Aus der Kammer
Die jüngste Vertreterversammlung (VV) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK) Ende März fand in ungewohnt lockerer Atmosphäre statt und die Diskussionen waren sachlich, ganz ohne die manchmal früher gepflegte Polemik. Vielleicht lag es an der Zeit, in der Mitte der Wahlperiode? Oder an dem sonnigen Frühlingswetter? Auf jeden Fall war es eine angenehme Veranstaltung.
Die Änderung der Psychotherapeuten-Ausbildung wird seit Jahren heftig diskutiert, so auch dieses Mal bei der VV. Am Vorabend fand eine durch die LPK organisierte Fortbildung zu den „Grundlagen und Kompetenzen für eine Psychotherapeuten-Ausbildung“ statt. In dieser Veranstaltung wurde auch ein Modell der Direkt-Ausbildung zum Psychotherapeuten durch einen Studiengang näher beschrieben. Da inzwischen die Lage so eingeschätzt wird, dass eine Direkt-Ausbildung in der politischen Entscheidung durchaus zum Zuge kommen könnte (so überhaupt eine Änderung kommt), wurden mögliche Bedingungen dafür überlegt und die Rolle der derzeitigen Ausbildungsinstitute am Erfolg einer Psychotherapeutenausbildung wurden herausgearbeitet. Eine Resolution mit den Ergebnissen der Diskussion wurde durch die VV verabschiedet.
Eine Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre war erst zu Jahresbeginn ins Gespräch gebracht worden, jetzt lag bereits der Antrag dafür vor. Die Argumente sowohl dafür wie dagegen wurden ausgetauscht. Eine Verlängerung der Sitzungsperiode bietet seltener die Möglichkeit einer Wahl, andererseits kann die Effizienz durch längere Zeiten kontinuierlicher Arbeit erhöht werden, auch die direkten Wahlkosten fallen seltener an. Die Mehrheit entschied sich für die Verlängerung – ich selber (R.H.-Z.) stimmte für die Beibehaltung des Vier-Jahres-Rhythmus, auch wenn dies nur ein bisschen mehr demokratische Beteiligung hergibt. Aber wie schon oben gesagt, die Diskussionen verliefen ohne Vehemenz, und die Entscheidung fiel in großer Einigkeit. Die nächste Wahl findet dann noch nach vier Jahren, 2013, statt. Dann erfolgt der Wechsel.
Die einzelnen Ausschüsse der Kammer durften über ihre Arbeit berichten, mein Versuch, während des Schreibens dieses Textes diese Berichte auf der Homepage der Kammer zu finden, ist jedoch gescheitert. Schade, von daher kann ich nicht darauf verweisen. Nur so viel dazu: Es fand sich ein Statement im Bericht des Ausschusses „Ambulante Versorgung“, das kritisch betrachtet werden muss. Bei der Beschäftigung des Ausschusses mit dem Thema „Ambulante Versorgung außerhalb von KV-System und Selektivverträgen“ werden Beratungsstellen an sich ausgeschlossen („Beratungsstellen sind dabei (fehlende Heilkunde) nicht zu betrachten“). Da sich jedoch niemand von diesem Ausschuss in der VV befand, konnte dazu keine weitere Diskussion stattfinden. Immerhin wurde klar, dass manche diese Aussage problematisch fanden und dass durchaus gesehen wird, dass sich auch in Beratungsstellen Psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen ihre Arbeit tun, gelegentlich sogar psychotherapeutisch tätig werden.
Zuletzt lohnt es sich noch auf die Leitbild-Diskussion einzugehen. Wer was auf sich hält, der hat heutzutage ein Leitbild, warum nicht auch die LPK? Also galt es einen ersten Entwurf zu besprechen. Vorweg gleich die Schlussfolgerung: Die Mitglieder sollen in die weitere Diskussion mit einbezogen werden. (Auch zu diesem Punkt fand sich nichts auf der Homepage.).Neben sehr sinnvollen berufsethischen Standards fanden sich auch viele Punkte zur Arbeit der Kammer. Etwas weniger wäre da für ein Leitbild mehr gewesen. Falls jemand sich selbst ein Urteil dazu bilden möchte, schicken wir den Entwurf gerne per Mail zu. Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen. Wir bringen die Ergebnisse dann in die nächste VV ein.
Länder-Fusion als Vorbild für Kammer-Fusion?
Baden-Württemberg ist 60 Jahre alt geworden und anlässlich dieses Datums hat unser Ministerpräsident Winfried Kretschmann daran erinnert, dass auch andere Bundesländer sich zusammenschließen könnten. Dies erinnert an die Diskussion der Landeskammern der Psychotherapeuten, sich aus vielen rationalen Gründen länderübergreifend zusammenzuschließen, Vorbild ist hier die Ostkammer. Vermutlich wird der Vorschlag von Kretschmann auch kein anderes Ergebnis zeigen, wie die Vorschläge zum Zusammenschluss einzelner Psychotherapeutenkammern.
Renate Hannak-Zeltner
Landessprecherin Baden-Württemberg
Resolution der Vertreterversammlung zur Psychotherapieausbildung
Zukünftige Psychotherapieausbildungen sollen auch weiterhin das hohe Qualifikationsniveau des Psychotherapieberufs sicherstellen
Trotz dringender Appelle und ausgearbeiteter Vorschläge (Forschungsgutachten, Bundespsychotherapeutenkammer) lässt eine Reform der Psychotherapieausbildung weiter auf sich warten.
Die Delegierten der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg begrüßen deshalb ausdrücklich die vom Bundesminister für Gesundheit Daniel Bahr auf dem 19. DPT bekundete Absicht, notwendige Reformschritte zügig angehen zu wollen.
Die Delegierten der Landespsychotherapeutenkammer sprechen sich nachdrücklich für eine rasche Reform der Psychotherapieausbildung aus.
Die Delegierten nehmen dabei zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aus ordnungspolitischen und nicht fachlichen Gründen eine Angleichung der Ausbildungswege aller Heilberufe anstreben möchte und deshalb einer sogenannten Direktausbildung zum Psychotherapeuten besondere Bedeutung zumisst.
Das vom BMG in Auftrag gegebene Forschungsgutachten zur Psychotherapieausbildung hat ausdrücklich das hohe fachliche Niveau der derzeitigen postgradualen Ausbildung hervorgehoben. In ihren Empfehlungen hatten die Gutachter ein Festhalten an postgradualen Ausbildungsstrukturen empfohlen. Dies befürworten zum jetzigen Zeitpunkt auch die Delegierten der Vertreterversammlung der LPK-BW. Des Weiteren regten die Gutachter die modellhafte Erprobung von Ausbildungswegen über ein akademisches Psychotherapiestudium an. Dem ist die Bundespsychotherapeutenkammer in ihrem Reformentwurf ebenfalls gefolgt.
Bei jeder Reform der Psychotherapieausbildung ist im Sinne des Patientenschutzes das notwendig hohe Qualifikationsniveau der psychotherapeutischen Approbation sicher zu stellen. Eine eventuelle Abkehr von der qualitätsbewährten derzeitigen postgradualen Ausbildungsstruktur darf erst nach eingehender und evaluierter Erprobung unterschiedlicher neuer Modelle erfolgen.
Zur Sicherstellung einer qualitativ-hochwertigen Versorgung müssen an solche Modellprojekte notwendige Rahmenanforderungen gestellt werden:
Unter diesen Bedingungen und unter durchgehender Sicherstellung derzeit hochwertiger psychotherapeutischer Versorgungsstrukturen und ausreichender Nachwuchsbildung halten die Delegierten der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg die modellhafte Erprobung eines direkten Psychotherapiestudiums für vertretbar. Nicht zustimmen können die Delegierten der Landespsychotherapeutenkammer der Einführung einer Psychotherapie-Direktausbildung ohne zuvor evaluierte Erprobung.