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Bericht der Landesgruppe Bayern (Rosa Beilage zur VPP 2/2012)


Aus der Kammer

Vorstandswahl der Kammer: In der ersten Delegiertenversammlung der neuen Kammversammlung am 15. März wurde der Vorstand neu gewählt. Aufgrund des Delegiertenwahlergebnisses gab es hier keine wesentlichen Änderungen: Wiedergewählt wurden Präsident Nikolaus Melcop (DPtV), die Vizepräsidenten Peter Lehndorfer (VAKJP) und Bruno Waldvogel (DGPT) sowie die Beisitzer Heiner Vogel (DGVT) und Benedikt Waldherr (BVVP). Neu hinzugekommen sind als weitere Beisitzer Anke Pielsticker und Birgit Gorgas.

Im Vorstandsbericht wurde auf die zahlreichen Aktivitäten der letzten Jahre hingewiesen, beispielsweise auf die vielen Kontakte mit Politikern, Kassenvertretern und Pressevertretern, die vielfach auch zu günstiger Resonanz geführt hätten – etwa bei Bundesratsinitiativen aus Bayern zur Verbesserung des Versorgungsstrukturgesetzes. Es gab auch recht viele Zeitungsartikel zur Psychotherapie in bayerischen Zeitungen und man kann die Mitwirkungen an vielen Beratungsgremien der Landesministerien auf die Kontaktpflege zurückführen.

Aktuell hat sich die Kammer sehr engagiert eingebracht bei der Umsetzung des neuen Glückspielstaatsvertrages. Einerseits übernahm sie auf Wunsch der BPtK die Vertretung bei der länderübergreifenden Anhörungen zum jüngsten Entwurf (der letztlich dann zum Vertrag wurde), andererseits hat sie Änderungsforderungen zum bayerischen Umsetzungsgesetz gemacht, die hier auch tatsächlich teilweise Eingang in den letzten Gesetzesentwurf gefunden haben. Die anderen Kammern wurden über die Vorschläge informiert. Es geht beispielsweise um Schließzeitenregelungen für Spielhallen, Abstandsgebote und die Möglichkeiten der Kommunen, restriktivere Reglungen vorzusehen, als es allgemein vorgesehen ist. Im Sinne der Suchtprävention lagen hier zahlreiche Ansatzpunkte.

Ein anderes Thema sind die Anfragen der Bundeswehr zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von SoldatInnen mit Traumafolgestörungen (v.a. nach Kriegseinsätzen). Hier bietet sich aus Sicht der Kammer die Chance, durch entsprechende sachgerechte Vertragsgestaltung Möglichkeiten zur ambulanten Versorgung außerhalb des KV-Systems zu erschließen und damit die Versorgung Betroffener deutlich zu verbessern. Ein ähnliches und ähnlich schwieriges Thema stellt die psychotherapeutische Versorgung von forensischen Patienten bzw. von Strafgefangenen dar. Hier sind ebenfalls Initiativen vorgesehen.

Heiner Vogel


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