperation/Kliniker" vertagt.

Gerne wird bei der Diskussion um vermeintlich „gerechte“ oder angemessene Kammerbeiträge auf andere Bundesländer verwiesen. Dies ist aufgrund unterschiedlicher Mitgliederzahlen und einer unterschiedlichen Größe der Bundesländer nur bedingt möglich. In den Stadtstaaten dürften die Reisekosten und die Entschädigungen für zeitlichen Aufwand in der Gesamtsumme etwas geringer ausfallen als in Niedersachsen. Große Länder mit vielen Mitgliedern oder Länderkammern, die einen prozentualen Beitragssatz erheben, können dagegen durch geringe Veränderungen der Beitragssätze schnell eine deutliche Steigerung der Ein-nahmen erzielen.

Jedoch bedeutet ein höherer Beitrag eben nicht mehr Leistung oder Service für die Mitglie-der. Die prozentuale Erhebung der Beiträge wird daher – je nach Kammer und Argumentationshintergrund – oft als „ungerechter“ empfunden, als die Etablierung von mehreren festen Beitragsstufen, wie es in Niedersachsen erfolgt. Bei dem Modell der Beitragsstufen fallen Beitragserhöhungen dafür meist deutlich aus (aktuell ca. 15 %), um mit den erhöhten Einnahmen über eine längere Zeit ohne erneute „Beitragsanpassung“ auszukommen. Eine solche Steigerung ist für das einzelne Mitglied sicher stärker zu spüren und weckt dann auch eher die Frage, ob der Beitrag „gerecht“ und v. a. gerechtfertigt ist.

Und hier sind wir sehr schnell bei der Frage, was das einzelne Mitglied von der Kammer hat – abgesehen von der oben genannten Vertretung unserer Berufsgruppen. Das niedersächsische Kammergesetz für Heilberufe (HKG) definiert in § 9 verbindlich, dass die Aufgaben der Kammer zentral im berufsrechtlichen Bereich liegen. Es handelt sich also um Fragen der Berufsausübung, der Ausbildung, der Zugänge zur Approbation und der Fort- und Weiterbil-dung. Weiterhin werden sozialrechtliche Fragen (z.B. Niederlassungsmöglichkeiten und Fragen der Honorierung psychotherapeutischer Leistungen) durch die Kammer behandelt.

Themen, die über diesen Rahmen hinausgehen und die den Geschmack oder das Bedürfnis einzelner Mitglieder oder kleinerer Gruppen bedienen, können zwar bei entsprechender Nachfrage durchaus angeboten werden, sie gehören meist gerade nicht zu den oben genannten Kernaufgaben. Entsprechende Veranstaltungen sollten daher kostenpflichtig angeboten werden und nur stattfinden, wenn sich diese Kosten durch die Anmeldungsbeiträge decken lassen. Ein entsprechender Appell des Finanzausschusses der PKN wurde bereits zu Beginn der laufenden Wahlperiode ausgesprochen.

Alle Leistungen jenseits der gesetzlich festgeschriebenen Kernaufgaben bedürfen sicher immer wieder einer kritischen Betrachtung der gewählten Delegierten in ihrer Funktion als Mitglieder in den entsprechenden Gremien (z. B. Vorstand, Finanzausschuss) und in der Kammerversammlung, die letztendlich den Haushalt verabschiedet und den Vorstand nach der Vorstellung der Bilanz entlastet. Somit ist jede/r Kammerdelegierte/r aufgerufen, sich ernsthaft für eine nachhaltige gebührenschonende Kammerpolitik einzusetzen und diese auch im eigenen Verhalten zu realisieren.

Zu einer verantwortungsvollen Tätigkeit gehört jedoch auf der andern Seite auch, ggf. frühzeitig einer Erhöhung der Beiträge zuzustimmen, damit die Kammerarbeit weiterhin auf einem hohen Niveau erfolgen kann. Es gibt nämlich keinen Rettungsschirm für in Not geratene Psychotherapeutenkammern. Im Ernstfall würde das zuständige Ministerium die abgetretenen Rechte wieder selber in die Hand nehmen und der entsprechenden Kammer den Haushalt vorgeben. Wer von uns kann sich das wünschen?

Dr. Michael Lingen

Der Autor ist Psychologischer Psychotherapeut und arbeitet im Sozialpädiatrischen Zentrum in Göttingen. Er ist DGVT-Mitglied und Kammerdelegierter der PKN. Er arbeitet dort im Auschuss für Finanz- und Beitragsangelegenheiten (Vorsitzender), in der Gruppe „Neue Kooperationen/Kliniken“ und in der Kommission Angestellte (Vorsitzender) mit.


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