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Besserer Zugang zu Daten der Versorgung


(kb). Mit der im September in Kraft getretenen Datentransparenzverordnung kann zukünftig auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auf die Daten des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen zurückgreifen. Die BPtK gehört zu den im SGB V aufgezählten Nutzungsberechtigten. Anhand der Daten lassen sich bspw. bestimmte Diagnosen altersbezogen darstellen sowie die Häufigkeit bestimmter Diagnosen. Man erhofft sich damit, die psychotherapeutische Versorgung besser analysieren zu können – ein wichtiger Grundstein für Forderungen an die Politik, die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern.

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wird als öffentliche Stelle die Aufgaben der Datentransparenz wahrnehmen und die Daten für die Nutzungsberechtigten aufbereiten. Die Verordnung setzt die mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz neu gefassten gesetzlichen Vorgaben zur Datentransparenz um.


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