(kb). Mit der im September in Kraft getretenen Datentransparenzverordnung kann zukünftig auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auf die Daten des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen zurückgreifen. Die BPtK gehört zu den im SGB V aufgezählten Nutzungsberechtigten. Anhand der Daten lassen sich bspw. bestimmte Diagnosen altersbezogen darstellen sowie die Häufigkeit bestimmter Diagnosen. Man erhofft sich damit, die psychotherapeutische Versorgung besser analysieren zu können – ein wichtiger Grundstein für Forderungen an die Politik, die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern.